Entscheidungsvorlage - FB 36/0056/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuplanung des Spielplatzes Grauenhofer Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- FB 36/20 Frau Buchkremer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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29.09.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die neu geplante Spielfläche grenzt im Süden an die
Außenanlage der bereits bestehenden Kindertagesstätte „Königsberger
Straße“. Diese wird durch die neue Wohnbebauung in ihrer derzeitigen Fläche
reduziert – durch die Schaffung eines neuen Zugangs zur geplanten
Spielplatzfläche - entsteht für die Kinder des Kindergartens jedoch
letztendlich ein Zugewinn an nutzbarer Außenfläche.
Seit Anfang des Jahres 2007 bietet die Stadt Aachen Baugrundstücke im neu erschlossenen Baugebiet „Grauenhofer Weg“ zum Verkauf an. Zwischenzeitlich sind mehr als 50 % der Gründstücke verkauft worden. Die Bauvorhaben sind größtenteils fertig gestellt und bezogen. Die Einfamilienhäuser werden ausnahmslos von Familien mit Kindern bewohnt. Bei den durchgeführten Verkaufsgesprächen ist das familienfreundlich gestaltete Plangebiet mit großem Spielplatz ein wichtiges Element. Die bisherigen Eigentümer sind bereits bei der Erstellung der Entwurfsplanung beteiligt worden.
Insofern ist die Herstellung des Kinderspielplatzes und der fußläufigen Wegeverbindung zur Königsberger Straße von großer Wichtigkeit.
Der
neue Kinderspielplatz soll durch seine familienfreundliche Gestaltung als
Bewegungs- und Erholungsraum sowie als Treffpunkt im Grünen für alle
Bevölkerungsgruppen der anliegenden Wohnquartiere dienen. Die Planung sieht
nachhaltig, bedarfsgerechte, abwechslungsreiche Spielmöglichkeiten für Jung und
Alt, von hoher Qualität (lange Nutzungsdauer und vandalismussicher) und
Vielfalt vor.
Die
Entwurfsplanung incl. Aufteilung der Investitionskosten wurde den
Fachausschüssen bereits in den Sitzungen vorgestellt. Am 27.04.2010 hat der
Kinder- und Jugendausschuss und am 11.05.2010 der Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz die Planung zustimmend zur Kenntnis genommen mit der Empfehlung an
die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Verwaltung mit der Umsetzung der Planung
zu beauftragen.
Für
die Planung und Gestaltung des Kinderspielplatzes wurden insgesamt 307.000
€ in den Haushalt eingestellt.
Die
Entscheidung in der am 09.06.2010 stattgefundenen Sitzung der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte wurde nochmals vertagt mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme
bezüglich der anfallenden Folgekosten.
Bezüglich der anstehenden Pflege - und Unterhaltungskosten
ist folgendes anzumerken:
Die Spielplatzkontrollen ergeben sich aus der Europäischen
Norm EN 1076/77.
Gefordert sind die wöchentlichen Sichtkontrollen, 3
Funktionskontrollen im Jahr sowie die Jahreshauptuntersuchung. Die Durchführung
von Kontrollen erfolgt an besonderen Brennpunkten häufiger. Die Protokollierung
- wie gesetzlich gefordert - wird in Kontrolllisten aufgenommen.
Eine Spielplatzreinigung wird wöchentlich durchgeführt bzw.
bei Bedarf häufiger.
Der Austausch von Spielsand wird mindestens einmal jährlich ausgeführt.
Die Ausführung der Geräte- und Mobiliarreparaturen erfolgt
entsprechend der Kontrolllisten. Zu der Spielplatzunterhaltung gehört auch das
Aufstellen von Neu- und Ersatzgeräten. Unfallgefahren werden durch
Sofortmaßnahmen beseitigt.
Aktuell ermittelt der Aachener Stadtbetrieb seine Pflege - und Unterhaltungskosten noch auf der Basis einer Mischkalkulation, die die Zahl der öffentlichen Spielplätze/Spieleinrichtungen (224), die Größe der von diesen Plätze/Einrichtungen in Anspruch genommenen Gesamtfläche (47,87 ha) und die aktuellen Jahresgesamtkosten gemäß Wirtschaftsplan des E 18 als Bemessungsparameter zur Grundlage haben.
