Entscheidungsvorlage - FB 36/0056/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Planung des Spielplatzes „Grauenhofer Weg“.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am östlichen Rand des im Stadtbezirk Aachen – Forst zur Zeit entstehenden Neubaugebietes

„Grauenhofer Weg“ ist eine 3754 m² große Fläche für den Bau eines neuen Kinderspielplatzes vorgesehen. Hinzu kommen 687 m² für die öffentliche Grünanlage mit Wegeverbindung.

 

Der Planungsauftrag zur Herstellung dieser neuen öffentlichen Spielplatzfläche resultiert aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan - Nr. 850, der wegen der relativ hohen städtebaulichen Dichte im Plangebiet zusätzliche Freiräume in Wohnungsnähe vorsieht. Hierbei wurde im direkten Kontext zur Siedlung im süd-östlichen Planbereich eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ festgesetzt. Diese Einrichtung ist sowohl von der Größe und Lage als auch durch die Erschließung in erster Linie den zukünftigen Bewohnern der Siedlung zugeordnet.

 

An der nördlichen Begrenzung dieser Fläche ist innerhalb der öffentlichen Grünfläche ein Weg zur Könisberger Straße geplant. Dieser dient u.a. einer besseren Erreichbarkeit des Quartiers Driescher Hof und schafft im Gegenzug auch die leichtere Zugänglichkeit der neu geplanten Freiflächen für die Bewohner der bereits vorhandenen Wohnbebauung.

 

Die neu geplante Spielfläche grenzt im Süden an die Außenanlage der bereits bestehenden Kindertagesstätte „Königsberger Straße“. Diese wird durch die neue Wohnbebauung in ihrer derzeitigen Fläche reduziert – durch die Schaffung eines neuen Zugangs zur geplanten Spielplatzfläche - entsteht für die Kinder des Kindergartens jedoch letztendlich ein Zugewinn an nutzbarer Außenfläche.

 

Seit Anfang des Jahres 2007 bietet die Stadt Aachen Baugrundstücke im neu erschlossenen Baugebiet „Grauenhofer Weg“ zum Verkauf an. Zwischenzeitlich sind mehr als 50 % der Gründstücke verkauft worden. Die Bauvorhaben sind größtenteils fertig gestellt und bezogen. Die Einfamilienhäuser werden ausnahmslos von Familien mit Kindern bewohnt. Bei den durchgeführten Verkaufsgesprächen ist das familienfreundlich gestaltete Plangebiet mit großem Spielplatz ein wichtiges Element. Die bisherigen Eigentümer sind bereits bei der Erstellung der Entwurfsplanung beteiligt worden.

Insofern ist die Herstellung des Kinderspielplatzes und der fußläufigen Wegeverbindung zur Königsberger Straße von großer Wichtigkeit.

 

Der neue Kinderspielplatz soll durch seine familienfreundliche Gestaltung als Bewegungs- und Erholungsraum sowie als Treffpunkt im Grünen für alle Bevölkerungsgruppen der anliegenden Wohnquartiere dienen. Die Planung sieht nachhaltig, bedarfsgerechte, abwechslungsreiche Spielmöglichkeiten für Jung und Alt, von hoher Qualität (lange Nutzungsdauer und vandalismussicher) und Vielfalt vor.

 

Die Entwurfsplanung incl. Aufteilung der Investitionskosten wurde den Fachausschüssen bereits in den Sitzungen vorgestellt. Am 27.04.2010 hat der Kinder- und Jugendausschuss und am 11.05.2010 der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die Planung zustimmend zur Kenntnis genommen mit der Empfehlung an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Verwaltung mit der Umsetzung der Planung zu beauftragen. 

 

Für die Planung und Gestaltung des Kinderspielplatzes wurden insgesamt 307.000 € in den Haushalt eingestellt.

 

Die Entscheidung in der am 09.06.2010 stattgefundenen Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde nochmals vertagt mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme bezüglich der anfallenden Folgekosten.

 

Bezüglich der anstehenden Pflege - und Unterhaltungskosten ist folgendes anzumerken:

 

 

Die Spielplatzkontrollen ergeben sich aus der Europäischen Norm EN 1076/77.

Gefordert sind die wöchentlichen Sichtkontrollen, 3 Funktionskontrollen im Jahr sowie die Jahreshauptuntersuchung. Die Durchführung von Kontrollen erfolgt an besonderen Brennpunkten häufiger. Die Protokollierung - wie gesetzlich gefordert - wird in Kontrolllisten aufgenommen.

Eine Spielplatzreinigung wird wöchentlich durchgeführt bzw. bei Bedarf häufiger.
Der Austausch von Spielsand wird mindestens einmal jährlich ausgeführt.

