Entscheidungsvorlage - BA 5/0016/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl sowie Einführung und Verpflichtung des/der neuen Bezirksbürgermeisters/in
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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03.11.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Wirkung zum 30.09.2010 hat der bisherige Bezirksbürgermeister Herr Dr. Michael Pauly (CDU) auf seinen Sitz in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg verzichtet.
Aus diesem Grunde wird nach der Wiederbesetzung des Sitzes in der Bezirksvertretung auch die Neuwahl des/der Bezirksbürgermeisters/In erforderlich.
Die Wahl des/der Bezirksbürgermeisters/In richtet sich nach dem Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NW) in der z. Zt. gültigen Fassung.
Nach § 36 Abs. 3 GO.NW findet für das Verfahren zur Wahl des/der Bezirksbürgermeisters/In und seiner Stellvertreter/In § 67 Abs. 2 bis 5 GO.NW entsprechend Anwendung.
Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 7 ist für den Fall, dass der/die Bezirksbürgermeister/In oder eine/r der Stellvertreter/innen während der Wahlzeit ausscheidet, ein Nachfolger/in für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO.NW zu wählen.
Gewählt ist nach § 50 Abs. 2 GO.NW die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Vor Beginn des Wahlverfahrens sind Stimmenzähler zu benennen.
Bis zur Neuwahl obliegt die Sitzungsleitung dem/der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/In.
Diese/r führt nach dem Wahlvorgang den/die neu gewählten Bezirksbürgermeister/In
in sein/Ihr Amt ein und verpflichtet ihn/sie in feierlicher Form gem. § 67 Abs. 3 GO mit der nachstehenden Erklärung zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben:
Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.