Für das Jahr 2009 sind aufgerundet 2.044.000 € Kosten für die Pflege und Unterhaltung der Spielplatzflächen entstanden. Dieser Wert ergibt sich aus den direkten Stellenkosten und dem prozentualen Anteil der Umlagekosten.
Die Gesamtkosten teilen sich auf nachfolgende Produkte oder auch Leistungsgruppen auf:
Abfallbeseitigung / Papierkorbentleerung 433.738,67 €
Rasenflächenpflege 305.023,41 €
Baumpflege – Baumpflege 87.618,10 €
Pflanzflächenpflege 453.925,91 €
Instandhaltung von Wegen, Plätzen incl. Entwässerung 210.853,89 €
Spielflächenpflege (einschl. Kontrollen) 213.457,45 €
Bauliche Anlagen (Mauern, Brücken, Zäune etc.) 12.056,29 €
Ausstattungen (Bänke, Poller, Abfallbehälter etc.) 327.257,39 €
Gesamtkosten öffentliche Spielplätze
2.043.931,11 €
Bei der konkreten Ermittlung der pauschalierten Kosten pro qm/a findet nur der reine Flächenparameter Eingang, der dann durch die Gesamtjahreskosten dividiert wird. Dies ergibt den gemittelten Quadratmeterpreis. Das wären genau 4.30 € qm/a, wobei darin sämtliche den jeweiligen Spielplatz umfassenden Leistungen (u.a. Pflege der Wege, Rasenflächen, Sande, Bäume und Zäune, Abfallbeseitigung, Gerätewartung, Sicherheitsüberprüfungen) inbegriffen sind. Dieser Grundpreis ist demgemäß unabhängig von der konkreten Größe und vom Ausstattungsstandard des jeweiligen Spielplatzes.
Da der E18 um die Probleme der Mischkalkulation weiß, werden die ermittelten Kosten/Preise sorgfältig mit den jeweils aktuellen, von der KGSt veröffentlichten durchschnittlichen Kostensätze für die kommunale Spielplatzpflege und -unterhaltung abgeglichen. Dieser KGSt-Ansatz (Berechnung aus dem Jahr 2006) beläuft sich auf einen Betrag von 3,40 € qm/a und liegt damit mit um 0,90 € günstiger als die von E18 angesetzten Kosten.
Bei der Ermittlung der Kosten für die Pflege und Unterhaltung der neuen Spielplatzanlage Grauenhofer Weg hat E18 ebenfalls den günstigeren KGSt - Ansatz zu Grunde gelegt, was dann aber bei der Größe der Anlage (insgesamt 3754 qm Kinderspielplatz) zu einem Jahreskostenansatz von insgesamt 12.763,36 € führt. Jährlichen Pflegekosten für die öffentliche Grünanlage in Höhe von 755,70 € sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Diese Gesamtkosten in Höhe von 13.519 € sind also bei einer Realisierung der hier in Rede stehenden Anlage jedenfalls zu decken und zwar unabhängig von der Frage, ob dies dann über den Zuschuss für E 18 oder im Wege der verwaltungsinternen Leistungsrechnung geschehen soll.
Bei einer Kostendeckung über den Zuschuss kann und darf nicht übersehnen werden, dass es sich bei dieser noch nicht realisierten, größeren Spielplatzanlage um eine weitere hinzukommende Anlage handelt, die weder im aktuellen Zuschuss noch in der aktuell geltenden Personal - und Maschinenbemessung des E 18 ihre hinreichende Berücksichtigung findet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: |
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Investitionskosten |
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__________€ |
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a. |
Im Haushalt? PSP-Element: 5-060201-000-00100-400-1, Kostenart 78520000 PSP-Element: 5-130101-000-01000-400-1, Kostenart 78520000 |
ja/nein |
Insgesamt 102.000,00€ 205.000,00€ 35.000,00€ |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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__________€ |
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d. |
Zuschüsse |
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__________€ |
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Folgekosten Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung
des Spielplatzes betragen 13.519,00
€.
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Aufwand |
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Personalkosten |
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__________€ |
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Sachkosten |
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__________€ |
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Abschreibung |
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__________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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__________€ |
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c. |
Zuschüsse |
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__________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
__________€ |
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c. |
Personalkosten |
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__________€ |
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d. |
Sachkosten |
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__________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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__________€ |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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__________€ |