Kenntnisnahme - FB 40/0053/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlassbezogene Fortschreibung des Schulentwicklungsplans weiterführende Schulen 2005 – 2013- Ratsantrag von CDU-Fraktion und Grüne-Fraktion vom 31.03.2010 „Überprüfung der Schulstruktur in Aachen“- Ratsantrag von CDU-Fraktion, Grüne-Fraktion und SPD-Fraktion vom 31.08.2010 „Konzeptionelle Umsetzung der Schulentwicklungsplanung“- Sitzung der BV Aachen-Eilendorf am 22.06.2010- Sitzung des Bürgerforums am 16.04.2010- Sitzung des Bürgerforums am 06.07.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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28.10.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung sowie den vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans weiterführende Schulen zustimmend zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung,
- gemäß § 76 SchG die Schulkonferenzen der Hauptschulen, für die auslaufende Schließung angedacht ist , sowie die Schulkonferenz der David-Hansemann-Realschule zu beteiligen,
- gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen den Bezirksvertretungen Eilendorf und Aachen-Mitte Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben,
- die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 80 SchG herbeizuführen und
- dem Ausschuss zu seiner nächsten Sitzung eine beschlussreife Vorlage vorzulegen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
I. Vorbemerkungen:
Gemäß § 80 des Schulgesetztes (SchulG) ist die Stadt Aachen als Schulträger verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots einen Schulentwicklungsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Dieser bildet den Rahmen für schulorganisatorische und schulbauliche Einzelmaßnahmen und bestimmt und begründet die Ziele der örtlichen schulischen Entwicklung und die zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen.
Hierbei ist
1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl und Klassen je Jahrgang) und Schulstandorten
ebenso wie
2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen , Schularten und Jahrgangsstufen
und
3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten
zu berücksichtigen.
Nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung beschließt der Schulträger über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule sowie den organisatorischen Zusammenschluss von Schulen. Er ist ebenso verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten (§ 81 SchulG).
In 2005 wurde der Schulentwicklungsplan für weiterführende Schulen 2005 2013 vom Rat der Stadt Aachen beschlossen. Durch das sich hieran anschließende Gutachten zur Schulentwicklung der Projektgruppe Bildung und Region erfolgte die Betrachtung der voraussichtlichen Schulentwicklung der weiterführenden Schulen in der Stadt Aachen bis zum Schuljahr 2018/2019. Das Gutachten basiert bis zum Schuljahr 2008/2009 auf tatsächlichen Schülerzahlen, die weitere Entwicklung wird ab dem Schuljahr 2009/2010 auf der Basis der Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur und Wanderungsbewegungen prognostiziert. Hierbei wird auch die zukünftige demografische Entwicklung der Stadt Aachen in den Blick genommen. In einzelnen Zahlen stimmt die tatsächliche Entwicklung in den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011 zwar nicht mit der im Gutachten prognostizierten Schülerzahlenentwicklung überein, in der Tendenz zeigt sich jedoch die Stimmigkeit des Gutachtens.
II. Anlass für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
In allen Schulformen zeichnen sich deutlich die Konsequenzen der demografischen Entwicklung ab. Längerfristig wird der Bevölkerungsanteil der unter 20-jährigen in Aachen bis 2026 von 17% auf 14% zurückgehen.
Der demografische Wandel und die Verkürzung der Schulzeit in den Gymnasien (G8) führen zur Abnahme der Schülerzahlen in allen Schulformen.
Während die Prognosen des vorliegenden Gutachtens für die Gesamtschulen dennoch auch bis zum Schuljahr 2018/19 relativ stabile Schülerzahlen erwarten lassen und bei den Gymnasien erst mit dem zeitgleichen Abgang zweier Abiturjahrgänge 2013/14 ein deutlicher Rückgang der Schülerzahlen einsetzt, zeichnen sich bei den Haupt- und Realschulen bereits seit einigen Jahren deutlich rückläufige Schülerzahlen ab.
Dieser Rückgang wird sich insbesondere in diesen beiden Schulformen in den nächsten Jahren noch verstärken, wobei hierfür nicht nur die Auswirkungen des demografischen Wandels, sondern auch ein verändertes Elternwahlverhalten ausschlaggebend sind.
