Entscheidungsvorlage - B 03/0021/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der o.g. Antrag gilt damit als behandelt.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Antrag vom 19.05.2010 beantragt die SPD-Fraktion, im Rat der Stadt Aachen folgende Beschlüsse fassen zu lassen:

 

Die Fachverwaltung wird aufgefordert,

1.       bereits vorgesehene Maßnahmen zur Verringerung von Lärmemissionen für Bundesstraßen auf dem Stadtgebiet, die in der Lärmaktionsplanung mit hoher Priorität ausgestattet sind, planreif auszuarbeiten

2.       diese Planung für den Maßnahmenkatalog des „Nationalen Verkehrslärmschutzpaketes II“ anzumelden.

 

Gemäß Lärmaktionsplanung der Stadt Aachen werden sowohl bei der Verkehrsplanung wie auch bei Straßenbaumaßnahmen alle Möglichkeiten des Lärmschutzes untersucht. Dies ist fester Bestandteil des Planungsprozesses. Gerade dem Einsatz von lärmarmen Straßenbelägen wie lärmoptimiertem Asphalt (LOA) kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Geeignete Straßenbaumaßnahmen innerhalb der letzten anderthalb Jahre wurden bzw. werden mit LOA ausgeführt. Beispielhaft sei hier der Boxgraben (1. Bauabschnitt) und die Trierer Straße in der Ortsdurchfahrt Brand (3. Bauabschnitt) genannt. Bei den kommenden Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen wie beispielsweise an Boxgraben (2. Bauabschnitt), Schleidener Straße, Lütticher Straße, Grauenhofer Weg oder Blücherplatz wird die Verwendung von LOA im Rahmen der Planung geprüft. Dies geschieht unabhängig von der Klassifizierung der Straße als Bundes-, Landes- oder kommunale Straße.

 

Fördermöglichkeiten im Rahmen des Nationalen Verkehrslärmschutzpaketes II wurden durch Beantragung von Mitteln des Konjunkturpaketes II genutzt. Gemäß der vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen Maßnahmenliste wurden die Erneuerung der Lärmschutzwand im Bereich Bahnhof Eilendorf und des Fahrbahnbelages auf Adalbertseinweg/Trierer Straße zwischen Bismarckstraße und Schönrathstraße mit Mitteln des Konjunkturpaketes II durchgeführt. Zusätzlich werden auch Baumaßnahmen aus anderen Förderkulissen mit den entsprechenden Zuschussgebern hinsichtlich der Förderfähigkeit von Lärmschutz abgestimmt. Vor allem bei verkehrswichtigen Straßen können lärmmindernde Bauausführungen im Rahmen der Bezuschussung nach dem Entflechtungsgesetz gefördert werden. Gegebene Fördermöglichkeiten werden somit für die Lärmminderung genutzt.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...