Die Ausführung der Geräte- und Mobiliarreparaturen erfolgt entsprechend der Kontrolllisten. Zu der Spielplatzunterhaltung gehört auch das Aufstellen von Neu- und Ersatzgeräten. Unfallgefahren werden durch Sofortmaßnahmen beseitigt.

 

Aktuell ermittelt der Aachener Stadtbetrieb seine Pflege - und Unterhaltungskosten noch auf der Basis einer Mischkalkulation, die die Zahl der öffentlichen Spielplätze/Spieleinrichtungen (224), die Größe der von diesen Plätze/Einrichtungen  in Anspruch genommenen Gesamtfläche (47,87 ha) und die aktuellen Jahresgesamtkosten gemäß Wirtschaftsplan des E 18 als Bemessungsparameter zur Grundlage haben.

 

Für das Jahr 2009 sind aufgerundet 2.044.000 € Kosten für die Pflege und Unterhaltung der Spielplatzflächen entstanden. Dieser Wert ergibt sich aus den direkten Stellenkosten und dem prozentualen Anteil der Umlagekosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Gesamtkosten teilen sich auf nachfolgende Produkte oder auch Leistungsgruppen auf:

 

Abfallbeseitigung / Papierkorbentleerung                                                              433.738,67 €    

Rasenflächenpflege                                                                                            305.023,41 €

Baumpflege – Baumpflege                                                                                    87.618,10 €

Pflanzflächenpflege                                                                                            453.925,91 €

Instandhaltung von Wegen, Plätzen incl. Entwässerung                                         210.853,89 €

Spielflächenpflege (einschl. Kontrollen)                                                                213.457,45 €

Bauliche Anlagen (Mauern, Brücken, Zäune etc.)                                                    12.056,29 €

Ausstattungen (Bänke, Poller, Abfallbehälter etc.)                                                 327.257,39 €

Gesamtkosten öffentliche Spielplätze                                                              2.043.931,11 €

 

 

Bei der konkreten Ermittlung der pauschalierten Kosten pro qm/a findet nur der reine Flächenparameter Eingang, der dann durch die Gesamtjahreskosten dividiert wird. Dies ergibt den gemittelten Quadratmeterpreis. Das wären genau 4.30 € qm/a, wobei darin sämtliche den jeweiligen Spielplatz umfassenden Leistungen (u.a. Pflege der Wege, Rasenflächen, Sande, Bäume und Zäune, Abfallbeseitigung, Gerätewartung, Sicherheitsüberprüfungen) inbegriffen sind. Dieser Grundpreis ist demgemäß unabhängig von der konkreten Größe und vom Ausstattungsstandard  des jeweiligen Spielplatzes.

 

Da der E18 um die Probleme der Mischkalkulation weiß, werden die ermittelten Kosten/Preise sorgfältig mit den jeweils aktuellen, von der KGSt veröffentlichten durchschnittlichen Kostensätze für die kommunale Spielplatzpflege und -unterhaltung abgeglichen. Dieser KGSt-Ansatz (Berechnung aus dem Jahr 2006) beläuft sich auf einen Betrag von 3,40 € qm/a und liegt damit mit um 0,90 € günstiger als die von E18 angesetzten Kosten.

 

Bei der Ermittlung der Kosten für die Pflege und Unterhaltung der neuen Spielplatzanlage Grauenhofer Weg hat E18 ebenfalls den günstigeren KGSt - Ansatz zu Grunde gelegt, was dann aber bei der Größe der Anlage (insgesamt 3754 qm Kinderspielplatz) zu einem Jahreskostenansatz von insgesamt 12.763,36 € führt. Jährlichen Pflegekosten für die öffentliche Grünanlage in Höhe von 755,70 € sind ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Diese Gesamtkosten in Höhe von 13.519 € sind also bei einer Realisierung der hier in Rede stehenden Anlage jedenfalls zu decken und zwar unabhängig von der Frage, ob dies dann über den Zuschuss für E 18 oder im Wege der verwaltungsinternen Leistungsrechnung geschehen soll.

Bei einer Kostendeckung über den Zuschuss kann und darf nicht übersehnen werden, dass es sich bei dieser noch nicht realisierten, größeren Spielplatzanlage um eine weitere hinzukommende Anlage handelt, die weder im aktuellen Zuschuss noch in der aktuell geltenden Personal - und Maschinenbemessung des E 18 ihre hinreichende Berücksichtigung findet.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

__________________________________________________________________

 

 

_________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

PSP-Element: 5-060201-000-00100-400-1, Kostenart 78520000

PSP-Element: 5-130101-000-01000-400-1, Kostenart 78520000

 

ja/nein

Insgesamt 102.000,00€

205.000,00€

  35.000,00€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

Die  jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung des Spielplatzes betragen 13.519,00 €.                                  

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

Loading...