Während die Übergangsquote zu den Gymnasien in Aachen weiterhin eher ansteigende Tendenz zeigt und auch die Zahl der Anmeldungen an den 3 Aachener Gesamtschulen regelmäßig die Aufnahmekapazitäten überschreitet zeigt sich bei den Haupt- und Realschulen, dass diese Schulformen immer weniger nachgefragt werden (siehe Anlage VII Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung )
1. Ergebnisse der 2. Sitzung des Runden Tischs zur Zukunft der Schulstandorte im Sekundarbereich am 28. 09. 2010
In der o. g. Sitzung des Runden Tischs wurden durch die Verwaltung zu allen Aspekten des Ratsantrags von CDU, SPD und B 90/Grüne vom 31. 08. 2010 Konzeptionelle Umsetzung der Schulentwicklungsplanung die hierfür relevanten Zahlen, Daten und Entwicklungen zu den angesprochenen Schulformen und Schulen vorgestellt. Der Runde Tisch setzte sich zusammen aus den Schulleitungen der städtischen Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien, den Vorsitzenden der jeweiligen Schulpflegschaften, Vertretern der Stadtschulpflegschaft Aachen, dem Vorsitzenden des Schulausschusses, den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen, dem Dezernenten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport, der Fachbereichsleiterin des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule, Vertretern der Abteilung Schulbetrieb und der Planungsabteilung des Fachbereiches sowie Vertretern des Gebäudemanagements.
Zuvor hatte es bereits am 12.07.2010 aufgrund des Ratsantrages der CDU-Fraktion und der Grüne-Fraktion vom 31.03.2010 Überarbeitung der Schulstruktur in Aachen einen Runden Tisch in ähnlicher Zusammensetzung gegeben, an dem allerdings zunächst nicht die Schulleitungen und Schulpflegschaften der städtischen Gymnasien teilnahmen. Über das Ergebnis dieses Runden Tisches wurde in der Sitzung des Schulausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendausschuss am 23.09.2010 berichtet.
a) Errichtung einer 4. Gesamtschule
Nach einem Überblick über die bisherige und zukünftige Entwicklung der Aufnahme- und Schülerzahlen sowie über Anmeldungen, Aufnahmen und Ablehnungen und die Herkunft der Schülerinnen und Schüler an allen drei Gesamtschulen wurde dargestellt, wie sich die Errichtung einer vierten Gesamtschule auf die anderen Schulformen in Aachen voraussichtlich auswirken wird. Hierbei wurde deutlich, dass die Errichtung einer vierten Gesamtschule zukünftig zu Anmelderückgängen bei allen anderen Schulformen führen wird und vor allem an den Haupt- und Realschulen hierdurch zwei bzw. zweieinhalb Klassen weniger zustande kommen werden. Darüber hinaus wurde dargestellt, dass der bis dahin ins Auge gefasste Standort Kronenberg die Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule zwar zuließe, dies aber spätestens ab Einsetzen der Oberstufe (ab Schuljahr 2016/17) die Errichtung zusätzlicher Gebäude auf dem Gelände erforderlich machen würde. Das in der 2. Sitzung des Runden Tisches artikulierte Angebot der David-Hansemann-Realschule, diese an der Sandkaulstraße ansässige Realschule zu schließen, um an diesem Standort die vierte Gesamtschule zu errichten, eröffnet allerdings in Bezug auf die Standortfrage neue Perspektiven, die in der beigefügten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung detailliert erörtert werden.
b) Reduzierung von Hauptschulstandorten
Die Betrachtung der Anmelde- und Schülerzahlen an den Hauptschulen zeigte deutlich, dass die Schulform Hauptschule in den letzten Jahren immer weniger nachgefragt wird und die Schülerzahlen insgesamt sinken. Im Schuljahr 2018/2019 wird die Schülerzahl der Hauptschulen um 38 % niedriger sein als noch im Schuljahr 2005/2006. Diese Entwicklung führte bereits jetzt dazu, dass 3 Hauptschulen in ihrem Bestand akut bzw. mittelfristig gefährdet sind. Unter Berücksichtigung der Errichtung einer 4. Gesamtschule ist es möglich, die derzeit 6 Hauptschulstandorte in Aachen um 3 Standorte zu reduzieren. Die Versorgung der verbleibenden Hauptschüler ist langfristig an den 3 noch existenten Standorten sicher zu stellen. Die Reduzierung der Standorte wird langfristig die verbleibenden Standorte stärken. Eine detaillierte Betrachtung erfolgt in der beigefügten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung.
