Entscheidungsvorlage - FB 50/0060/WP16-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuorganisation SGB IIhier: Empfehlung an den Städteregionsrat zur Gründung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
08.09.2010
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2007 entschieden, dass die Umsetzung des SGB II durch Arbeitsgemeinschaften von Kommunen/Kreisen und Bundesagentur für Arbeit in einer sog. Mischverwaltung verfassungswidrig ist und dem Bundesgesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2010 neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes und des SGB II ist zwischenzeitlich abgeschlossen werden.
Ab dem 01.01.2011 bzw. 01.01.2012 wird es bundesweit nur noch zwei unterschiedliche Formen der Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) geben:
1. Der Regelfall der Wahrnehmung der Aufgaben durch eine gemeinsame Einrichtung der beiden Träger ("optimiertes" ARGE-Nachfolgemodell).
2. Die Ausnahme der selbständigen Wahrnehmung aller Aufgaben nach dem SGB II durch die kommunalen Träger im Rahmen der Option. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung ist nicht mehr zulässig.
In einem Gespräch am 06.09.2010 wurden die sozialpolitischen Sprecher der Fraktionen von Frau Hirtz, Leiterin des Amtes für soziale Angelegenheiten bei der StädteRegion Aachen und Herrn Graaf, Geschäftsführer der ARGE StädteRegion Aachen über die Auswirkungen der unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung informiert.
Seitens der Städteregionsverwaltung wird die Gründung einer gemeinsamen Einrichtung favorisiert.
Hierzu wurde eine gründungsbegleitende Vereinbarung über die Ausgestaltung und Organisation einer gemeinsamen Einrichtung gemäß § 44b SGB II zwischen der Agentur für Arbeit Aachen und der StädteRegion erstellt, in der die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit festgelegt sind.
Des Weiteren wurden in einer gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsvorstandes der Stadt Aachen und der Verwaltungskonferenz der StädteRegion die für die Stadt Aachen maßgeblichen Aspekte besprochen.
Hierzu wird auf das beigefügte Schreiben vom 07.09.2010 Bezug genommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
74,6 kB
|