Entscheidungsvorlage - FB 61/0259/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss zur Erhöhung der Fußgängersicherheit eine Lichtzeichenanlage mit Sofortgrün- Anforderung im Eisenbahnweg in Höhe der Einmündung Freunder Weg einzurichten.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt zur Erhöhung der Fußgängersicherheit eine Lichtzeichenanlage mit Sofortgrün- Anforderung im Eisenbahnweg in Höhe der Einmündung Freunder Weg einzurichten.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 25.000,00 € für die Anlage stehen im PSP- Element 5-120202-800-00600-400-1 Kostenart 78350000, Maßnahmen zum Fußgängerschutz an Ampeln-Festwert, zur Verfügung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung befasste sich in ihrer Sitzung am 10.03.2010 u. a. mit einem Antrag der SPD-Fraktion vom 23.12.2009 zur Tagesordnung.

Sie beschloss, die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.

 

In der Vorlage war der Bedarf zur Einrichtung einer Lichtsignalanlage im Bereich des Eisenbahnweges aufgrund der Anzahl der querenden Fußgänger bei gleichzeitiger Belastung durch Kfz-Verkehr festgestellt worden.

 

Da diese Lichtzeichenanlage in der Nähe der (LZA) Trierer Straße/Einmündung Eisenbahnweg neu aufgestellt werden soll, ist der Einfluss auf die vorhandene Lichtzeichenanlage zu untersuchen.

 

Zur Ermittlung der Rückstaulänge wurde eine neue Verkehrserhebung für den Einmündungsbereich Trierer Straße/Eisenbahnweg am 13.04.2010 durchgeführt. Danach sollte die neue Fußgängersignalanlage im Eisenbahnweg einen Mindestabstand von 80m von der vorhandenen Signalanlage haben.

 

Die neu anzulegende LZA hätte einen Abstand zur Trierer Straße von ca. 130 m.

 

Die Kosten für diese Anlage betragen ca. 25.000,00 €. Mittel stehen unter dem PSP-Element 5-120202-800-00600-400-1 Kostenart 78350000, Maßnahmen zum Fußgängerschutz an Ampeln-Festwert, zur Verfügung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Vgl. Anlage 2

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Anlagen

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