c) Anpassung des Realschulangebots
Auch an den Realschulen sind sinkende Schülerzahlen zu beobachten. Im Schuljahr 2018/2019 wird die Schülerzahl der Realschulen um 33 % niedriger sein als noch im Schuljahr 2005/2006. Die Versorgung der noch verbleibenden Realschüler ist an insgesamt 3 Realschulstandorten sicher zu stellen. Die Reduzierung der Standorte wird langfristig die verbleibenden Standorte stärken. Eine detaillierte Betrachtung erfolgt in der beigefügten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung.
d) Entwicklung der städtischen Gymnasien
Die Schülerzahlen an den Gymnasien sind bislang noch stabil. Auch hier ist jedoch längerfristig mit einem Absinken der Schülerzahlen zu rechnen. Derzeit ist zwar keines der Gymnasien akut in seinem Bestand gefährdet, jedoch muss die Gesamtentwicklung zukünftig genau beobachtet werden. Eine detaillierte Betrachtung erfolgt in der beigefügten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung.
III. Anträge aus der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf und aus dem Bürgerforum
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat sich in ihrer Sitzung am 22.06.2010 mit der Versorgung des Stadtbezirks Aachen-Eilendorf mit einer weiterführenden Schule befasst und den Schulausschuss beauftragt, die Versorgung des Stadtbezirks Aachen-Eilendorf mit einer Schule der Sekundarstufe I auch künftig zu gewährleisten und Kooperationen bzw. Verbünde mit Schulen in angrenzenden Stadtteilen zu prüfen und zu unterstützen.
Die GHS Eilendorf ist die einzige Hauptschule in einem Außenbezirk und die einzige Hauptschule mit Montessorizweig. In der Diskussion machen einzelne Mitglieder der BV Aachen-Eilendorf deutlich, eine eventuelle Schließung der Schule erfolge gegen den Willen der Bezirksvertretung und der Eilendorfer Bevölkerung (siehe Anlage III).
In seiner Sitzung am 18.05.2010 hat sich das Bürgerforum mit einem Bürgerantrag auf Errichtung einer 4. Gesamtschule befasst. Im Verlauf der Sitzung wurden dem Vorsitzenden von Elternvertretern 1.260 Unterschriften übergeben. Die Elternpflegschaften der drei bestehenden Aachener Gesamtschulen hatten diese gesammelt, um den Bedarf nach einer 4. Gesamtschule zu artikulieren und zu dokumentieren. Das Bürgerforum hat die in der Verwaltungsvorlage gemachten Ausführungen einstimmig zur Kenntnis genommen. Demnach soll im Rahmen des Antrages Überarbeitung der Schulstruktur in Aachen auch über die Errichtung einer 4. Gesamtschule beraten und entschieden werden (siehe Anlage IV).
In seiner Sitzung am 06.07.2010 hat sich das Bürgerforum mit einem Bürgerantrag befasst, der die uneingeschränkte Öffnung des Einzugsgebietes der Montessori-Grundschulen auf die gesamte Stadt Aachen und die Priorität des pädagogischen Konzeptes über die Wohnortnähe eingefordert hat. Das Bürgerforum hat die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis genommen, Bezüglich der ebenfalls angesprochenen Ausweitung der Montessori-Zügigkeiten wurde darauf verwiesen, dass diese Möglichkeit in die Gesamtüberlegungen zur Schulentwicklungsplanung einfließen wird (siehe Anlage V).
IV. Schulfachliche Beratung durch die Bezirksregierung und Gespräch mit Vertretern des Bistums Aachen
Am 06.10.2010 fand ein Gespräch bei der Bezirksregierung Köln zur schulfachlichen Beratung der Stadt Aachen in Bezug auf die anlassbezogene Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung statt.
