Entscheidungsvorlage - E 26/0037/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements genehmigt gemäß § 15 Nr. 4 b) der Betriebssatzung die Dringlichkeitsentscheidung, die Zusatzausgaben aus nicht verausgabten Mitteln der Baumaßnahme Erweiterung Schule Rödgerbach zu decken.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Text der Dringlichkeitsentscheidung vom 30.08.2010:

 

„Die Betriebsleitung des Gebäudemanagements schlägt nach vorheriger verwaltungsinterner Abstimmung vor, dass die Zusatzausgaben in Höhe von 488.120,57 € im Wirtschaftsplan des E 26 aus nicht verausgabten Mitteln der Baumaßnahme „Erweiterung Schule Rödgerbach“ gedeckt werden. Diese oben genannten Minderausgaben im Wirtschaftsplan des E 26 können satzungsgemäß mit Zustimmung des BAG zur Deckung von Mehrausgaben verwendet werden ( § 15 Nr. 4 b der Betriebssatzung).

 

Durch die Verschiebung der planmäßig am 21.09.2010 stattfindenden Sitzung des Betriebsausschusses auf den 28.09.2010 und die vorgesehene Beratungsfolge würde nun eine unvertretbare Verzögerung in der zeitlichen Abfolge eintreten. Zur Vermeidung dieser Verzögerung bittet die Verwaltung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 der GO NW / § 5 Absatz 3 Nr. 4 der Betriebssatzung für das Gebäudemanagement / § 8 Absatz 2, Buchstabe d) der Zuständigkeitsordnung um Zustimmung zu der o.a. Verfahrensweise.

 

Dringlichkeitsentscheidung:

 

Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen wird im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung für den Betriebsausschuss gemäß § 60 Absatz 2 der GO NW / § 5 Absatz 3 Nr. 4 der Betriebssatzung für das Gebäudemanagement / § 8 Absatz 2, Buchstabe d) der Zuständigkeitsordnung ermächtigt, die Zusatzausgaben in der Maßnahme „Erweiterungsneubau St. Leonhard“ aus nicht verausgabten Mitteln der Baumaßnahme „Erweiterung Schule Rödgerbach“ zu decken. 

 

Diese Entscheidung ist dem Betriebsausschuss für das Gebäudemanagement in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.“

 

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