Entscheidungsvorlage - FB 01/0091/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien hier: Zulässigkeit der Vertretung von Ratsmitgliedern im Integrationsrat
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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27.10.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Stellvertretung der Ratsmitglieder im Integrationsrat rechtlich nicht zulässig ist.
2) Der Rat bestätigt die in seiner Sitzung am 10.02.2010 benannten Ratsmitglieder. An Stelle des sachkundigen Bürgers Bülent Lortoglu wird Ratsherr Boris Linden in den Integrationsrat entsandt. Die Liste der Stellvertreter/innen wird ersatzlos aufgehoben.
Ratsmitglieder des Integrationsrates sind demnach:
1. Ratsherr Ralf Demmer (CDU)
2. Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby (CDU)
3. Ratsherr Friedrich Beckers (CDU)
4. Ratsfrau Maria Keller (SPD)
5. Ratsherr Boris Linden (SPD)
6. Bürgermeisterin Hilde Scheidt (GRÜ)
7. Ratsherr Daniel George (FDP)
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung am 10.02.2010 hat der Rat der Stadt sechs Ratsmitglieder und einen sachkundigen Bürger als Mitglieder des Integrationsrates sowie deren Stellvertreter/innen benannt.
Auf eine Anfrage des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach hat das Innenministerium NRW mitgeteilt, dass nur Ratsmitglieder und keine sachkundigen Bürger vom Rat in den Integrationsrat entsandt werden dürfen.
Ferner sei eine Vertretung der Ratsmitglieder durch andere Ratsmitglieder nicht möglich.
Zur Begründung hat das Innenministerium NRW ausgeführt, dass im Zuge der Gesetzesberatungen im Frühjahr 2008 die Frage der Vertretungen von Ratsmitgliedern intensiv u.a. mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert worden sei.
Um die Vertretung der direkt gewählten Mitglieder im Gremium zu ermöglichen, hätte es nach Aussage des Innenministeriums eine ausdrückliche gesetzliche Regelung über eine demokratische Wahl der Vertreter geben müssen.
Eine solche Regelung enthalte das Gesetz nicht.
Wesentliche Begründung in der Diskussion sei gewesen, dass auch das direkt in den Rat gewählte Ratsmitglied im Rat keinen Vertreter haben könne.
Deshalb solle es auch für die vom Rat benannten Mitglieder keinen Vertreter geben.
Aufgrund dieser eindeutigen Stellungnahme des im Gesetzgebungsverfahren federführenden Innenministeriums ist die derzeit bestehende Vertretungsregelung für die vom Rat benannten Mitglieder des Integrationsrates ersatzlos zu streichen.
Mit Schreiben vom 14.09.2010, das als Anlage beigefügt ist, hat die Bezirksregierung Köln die Aussage nochmals bekräftigt, dass für die Ratsmitglieder des Integrationsrates keine Vertretungsmöglichkeit besteht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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65 kB
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