Es wurden folgende Fragen erörtert:
1. Möglichkeit der Umwandlung der David-Hansemann-Realschule in eine Gesamtschule mit dem Ziel, die Programmatik der Schule, die Schulleitung und das Lehrerkollegium zu überführen.
Die Bezirksregierung führte aus, dass das Schulgesetz eine Umwandlung nicht vorsehe, sondern zum einen durch den Rat die auslaufende Auflösung der Realschule und zum anderen die Errichtung einer vierten Gesamtschule zu beschließen sei.
Die auslaufende Auflösung der Realschule und gleichzeitige Errichtung der vierten Gesamtschule bedeute, dass in den Gebäudekomplexen über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren zwei verschiedene Schulformen mit unterschiedlichen Kollegien parallel untergebracht seien.
Außerdem habe der Schulträger nachzuweisen, dass an den verbleibenden Realschulen ausreichende Kapazitäten vorhanden blieben, um die Schüler, die auch zukünftig die Schulform Realschule wählen, versorgen zu können.
Inzwischen hat die Schulkonferenz der David-Hansemann-Realschule am 06. 10. 2010 den als Anlage VI beigefügten Beschluss zur Umwandlung in eine Gesamtschule gefasst.
2. Errichtung einer vierten Gesamtschule
Bei der Antragstellung sind folgende Punkte zu beachten:
Für die Errichtung der vierten Gesamtschule ist eine anlassbezogene Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vorzulegen und das Bedürfnis nachzuweisen, entweder durch ausreichende Anmeldeüberhänge (Abweisungen) in den Vorjahren oder Elternbefragung.
Außerdem ist eine Aussage zur Leistungsheterogenität erforderlich.
Die Bezirksregierung empfiehlt, den Ratsbeschluss zur Errichtung der vierten Gesamtschule vorbehaltlich des Zustandekommens der notwendigen Anmeldezahl zu fassen.
Auch die Genehmigung würde unter diesem Vorbehalt erteilt.
Dies bedeutet für das Anmeldeverfahren, das für alle Schulen am 14.02.2011 beginnt, dass die Zeiträume für die Anmeldungen der Gesamtschulen differenziert gestaltet werden können, damit ggfls. bei Nicht-Zustandekommen der vierten Gesamtschule die Eltern dann noch andere Wahlentscheidungen z.B. für das dann weiter bestehende Realschulangebot treffen können.
Der Standort Sandkaulstraße wird auch durch die Bezirksregierung für geeigneter gehalten als der Standort Kronenberg, da dieser sich durch seine Randlage unweit der niederländischen Grenze negativ auswirken und die neue Gesamtschule die erforderliche Schülerzahl nicht erreichen könnte.
Hinsichtlich der Raumsituation muss nachgewiesen werden, dass für beide Schulen im Parallelbetrieb ausreichende Flächen zur Verfügung stehen und für die sich entwickelnde Gesamtschule auch eine Oberstufe und ein Ganztagsbetrieb räumlich möglich sind.
3. Schließung der Hauptschulen
Die Bezirksregierung unterstützt die angedachte Reduzierung des Hauptschulangebots ausdrücklich.
Hinsichtlich einer Schließung der Katholischen Klaus-Hemmerle-Schule kämen dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Tragen, wie für jede Gemeinschaftshauptschule auch.
Auch hier sei eine Zusammenlegung von Schulen, wie z.B. der KHS mit der GHS Burtscheid an einem Standort unter Fortführung eines katholischen Bekenntniszweigs nach dem Schulgesetz nicht möglich.
Am 07. 10. 2010 fand ein Gespräch mit Vertretern des Bistums Aachen zur angedachten Schließung der Katholischen Klaus-Hemmerle-Schule statt.
Die Vertreter des Bistums führten aus, dass es dem Bischof ein persönliches Anliegen sei, ein katholisches Angebot im Bereich der Sekundarstufe I in Aachen zu erhalten. Auch wenn nicht jeder Schüler katholischen Bekenntnisses sei, so sei diese Vielfalt gewollt und Ausdruck des interreligiösen Dialogs.
