Entscheidungsvorlage - E 49.5/0022/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtarchiv; Umzug und Konzeption
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- Dr. Thomas Kraus ; Angelika Pauels
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Betriebsausschuss Kultur
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Entscheidung
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30.09.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Des Weiteren empfiehlt er dem Rat der Stadt die Entnahme der Mittel aus den Rücklagen des E 49 in Höhe von 262.000 € gemäß Punkt 1 der Vorlage für die Einmalkosten (siehe TOP 8).
Er beauftragt die Verwaltung, die wirtschaftlichste Möglichkeit für die Personalausstattung zu prüfen und bittet um erneute Vorlage für den Betriebsausschuss Kultur am 11.11.2010.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Stadtarchiv Aachen in den Jahren 2010-2014
- Ausstattung, Umzug und
Neuaufstellung -
Am zukünftigen Standort des Stadtarchivs im Reichsweg haben
nunmehr die Umbauarbeiten begonnen. Aufgrund der aktuellen Terminplanung ist -
vorausgesetzt, dass keine Bauverzögerungen eintreten - davon auszugehen, dass
der eigentliche Umzug des Stadtarchivs vom Fischmarkt sowie aus den Gebäuden am
Löhergraben und im Rotter Bruch zum Reichsweg voraussichtlich von Oktober 2011
bis zum Januar 2012 stattfinden wird (siehe Terminplan Anlage 1). Dieser
Terminplan bestimmt derzeit auch die Arbeiten und Planungen im Stadtarchiv.
1. Ausstattung / Möblierung Umzug (einmalige Kosten in 2011)
Die Gesamtkosten zu Punkt 1 belaufen sich auf 1.087.000,-
€.
1.1 Regalanlagen/Zeichenschränke: 732.000,- €
1.2. Büromöbel
In den Baukosten ist nur ein
geringer Teil für die Möbelausstattung vorgesehen, der bei weitem nicht
ausreicht. Daher sind in 2011 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 95.000,-
für die Ausstattung mit gängigen
Büromöbeln erforderlich (Details in Anlage 2).
1.3. Sondermöbel
Bei den Berechnungen für die Bunkerausstattung, die ja für
den bisherigen Finanzierungsplan die Grundlage bildeten, wurde seinerzeit die
Sondermöblierung (Spezialschränke für Mikrofilme und Mikrofiches,
Tageslichtlampen für die Fotobearbeitung etc.) außer Acht gelassen. Hierfür
werden im Haushalt für 2011 ca. € 70.000,- ( inkl. Archivscanner)
benötigt.
1. 4. Ausstattung der
Restaurierungswerkstatt
Die vorhandenen Geräte stammen fast alle aus den 1980er
Jahren, der Zeit der Erstausstattung, und sind zum Teil verschlissen, zum Teil
auch stillgelegt, weil sie nicht mehr den Arbeitsschutzvorschriften
entsprechen. Für eine Erneuerung dieser Geräte
sind ca. € 60.000,- im
Haushalt 2011 nötig (vgl. Anlage 3).
1. 5. IT-Ausstattung
Die Ausstattung mit Computern, Peripheriegeräten und
PC-Infrastruktur wurde bei der Bunkerplanung völlig außen vor gelassen, weil
man seinerzeit davon ausging, dass diese durch FB 11 bezahlt würde.
Da eine auf die Vermittlung von Informationen ausgerichtete
Einrichtung wie das Stadtarchiv eine aktuelle IT-Ausstattung benötigt, sind
hierfür im Haushalt des Kulturbetriebes ca. € 30.000,- vorzusehen.
Details mit genaueren Angaben und möglichen Modifizierungen dieses Betrages
entnehmen Sie bitte der Anlage 4.
1.6. Umzug mit einer Fach-Umzugsfirma
Auf Grund des Umfangs der historischen Bestände des
Stadtarchivs und des hohen Wertes des einmaligen, sehr empfindlichen
Kulturgutes ist die Durchführung des eigentlichen Umzuges mit einer Fachfirma
mit nachweislich einschlägigen Erfahrungen unumgänglich. Die Archivfachkräfte
müssen dabei an den alten Standorten wie am neuen Standort die jeweiligen
Einweisungen vornehmen.
