Entscheidungsvorlage - FB 36/0050/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Nachwahl des Landschaftsbeirates in der vorgelegten Form zu wählen.

 

Der Rat wählt die in der Anlage genannten Personen gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz.

 

 

 

(Philipp)

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach § 2 der Verordnung zum Landschaftsgesetz NRW wählt die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt die Mitglieder des Beirates für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. Haben sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirates auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung statt. Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein – Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erhalten haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung sind zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei den Unteren Landschaftsbehörden Beiräte zu bilden. Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

 

Die Beiräte sind vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde zu hören, bei der sie eingerichtet sind. Bei einer beabsichtigten Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde steht dem Landschaftsbeirat ein Widerspruchsrecht zu.

 

Der Landschaftsbeirat besteht aus 16 Mitgliedern und 16 Stellvertretern.

 

In der Sitzung am 10.02.2010 hat der Rat der Stadt Aachen den Landschaftsbeirat gewählt. So wurden für die Landesgemeinschaft Natur und Umwelt e. V. Frau Ria Jonczyk – Stoll und Herr Veit Helmig als Mitglied und Herr Christian Arlt sowie Herr Wilfried Schreiber als stellvertretendes Mitglied sowie seitens des Landesfischereiverbandes e. V. Herr Norbert Hamacher als Mitglied und Herr Klaus Lassen als stellvertretendes Mitglied gewählt.

 

Die notwendige Annahmeerklärung wurden von Herrn Arlt, Herrn Schreiber und Herrn Lassen mit dem Hinweis verweigert, dass sie die Wahl nicht annehmen.

 

Daraufhin wurden sowohl die Landesgemeinschaft Natur und Umwelt e. V. wie auch der Landesfischereiverband e. V. angeschrieben und um neue Vorschläge zur Besetzung des Landschaftsbeirates gebeten.

 

Seitens der Landesgemeinschaft Natur und Umwelt e. V. wurden

 

Frau Nortrud Riemann, Monnetweg 5, 52066 Aachen,

Herr Eberhard Büttgen, Mies van der Rohe Str. 1, 52074 Aachen,

 

als Vertreter für Herrn Helmig und

 

Herr Heio von Norden, Kurbrunnenstr. 18, 52066 Aachen,

Frau Angela Ertz, Schurzelter Str. 54, 52072 Aachen,

 

als Vertreter für Frau Jonczyk . – Stoll vorgeschlagen.

 

Seitens des Landesfischereiverbandes e. V. werden

 

Herr Karl Heinz Beginen, Gallierstr. 61, 52074 Aachen,

Herr Stefan Haak, Wiesenweg 64, Aachen,

 

als Vertreter für Herrn Hamacher vorgeschlagen.

 

Seitens der Unteren Landschaftsbehörde wird folgender Vorschlag für die Nachwahl unterbreitet.

 

Name                     Vereinigung

Frau Nortrud Riemann   Landesgemeinschaft Naturschutz

Herr Heio von Norden    Landesgemeinschaft Naturschutz

Herr Karl Heinz Beginen   Landesfischereiverband

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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