Kenntnisnahme - FB 40/0050/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer FamilienCard nach dem Stuttgarter VorbildAntrag der FDP vom 16.08.10
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100 Annette Tiltmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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04.11.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die FDPRatsfraktion Aachen beantragt, analog zum so genannten Stuttgarter Modell, ergänzend zu der bereits bestehenden Familienkarte eine Chip-FamilienCard einzuführen.
Was beinhaltet die Stuttgarter FamilienCard?
Seit fast 10 Jahren hat Stuttgart die FamilienCard zur Familienförderung erfolgreich eingesetzt. Bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen von 60.000 pro Familie werden Kindern bis zu 16 Jahren 60 auf dieser Karte gutgeschrieben. Ab dem 4. Kind wird die FamilieCard einkommensunabhängig gewährt. Das Angebot ist vielfältig: Es reicht von den Beiträgen zum Sportverein bis zum Nachhilfeunterricht oder dem Besuch einer Musikschule. Nähere Informationen über die Stuttgarter FamilienCard sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Welche Familienkarten sind in der Stadt Aachen/der Städteregion bereits vorhanden?
? Familienkarte der Städteregion:
Die Familienkarte der StädteRegion bietet den in der Region lebenden Familien zahlreiche Angebote, die über die Stadt- und Gemeindegrenzen hinweg regional genutzt werden können. Es ist ein einkommensunabhängiges Angebot zur Familienförderung. Die Karte erhalten Familien aus der StädteRegion Aachen, ab dem ersten Kind unter 18 Jahren kostenlos, in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Die StädteRegion Aachen und ihre regionsangehörigen Kommunen sowie zahlreiche Partner aus Dienstleistung, Handel und Gastronomie bieten eine Vielzahl von Leistungen an, die das Familienbudget schonen und Lust auf gemeinsame Aktivitäten machen. Die vielfältigen Leistungen beziehen sich z.B. auf Schwimmbäder, Theaterbesuche oder auch ermäßigtes Brot beim Bäcker. Seitens der Stadt Aachen sind aktuell ungefähr 100 Unternehmen und Einrichtungen an der Familienkarte beteiligt. Die Angebote sind in einem Leistungskatalog zusammengestellt, der bei Beantragung der Karte ausgehändigt wird. Unter " www.staedteregion-aachen.de/familienkarte wird der Leistungskatalog ständig aktualisiert.
Mit Datum vom 21.09.2010 wurden insgesamt 17.033 Karten für Familien in der StädteRegion Aachen ausgestellt. In der Stadt Aachen wurden mit o. g. Datum 6.604 Familienkarten ausgegeben.
? Aachen Pass:
?Der Aachen-Pass gewährt Vergünstigungen bei der Benutzung städtischer Einrichtungen (Schwimmhallen, Theater, Barock Fabrik, städtische Bibliotheken) und beim Besuch städtischer Veranstaltungen.
Den Aachen Pass erhalten
? Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten,
? Personen, die eine Bescheinigung der GEZ zur Rundfunkgebührenbefreiung vorlegen können.
In der Stadt Aachen werden jährlich ca. 25.000 Aachen Pässe verschickt. Demnach müssten die Eltern aller Kinder, die im Sozialgeldbezug sind, diese Karte besitzen.
Welche Änderungen sind mit der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Existenzminimum für Minderjährige vom 09.02.10 zu erwarten?
Das Bundesverfassungsgericht definiert das menschenwürdige Existenzminimum für Kinder. Der Bedarf hat sich an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten und an dem, was für die Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist. Notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten gehören zu ihrem existenziellen Bedarf.
Die Leistungen für Kinder müssen, so der Grundtenor des Bundesverfassungsgerichtes, zukünftig auch den Bildungsbedarf abdecken.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Konzept bezogen auf Bildung und soziale Teilhabe von Kindern - zur Umsetzung des Gerichtsurteils vorgelegt. (Anlage 3)
Die Regierung ist zur Umsetzung des Gerichtsurteils verpflichtet, ab den 01.01.11 besteht ein Rechtsanspruch auf die o.g. Leistungen. Die elektronische FamilienCard ist in diesem Zusammenhang lediglich ein bargeldloses Zahlungsmittel. In 2011 soll die Chipkarte in ausgesuchten Regionen erprobt werden, für 2012 ist die flächendeckende Einführung vorgesehen. Voraussichtlich wird zunächst mit Gutscheinen gearbeitet. Ob die Chipkarte bundesweit tatsächlich eingesetzt wird, ist von weiteren politischen Diskussionen und Entscheidungen abhängig.
Was würde die Einführung der FamilienCard nach dem Stuttgarter Modell in Aachen kosten?
In Stuttgart kostet die FamilienCard jährlich für 53.000 Kinder/Jugendliche 3,8 Mio Euro.
Auf der Grundlage dieser Rechnung entstehen für Aachen folgende Kosten:
? 2.185.472 für alle Aachener Kinder/Jugendlichen, die jünger als 16 Jahre alt sind
? 1.700.097 für Aachener Kinder/Jugendliche, deren Eltern über weniger als 60.000 Bruttoeinkommen jährlich verfügen
? 503.620 für Aachener Kinder/Jugendliche, die Sozialgeld empfangen
Einzelheiten der Kostenschätzung sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Resümee
Die Einführung der FamilienCard für Aachen ist sicherlich wünschenswert. Zum jetzigen Zeitpunkt die FamilienCard einzuführen, ist aus folgenden Gründen nicht sinnvoll:
? Die Entwicklungen auf der Bundesebene zur Einführung der Chipcarte sollten zunächst abgewartet werden. Ansonsten liefe Aachen Gefahr, Kosten für die Infrastruktur zu übernehmen, die ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt vom Bund übernommen würden.
? Zurzeit wird in der Verwaltung an einem Rahmenplan gegen Kinderarmut (Ziel aus dem Audit familiengerechte Kommune) gearbeitet. Ein Element könnte auch eine Art FamilienCard sein. Auch diese Entwicklung sollte abgewartet werden, da es ins gesamte Aachener Konzept gegen Kinderarmut passen sollte.
? Die Haushaltssituation der Stadt Aachen lässt die o.g. Mehraufwendungen nicht zu.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | Keine | |||
Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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| __________ |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
| __________ | |
d. | Sachkosten |
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| __________ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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| __________ |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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| __________ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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