Die Ausschreibung für
ein Fachumzugsunternehmen muss Ende 2010 erfolgen, da diese Fachfirmen sechs
Monate Vorlauf für die logistische Detailplanung benötigen, die in enger
Absprache mit den Archivfachkräften zu erfolgen hat. Diese Detailplanung muss daher spätestens im März 2011 beginnen.
Da laut Auskunft von Fachfirmen die logistische Planung und fachgerechte Durchführung
eines Archivumzuges sehr aufwändig ist, werden für den Umzug Haushaltsmittel in
Höhe von ca.
€ 100.000,- benötigt. Genauere
Zahlen stehen erst nach der Ausschreibung zur Verfügung, da die örtlichen Verhältnisse
und Transportbedingungen den Preis bestimmen.
1.7. Finanzierung:
Gesamtkosten 1.087.000 €
abzüglich 725.000 € über E 26 Baukosten
abzüglich 100.000 € Zuschuss des Landschaftsverband
Rheinland (beantragt zum 30.09.2010)
abzüglich 262.000 € aus den Rücklagen des E 49 (siehe
auch Vorlage zum Jahresabschluss 2009 TOP 8)
2. Laufende Umzugsvorbereitungen
Bereits seit einiger Zeit werden im Stadtarchiv neben dem
immer umfangreicher werdenden Tagesgeschäft (Betreuung von Benutzern und
städtischen Dienststellen, Beantwortung telefonischer und schriftlicher
Anfragen, Ausleihen für Ausstellungen, Betreuung von Publikationen etc.)
vorbereitende Arbeiten für den Umzug durchgeführt. Dazu gehört neben den
Planungen gemeinsam mit den Architekten, dem E 26 und dem FB 02 insbesondere
die archivgerechte Verpackung, Beschriftung und Auflistung der vorhandenen
Archiveinheiten und konservatorische Vorbereitungsmaßnahmen.
3. Etablierung des Stadtarchivs im Gebäude am Reichsweg
Nach dem eigentlichen Umzug benötigt das Archiv noch mehrere
Wochen für abschließende Ordnungsarbeiten am neuen Standort, ehe ein normaler
Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Je besser die Logistik der
Fachumzugsfirma, desto geringer die benötigte Nacharbeitungszeit. Die
Auftragsvergabe an eine minderqualifizierte Firma hingegen würde zu einer
entsprechenden Verlängerung der notwendigen Schließungszeit führen.
Umzug und Nachordnungsarbeiten am
neuen Standort erfordern wegen der geringen Personalausstattung des
Stadtarchivs eine vorübergehende Schließung des Archivs für die Nutzung durch
den Bürger. Eine weitere Folge ist, dass das Archiv in dieser Zeit nicht als
Dienstleister für andere Dienststellen der Stadt in Bezug auf Recherchen zur
Verfügung steht, was deren Arbeit teilweise beeinträchtigen kann (z.B.
Altlastenkataster, Rückfragen von Liegenschaftsunterlagen, Presseauskünfte).
4. Wiederaufnahme des öffentlichen Betriebes des Stadtarchivs
am neuen Standort
Die Wiederaufnahme des öffentlichen Betriebes des
Stadtarchivs soll selbstverständlich im Interesse von Bürgern und Forschung so
schnell wie möglich erfolgen. Allerdings können hierzu erst nach erfolgter Detailplanung durch das
Fachumzugsunternehmen nähere Zeitangaben
gemacht werden. Vorausgesetzt die derzeitige Terminplanung kann eingehalten
werden, ist von einer Wiederaufnahme des Normalbetriebes im Frühjahr 2012
auszugehen.
5. Herausforderungen für die ersten Jahre am Reichsweg
Für die ersten Jahre am neuen Standort Reichsweg stellen sich
dem Stadtarchiv Aachen gleich eine ganze Reihe von Herausforderungen, die teils
auch finanzielle Auswirkungen haben:
5.1. Erstellung eines Notfallvorsorgeplans in Zusammenarbeit
mit
der Abteilung Katastrophenschutz bei der
städtischen Feuerwehr
Wie die Ereignisse in Köln im März 2009 gezeigt haben, ist
ein Notfallvorsorgeplan für Archive ein wesentlicher Faktor, um im Krisenfall
möglichst viele Archivalien retten zu können. Der Bezug des neuen Standorts
bietet eine gute Grundlage, um zeitnah einen gebäudebezogenen
Notfallvorsorgeplan im Rahmen des Kulturgutschutzes zu entwickeln.