Die KHS arbeite im Bereich des gemeinsamen Unterrichts verstärkt mit der katholischen Marienschule (Förderschule des Bistums) zusammen.
Sowohl der Katholikenrat als auch das Sozialwerk Aachener Christen treten für den Erhalt der Schule ein.
Unter Hinweis auf die geringen Anmeldezahlen und die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden drei mögliche Alternativen, das katholische Angebot zu erhalten, herausgearbeitet:
1. Schließung der GHS Burtscheid und Verlagerung der Klaus-Hemmerle-Schule an diesen Standort,
2. Schließung sowohl der GHS Burtscheid als auch der Klaus-Hemmerle-Schule und Errichtung einer neuen Hauptschule am Standort Burtscheid sowie Durchführung eines Bestimmungsverfahrens zur Festlegung der Schulart,
3. Umbenennung der GHS Burtscheid in
Klaus-Hemmerle-Schule Gemeinschaftshauptschule
Variante 3 stellt den kleinsten gemeinsamen Nenner dar, der aber auch eine neue Programmatik der GHS Burtscheid signalisieren würde.
Die Verwaltung wird versuchen, hierzu noch vor der Sitzung ein Gespräch mit der Schulleitung der GHS Burtscheid zu führen und über das Ergebnis in der Sitzung berichten.
V. Schlussfolgerungen der Verwaltung
Der Antrag der Mehrheitsfraktionen vom 31.03.2010 sowie der Antrag der Mehrheitsfraktionen gemeinsam mit der SPD-Fraktion vom 31.08.2010 stellen Reaktionen auf die geschilderten Entwicklungen im Bereich Demografie und Elternwahlverhalten dar.
Die Verwaltung nimmt die oben dargestellten Entwicklungen und Gesprächsergebnisse zum Anlass, die als Anlage beigefügte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (*) vorzulegen und hieraus resultierend die folgenden Empfehlungen auszusprechen:
1. Errichtung einer vierten Gesamtschule
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, am Standort der derzeitigen David-Hansemann-Realschule (Sandkaulstraße 12 und Sandkaulstraße 75) eine in der Sekundarstufe I vierzügige und in der Oberstufe zweizügige Gesamtschule in Form einer Ganztagsschule zum Schuljahrsbeginn 2011/2012 zu errichten.
2. Anpassung des Realschulangebots
Die Verwaltung empfiehlt, die David-Hansemann-Realschule zum Schuljahr 2011 /2012 vorbehaltlich des Zustandekommens der vierten Gesamtschule auslaufend zu schließen.
3. Reduzierung von Hauptschulstandorten
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, für die Hauptschulen
- GHS Eilendorf,
- Reformpädagogische Sekundarschule im Dreiländereck (ehem. GHS Kronenberg) und die
- Katholische Klaus-Hemmerle-Hauptschule
die auslaufende Schließung zum Schuljahr 2011/12 zu beschließen.
(*) Zur Sitzung werden farbige Ausdrucke zur Verfügung gestellt.
Für die von den verschiedenen Gremien zu fassenden Beschlüsse ist folgender Zeitplan vorgesehen:
28.10.2010 Schulausschuss: Empfehlungen der Verwaltung
03.11.2010 Beteiligung BV Aachen-Mitte
04.11.2010 Beteiligung BV Aachen-Eilendorf (Sondersitzung)
bis Ende November Beteiligung Schulkonferenzen
02.12.2010 Schulausschuss: Schließungsbeschlüsse, Errichtungsbeschluss 4. Gesamtschule, Empfehlung an den Rat
08.12.2010 Rat: Schließungsbeschlüsse, Errichtungsbeschluss 4. Gesamtschule
Februar 2011 Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | Können derzeit noch nicht beziffert werden, bei Rückbau oder Aufgabe von Schulstandorten sind aber Kostenreduzierungen zu erwarten | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
| __________ | |
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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| __________ |
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c. | Zuschüsse |
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| __________ |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
| __________ | |
d. | Sachkosten |
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| __________ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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| __________ |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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| __________ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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