Entscheidungsvorlage - FB 51/0053/WP16
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Fb 45/230, Frau Traeger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
23.09.2010
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage:
Mit Schreiben vom 16.7.2010 schlägt die Familiäre Tagesbetreuung e.V. eine Übergangslösung zum Bereitstellen von Plätzen für Einpendlerkinder vor. Dem Aachener Familienservice wird ein bestimmtes Kontingent an Plätzen in Tagespflege zur Verfügung gestellt, welche interessierte Unternehmen für die Kinder ihrer MitarbeiterInnen nutzen können.
Die Stadt Aachen fördert die Familiäre Tagespflege e.V. auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung. In 2010 beträgt der Zuschuss 101.700 Euro.
In der Leistungsvereinbarung § 5.2. ist festgelegt, dass sich die Vermittlung ausschließlich auf Familien bezieht, die ihren Wohnsitz in Aachen haben.
2. Problemstellung
2008 gewann das Modellprojekt Aachener Familienservice den Wettbewerb familie@unternehmen.nrw . Der Aachener Familienservice vernetzt und koordiniert Dienstleister aus dem sozialen Bereich. Unternehmen können die Angebote des Aachener Familieservice nutzen und so ihre MitarbeiterInnen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Der Fachbereich Wirtschaftförderung/ Europäische Angelegenheiten arbeitet in enger Kooperation mit dem Caritasverband für die Regionen Aachen Stadt und Aachen Land e.V. und gewährleistet die Qualität der Angebote.
Eine umfassende Elternbefragung zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren im April 2009 durch den Fachbereich 45 zeigte auf, dass der Bedarf an Betreuung von Kindern unter drei Jahren weit höher ist als vermutet. Dies bedeutet, dass mittelfristig für Kinder unter drei Jahren, die in Aachen wohnen, nicht genügend Betreuungsplätze bereit gestellt werden können.
Neben diesem grundsätzlichen Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich das Problem für Einpendler (Arbeitsstätte in Aachen, Wohnort außerhalb von Aachen). Ihrem Wunsch nach einer arbeitsnahen Kinderbetreuung steht kein passendes Angebot zur Verfügung. Die Betreuung dieser auswärtigen Kinder sowohl in Kindertagesstätten als auch in Kindertagespflege ist eine freiwillige Leistung hinsichtlich der Zuständigkeit der Stadt Aachen.
In einigen Fällen könnte hier durch die Vermittlung einer Tagesmutter den Belangen der Unternehmen nachgekommen werden.
3. Fachliche Bewertung des Antrages
Die Fachverwaltung steht dem Antrag der Familiären Tagesbetreuung e.V. positiv gegenüber und schlägt vor, analog zum Vorgehen im Kindertagesstättenbereich vorzugehen. Hier werden freie Kita-Plätze für über 3-jährige Einpendlerkinder vergeben, wenn kein Aachener Kind einen Bedarf in der jeweiligen Kindertageseinrichtung angemeldet hat.
Auf der Grundlage dieses Kriteriums könnten auch in Tagespflege freie Plätze, die nicht von Aachener Kindern genutzt werden, an auswärtige Kinder vergeben werden.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Plätzen für unter 3-jährige in Aachen sollte das Kontingent des Aachener Familienservice auf maximal 15 Plätze in familiärer Tagesbetreuung begrenzt werden, die an MitarbeiterInnen von Unternehmen vermittelt werden können.
Diese Regelung soll zunächst bis zum 31.7.2011 befristet werden. Die Erfahrungen in der Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen an Einpendlerkinder sollen systematisch ausgewertet werden und in die Weiterentwicklung der Angebotsstruktur einfließen.
Das vom Oberbürgermeister Marcel Philip verfolgte Modell Geld folgt Kind im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Einpendlerkinder kann auf die Kindertagespflege ebenfalls angewendet werden. Die hierzu notwendigen Abstimmungen und Verhandlungen innerhalb der Städteregion werden zur Zeit vorbereitet.
Durch die befristete Regelung entstehen keine Mehrkosten. Der KJA entscheidet über den Antrag der Familiären Tagesbetreuung e.V. im Rahmen der bereitgestellten Mittel (§ 71, Abs. 3)
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
| |||
Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
|
| ___________________________________________________________ | ||
Investitionskosten |
| __________ | ||
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
| |
c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme: |
|
| __________ |
|
|
|
|
|
d. | Zuschüsse |
|
| __________ |
|
|
|
|
|
Folgekosten |
|
|
| |
Aufwand |
|
|
| |
| Personalkosten |
| __________ | |
| Sachkosten |
|
| __________ |
| Abschreibung |
| __________ | |
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme: |
|
| __________ |
|
|
|
|
|
c. | Zuschüsse |
|
| __________ |
|
|
|
|
|
Konsumtiv |
|
|
| |
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
| __________ | |
d. | Sachkosten |
|
| __________ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme |
|
| __________ |
|
|
|
|
|
f. | Dauer |
| Jahre |
|
g. | Zuschüsse |
|
| __________ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
73 kB
|