Erste Vorgespräche mit den zuständigen Mitarbeitern der
städtischen Feuerwehr haben bereits stattgefunden. Der komplette
Notfallvorsorgeplan kann jedoch erst
nach dem Umzug erarbeitet werden, wenn die ortsrelevanten Einzelfakten
zusammengestellt werden können.
5.2. Übernahme und
Erschließung der alten Verwaltungsunterlagen aus den Kellern
und Aktenräumen der Stadt
Auf Grund der Raumnot hat das Stadtarchiv seit vielen Jahren
nicht mehr die im Archivgesetz vorgesehenen Aktenaussonderungen bei den
städtischen Dienststellen vornehmen können, so dass inzwischen in den
Aktenkellern der Verwaltung umfangreiche archivwürdige Altunterlagen liegen.
Diese müssen nach dem Umzug des Stadtarchivs nach und nach in das neue Archiv
übernommen und dort entsprechend den Vorschriften des Archivgesetzes
bearbeitet, aufbereitet und erschlossen werden.
Es handelt sich insbesondere um wichtige bauhistorische
Materialien. Da diese Unterlagen vielfach Zeiträume umfassen, die bei der
Forschung inzwischen stark im Fokus stehen (z.B. erste Nachkriegszeit,
Wiederaufbau), ist eine zeitnahe Erschließung für den Bürger wichtig. Um diese
Aufgabe und die ausgesprochen große Menge zu bewältigen, benötigt das
Stadtarchiv eine/n zusätzliche/n Diplom-Archivar/in, der (die) sich auf Dauer
um diese Unterlagen kümmert.
5.3.
Verbesserter Service für Archivbenutzer/besucher
Am alten Standort kann den Archivbenutzern
schon länger nicht der Service geboten werden, der heute allgemein in Archiven
als Standard gilt. Dazu gehört sowohl die Suche nach Büchern und Archivalien
über einen im Lesesaal vorgehaltenen OPAC-Pc wie auch die Möglichkeit, einzelne
Seiten und Ausschnitte aus hochempfindlichen Archivalien digital reproduzieren
lassen zu können.
Am neuen Standort ist daher die Aufstellung von mindestens
2-3 OPAC-Pcs im Lesesaal erforderlich, damit die Benutzer eigenständig in den
Beständen recherchieren können, zumal die Katalogisierungs- und
Verzeichnungsarbeiten inzwischen nur noch über solche Datenbanken erfolgen.
Für die Anschaffung entsprechender Mini-PCs mit guten
Bildschirmen und den entsprechenden Software-Lizenzen sowie für eine Anbindung
an den Server über eine leistungsstärkere Datenleitung benötigt der
Eigenbetrieb Kulturbetrieb zusätzliche Mittel im Wirtschaftsplan.
Im Rahmen der Öffnung des Archivs für die Bürgerinteressen
ist ebenfalls äußerst dringend ein Aufsichtsscanner (sog. Buch- oder
Archivalienscanner) für Formate bis DIN A 1 mit integrierter Buchwippe nötig.
Dieser wird vor allem auch zur Herstellung von Reproduktionen aus den stark
beschädigten Standesamtsregistern benötigt, die dem Stadtarchiv gemäß der
Verordnung des Landes NRW zur Durchführung des Personenstandsgesetzes vom
16.12.2008 zugewiesen worden sind. Kopien aus Standesamtsregistern werden von
Behörden und von der Forschung stark nachgefragt. Die Standesamtsurkunden sind
aber großenteils in einem sehr fragilen konservatorischen Zustand. Das Scannen
mit Aufsichtsscanner ermöglicht schonende Reproduktionen nicht nur aus den
Standesamtsregistern, sondern auch aus Archivalien aller Art und kann
langfristig Investitionen in Restaurierungsmaßnahmen deutlich reduzieren.
Für den Aufsichtsscanner ist mit Anschaffungskosten von ca.
€ 40.000,- zu rechnen, wobei durch die Anfertigung der Scans dem Archiv
auch eine neue Einnahmemöglichkeit eröffnet wird.
