Entscheidungsvorlage - FB 61/0274/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedenstraße/HergelsbendenstraßeMaßnahmen zur Schulwegsicherung und Umgestaltung der Fahrbahnverengung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/72
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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06.10.2010
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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28.10.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Umbau der Friedenstraße/Hergelsbendenstraße auf Basis der Pläne 2008_050_L1 und 2008_050_L2 zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren an und beschließt den Umbau der Friedenstraße/Hergelsbendenstraße auf Basis der Pläne 2008_050_L1 und 2008_050_L2.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Hergelsbendenstraße Fahrbahnverengung:
Die heutige Fahrbahnverengung in Höhe des Hauses Hergelsbendenstraße 12 wurde ursprünglich als Provisorium eingerichtet. Die neue Fahrbahnverengung wird in die Friedenstraße in den Bereich der Dreieckinsel verlegt.
Die Anfrage der Bezirksvertretung den Radweg im Bereich der PKW-Schleuse eine eigene Furt zu ermöglichen kann nicht entsprochen werden da dadurch ein 3,30m breiter, freier Streifen entsteht, der von LKW´s als Durchfahrt genutzt werden kann.
2.Friedenstraße, Schulwegsicherung:
Durch die neue PKW-Schleuse kann die Einmündung der Friedenstraße in die Alt-Haarener-Straße wesentlich schmaler gestaltet und zur Schulwegsicherung ein Fußgängerüberweg hergestellt werden. Der Gehweg wird in diesem Bereich wesentlich verbreitert.
Planung:
1. Hergelsbendenstraße - Fahrbahnverengung
Die Planung sieht eine Verlegung der Fahrbahnverengung in die Friedenstraße in den Bereich der Dreiecksinsel vor. Die Insel soll vergrößert werden, wobei auf der westlichen Seite die Fahrbahn von heute ca. 9,00 m auf 4,50 m eingeengt werden soll. Auch in östlicher Richtung ist eine spitzwinkelige Verlängerung der Insel und über Eck eine zwischen 0,80 m und 0,40 m abgestufte Einfriedung geplant. Um eine Schleuse herzustellen, muss auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Seite Feuerwehr) ein Gegenstück, jedoch in Hufeisenform ebenso mit einer Höhenabstufung erstellt werden. Entlang der Einfriedung soll die Schleuse mit einem 0,25 m breiten und 0,20 m hohen abgeschrägten Bordstein eingefasst werden, um somit den Verkehrsraum auf 2,15 m und den lichten Raum auf 2,65 m einzuengen. Aus beiden Fahrtrichtungen müssen die Insel und der Vorbau mit Baken und den Verkehrszeichen Verbot für Fahrzeuge über 1,90 m Breite einschließlich Ladung gesichert werden. Die Schleuse kann vom Rettungswagen passiert werden, lediglich die Löschfahrzeuge der Feuerwehr und die Müllabfuhr müssen die vorhandene Anliegerfahrbahn nutzen, die für den Durchgangsverkehr mit herausnehmbaren Pollern gesperrt ist. (siehe Anlage)
2.Friedenstraße, Schulwegsicherung
Die Radien im Einmündungsbereich der Friedenstraße/Alt-Haarener-Straße werden so angepasst, dass nur noch einspurig in die Friedenstraße ein- bzw. abgebogen werden kann. Die Fahrbahnbreite wird durchgängig 5,50 m betragen (von Hergelsbendenstraße bis Einmündung Alt-Haarener-Straße).
Der Gehweg zwischen Haus Nr. 1 und 11, der heute zum Teil nur 1,50 m schmal ist, wird auf ca. 2,00 m bis ca. 2,70 m verbreitert. Die punktuelle Gehwegverbreiterung vor Haus Nr. 8 und die vorhandene Mittelinsel entfallen; stattdessen wird in Höhe Haus Nr.1 ein Zebrastreifen als Querungshilfe zur Verbesserung der Schulwegsicherheit angelegt. Zwischen Haus Nr. 4 und der Einmündung Alt-Haarener-Straße wird der Gehweg verbreitert. Durch den Rückbau des Einmündungsbereiches können hier und an der Alt-Haarener-Straße 5 zusätzliche Parkstände geschaffen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Umbau der Friedenstraße/Hergelsbendenstraße ist eine Summe von 60.000,00 veranschlagt.
Mittel stehen unter der Finanzposition 5-120102-400-00300-1-78520000 zur Verfügung.
Maßnahmenbezogene Einnahmen:
Es werden keine Erschließungsbeiträge gemäß §§ 127 ff BauGB erhoben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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262,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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271 kB
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