OPAC-PCs und Aufsichtsscanner könnten das Ansehen des Archivs
bei den Bürgern steigern und die Nutzung des Archivs insgesamt verstärken.
5.4. Restaurierung von Archivgut
Zahlreiche wertvolle Dokumente im
Stadtarchiv befinden sich auf Grund schlechter Lagerbedingungen,
problematischer Materialien, hoher Nutzung, etc. in einem stark geschädigten
bis gefährdeten Zustand. Insbesondere auch die per Gesetz seit Januar 2009 vom
Archiv zu übernehmenden Standesamtsregister mit den Urkunden über Geburten,
Heiraten und Sterbefälle sind zu ca. 70 % in einem katastrophalen Zustand. Ihr
Erhalt ist hochgradig gefährdet. Gerade diese Unterlagen möchten die Bürger
jedoch ganz besonders stark nutzen.
Es stehen daher in den kommenden Jahren umfangreiche
Restaurierungsarbeiten an, welche Voraussetzung für eine weitere Öffnung des
Archivs sowie für die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen
Auskunftspflicht des Archivs, insbesondere im Bereich der Standesamtsregister,
sind. Zugleich ist die Restaurierung von
Archivgut auch unverzichtbare Voraussetzung für die Anfertigung von Schutzdigitalisaten
(s.u.), da Archivalien, bei denen die einzelnen Seiten zunächst aus
Bruchstücken zusammengesetzt werden müssen, nicht wirtschaftlich digitalisiert
werden können.
Mit der derzeit nur halbtags besetzten Restauratorenstelle
allein sind diese umfangreichen Arbeiten nicht zu bewältigen, so dass hier
dringend weiteres Personal oder Sachmittel zum Outsourcen eines Teils der Restaurierungsarbeiten nötig
sind.
5.5 Digitalisierung -
Digitales Archivgut
Es ist zu unterscheiden zwischen
- digitalen Unterlagen, die durch Digitalisierung von alten
Original-Papierunterlagen zum Schutz und Erhalt der Originale und zur
Erleichterung der Benutzung entstehen und
- digitalen Akten, die in den Dienstbereichen der Stadt
direkt digital entstehen und nur in digitaler Form dem Archiv angeboten werden können
(elektronische Aktenführung).
5.5.1. Digitalisate
von Originalen (Schutzdigitalisierung)
Zur Schonung der alten, hochempfindlichen und nur einmal
vorhandenen Originale ist bei starker Benutzernachfrage eine Digitalisierung
von einzelnen Archivaliengruppen sinnvoll. Diese digitale Bildaufnahme erfolgt
seitenweise und muss in entsprechende Systeme eingespeist werden, um die
unzähligen Bilder nutzbar zu machen. Die Bildaufnahme kann nur vorgenommen
werden, wenn die Originale in einem glatten und einwandfreien Zustand sind. Bei
stark geschädigtem Archivgut (wie z.B. den Personenstandsregistern) ist daher
zuvor eine Restaurierung notwendig. Auf Landesebene wird derzeit noch an
entsprechenden Standards gearbeitet, um zu gewährleisten, dass die finanziellen
Mittel für die Digitalisierung effektiv eingesetzt werden können.
Eine solche Schutzdigitalisierung dient ausschließlich der
Schonung der Originale, kann jedoch in keinem Fall die Original-Archivalien
ersetzen. Bisher geben Computerfachleute keine Garantien für die
Haltbarkeitsdauer für solche Digitalisate über 15 Jahre hinaus.
Auch um Kosten zu sparen, empfiehlt es sich, parallel mit
einer Digitalisierung eine Mikroverfilmung vornehmen zu lassen, weil dadurch
eine langfristige Sicherung gewährleistet wird und im Katastrophenfall eine
Zweitüberlieferung zur Verfügung steht. Die Mikrofilme müssen dann natürlich an
einem anderen Ort sicher aufbewahrt werden.
Digitalisierung und Mikroverfilmung erfordern grundsätzlich
eine sorgfältige und daher zeitaufwändige Vorbereitung durch archivisches
Fachpersonal, damit die Einzelaufnahmen später auffindbar und nutzbar sind. Im
Einzelfall ist zudem eine Restaurierung unabdingbare Voraussetzung.
Im Stadtarchiv Aachen ist längerfristig insbesondere die
Digitalisierung der Kirchenbücher und der Standesamtsregister
(Personenstandsregister) sowie der Zeitung "Westdeutscher
Beobachter", die von der Forschung sehr stark nachgefragt werden, äußerst
sinnvoll. Mit dem vorhandenen Personal können solche Digitalisierungsprojekte
jedoch nicht angemessen vorbereitet werden, da dazu ca. 3 Mio. Seiten
durchgesehen und gekennzeichnet werden müssen. Eine personelle Aufstockung
sowohl im Restaurierungsbereich wie auch beim archivischen Fachpersonal
(mindestens eine Halbtagsstelle) sind notwendig.
Im Gegenzug führt eine Digitalisierung stark genutzter
Originale jedoch zu mehr Service für die Bürger und verringert die ansonsten
durch die ständige Nutzung wiederkehrenden Restaurierungskosten. Die parallele
Mikroverfilmung gibt zudem - wie gesagt - eine Sicherheit für den
Katastrophenfall.
5.5.2 Archivalien aus der elektronischen Aktenführung
Auch bei Einsatz einer elektronischen Aktenführung muss
Verwaltungshandeln aus allgemeingesellschaftlichen, juristischen und
historischen Gründen auf Dauer nachvollziehbar bleiben. Daher legen die
Archivgesetze des Bundes und der Länder fest, dass alle Unterlagen, die bei
öffentlichen Stellen im Zuge der Aufgabenerfüllung erwachsen sind und nicht
mehr benötigt werden, und ausdrücklich auch die in digitaler Form vorliegenden
Unterlagen, den jeweils zuständigen Archiven anzubieten sind.
Aus der Aufgabenstellung gemäß Landesarchivgesetz folgt die
Notwendigkeit, eine Infrastruktur zur Übernahme, Erhaltung, Erschließung und
Nutzung von Unterlagen aus digitalen Systemen im Benehmen mit externen
Dienstleistern (regio-iT oder vergleichbar) aufzubauen.
Diese verfügen für die physische Bewahrung der elektronischen
Unterlagen über die erforderlichen Geräte (Server etc.), die notwendigen
technischen Fachkenntnisse und die organisatorischen Voraussetzungen zur
Datensicherung und zu einer regelmäßig erforderlichen automatisierten Migration
der digitalen Unterlagen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Verfügungsgewalt
über die Daten im Sinne des Landesarchivgesetzes ausschließlich dem Archiv
vorbehalten bleibt, und dass dem Archiv zur Bearbeitung und Benutzung der digitalen
Archivalien adäquat leistungsstarke Übertragungswege zu den Servern und
entsprechende Endgeräte vor Ort zur Verfügung stehen.
Zugleich erfordert die ständige Betreuung elektronischer
Unterlagen einen qualifizierten zusätzlichen Personalbedarf im Archiv, der nur
durch entsprechend geschultes archivisches Fachpersonal gedeckt werden kann.
Festzuhalten ist daher, dass die zur Dauer- oder
Langzeitarchivierung digitaler Daten erforderlichen Maßnahmen Sach- und
Personalkosten verursachen, die derzeit noch nicht genauer benannt werden
können.
6. Personalbedarf (bis 2012)
Die Mittel für
Personal stehen dem Wirtschaftsplan 2011 nicht zur Verfügung
und müssten laufend
zusätzlich über den Zuschuss des Kulturbetriebs zur
Verfügung gestellt
werden.
6. 1. Diplom-Archivar/in
Damit für die Umzugsvorbereitungen, für die Arbeiten während
und unmittelbar nach dem Umzug ausreichend archivisches Stammpersonal zur
Verfügung steht und nach dem Umzug zeitnah mit der Verzeichnung der neu
übernommenen Archivalienmengen (vgl. Punkt 5.2) begonnen werden kann, ist in
2011 die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle eines/einer Diplom-Archivars/in
unumgänglich.
6. 2.
Sachbearbeiter/in für Auskünfte aus Standesamtsregistern
Durch das am 01.01.2009 in Kraft getretene Personenstandsreformgesetz
und die zugehörige Landesverordnung werden die alten Personenstandsregister
(Standesamtsurkundsbücher) ab 1798 mit einer "rollenden Jahresgrenze"
(z.Zt. Geburten bis 1899, Heiraten bis 1929, Sterbefälle bis 1979) nunmehr an
die Kommunalarchive abgegeben und sind auf Dauer dort aufzubewahren. Das
Stadtarchiv Aachen konnte bisher aus Platzgründen nur einen Teil dieser
Personenstandsregister übernehmen, wird aber die restlichen Bände und die
zugehörigen Sammelakten unmittelbar nach dem Umzug in das Archiv aufnehmen.
Diese Bände werden durch Familienforscher und Wissenschaftler auf Grund der
Gesetzesänderung sehr stark nachgefragt. Auf Grund des
Informationsfreiheitsgesetzes und insbesondere auch bei amtlichen
Nachforschungen (z.B. Erbenermittlungen, Gerichtsanfragen, Erbscheinnachweise)
ist das Stadtarchiv verpflichtet, entsprechende Anfragen qualifiziert zu
beantworten. Dem Archiv wurde damit eine Aufgabe übertragen, die zuvor durch
Personal des Standesamtes erledigt wurde. Da es sich um eine gesetzlich
begründete Verlagerung von Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung vom
Standesamt auf das Stadtarchiv handelt, muss der Aufgabe auch die Stelle folgen
bzw. ist alternativ beim Stadtarchiv eine neue Stelle zu schaffen, die extern
durch eine/n Archivfachangestellte/n für Archivwesen (sog. FAMI, entspricht
mittlerem Dienst) wahrzunehmen wäre. Bislang ist nichts von beidem geschehen.
6. 3.
Diplom-Restaurator/in und Hilfskraft
Für die umfangreichen dringenden Restaurierungsarbeiten zur
Rettung der wertvollen Archivalien (vgl. 5.4) ist die Einrichtung einer
weiteren Stelle eines/einer Diplom-Restaurators/in notwendig. Solange die
vorhandene Restauratorenstelle von der Stelleninhaberin aus familiären Gründen
nur in Teilzeit wahrgenommen werden kann, ist zudem die Anstellung einer Hilfskraft erforderlich.
Alternativ könnte ein Teil der dringlichsten Arbeiten durch die Bereitstellung
von hinreichenden Finanzmitteln für das Outsourcen von Restaurierungsarbeiten
aufgefangen werden.
6. 4. Archivpädagoge/in
und Sekretariat
Die Umsetzung des Öffentlichkeitsarbeits-Konzepts (vgl.
Anlage 5) erfordert gleichfalls zusätzliches Personal. Hierzu wird ein/e
Archivpädagoge/in in Teilzeit benötigt.
Das wesentlich größere Haus mit höherer Benutzerfrequenz,
umfangreicheren Außenkontakten, mehr Veranstaltungen und damit verbundenen
Organisationsarbeiten (z.B. Anmeldewesen, Terminabstimmungen,
Seminarraumbelegung etc.) erfordert eine ganztägige Besetzung des Vorzimmers
(Sekretariats). Nur die Aufstockung des Vorzimmers um eine halbe Stelle kann
einen organisatorisch erfolgreichen Ablauf gewährleisten.
6.5. Mittelfristiger
Personalbedarf
Da nach dem Umzug insgesamt 7.000 laufende Meter an
Archivalien aus ca. 60 Verwaltungskellern übernommen und in Erfüllung des Archivgesetzes
verzeichnet werden müssen, und da zudem mit umfangreicheren neu zugänglichen
Archivbeständen auch die Benutzung weiter steigen wird, wird mittelfristig
(2013ff.) weiteres Archivpersonal erforderlich. Dies gilt insbesondere auch im
Hinblick auf die zukünftige Übernahme und Betreuung von digitalem Archivgut.
7. Betriebskosten und Kosten nach dem Vermieter-Mieter-Modell
Die Betriebskosten sowie die Kosten nach dem
Vermieter-Mieter-Modell wurden bei E 26 abgefordert.
Eine Berechnung liegt derzeit noch nicht vor.
Sie werden voraussichtlich ab 2012 für den Wirtschaftsplan
des E 49 erforderlich.
.
8. Kassenwirksamkeit der Maßnahmen
siehe Tabelle in Anlage 1
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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3
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139 kB
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4
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(wie Dokument)
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164 kB
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5
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(wie Dokument)
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293,3 kB
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