Entscheidungsvorlage - FB 51/0059/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Der Unterausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

2.              Er empfiehlt dem Kinder und Jugendausschuss eine Verlagerung der Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,00 € von Position 1-030101-800-7-52790000 bzw. 72790000 nach Position 1-060201-900-1 / 5339- 0000.

3.              Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt die Verlagerung der Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,00 € von Position 1-030101-800-7-52790000 bzw. 72790000 nach Position 1-060201-900-1 / 5339- 0000.

4.              Der Schulausschuss beschließt die Verlagerung der Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,00 € von Position 1-030101-800-7-52790000 bzw. 72790000 nach Position
1-060201-900-1 / 5339- 0000.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.       Ausgangslage

 

Bisher werden die OGS Ferienkinder mit 10,00 € pro Kind/Tag für maximal 15 Tage in den Sommerferien gefördert.

Hierfür stehen 120.000,00 € zur Verfügung.

 

Gemäß des KJA Beschlusses vom 20.01.2008 werden die Ferienspielkinder mit

2,70 € ganztags und mit 1,35 € halbtags gefördert. Kinder mit Behinderungen erhalten immer einen Förderbetrag in Höhe von 4,10 € pro Tag.

Weiterhin werden städtische Offene Türen, Museen, Medienzentrum und sonstige Anbieter, wie zum Beispiel der Kinderschutzbund, die Handwerkskammer, VHS unterstützt, mit dem Ziel, die Teilnehmergebühren familienfreundlich zu gestalten.

Für die Ferienspiele stehen bisher insgesamt 108.200,00 € zur Verfügung.

 

In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschuss gemeinsam mit dem Schulausschuss am 27.04.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, unter Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe für das Jahr 2011 eine neue Finanzierungsgrundlage zur zukünftigen Förderung der Ferienspiele und der OGS Ferienbetreuung zu erarbeiten. Die neue Finanzierungsgrundlage soll in der AG §78 „ Offene Ganztagschule/ OGS“ und im Unterausschuss „Stadtjugendplan/ Kinder- und Jugendförderplan“ beraten werden. Das Ergebnis soll dem Fachausschuss anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

2.       Handlungsansatz

 

Nach gemeinsamen Arbeitssitzungen – zuletzt am 07.10.2010 - der AG §78 SGB VIII „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ und der AG §78 SGB VIII „ Offene Ganztagsgrundschule- OGS“ zum Thema „Zukünftige Förderung der Ferienspiele und der OGS Ferienbetreuung“ steht folgendes einvernehmliches Ergebnis fest.

 

3. Gemeinsamer Vorschlag:

 

3.1 Ziele sind:

?         in der OGS Ferienbetreuung ein verlässliches Betreuungsangebot von ca. 8.00 Uhr bis
ca. 16.30 Uhr einschließlich Mittagessen sicher zu stellen

?         bei dem Ferienspielangebot weiterhin ein breit gefächertes, offenes Angebot halb- bzw. ganztags anbieten zu können

?         „Halbtags“ bedeutet bis zu 5 Stunden täglich, „ganztags“ bedeutet ab 5 Stunden täglich. (Darauf haben sich die beiden Arbeitsgemeinschaften §78 SGB VIII Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und „Offene Ganztagsgrundschule – OGS“ am 07.10.2010, nach Sitzung des UA JHP am 06.10.2010 mehrheitlich verständigt)

?         eine besondere Berücksichtigung für Kinder mit Behinderung und Kinder mit   

              sonderpädagogischem Förderbedarf zu gewährleisten.

 

3.2 Finanzierung:

 

Mit der Zusammenführung der Haushaltsmittel:

120.000,00 € aus 1-030101-800-7-52790000 bzw. 72790000  

und

108.200,00 € aus 1-060201-900-1 ; 5339 0000

ist es möglich die oben genannten Ziele wie folgt umzusetzen.

 

Alle Kinder sollen den gleichen Förderbetrag erhalten. Deswegen wird folgende Veränderung der Förderbeträge vorgeschlagen:

 

-  3,50 € ganztags pro Kind/Tag

-  1,75 € halbtags pro Kind/Tag

              maximal 15 Tage

- 5,00 € für Kinder mit Behinderung und Kinder mit sonderpädagogischem   

                            Förderbedarf pro Kind /Tag   

 

Grundlage der Berechnung ist eine aktuelle Bedarfsabfrage für das Jahr 2011 bei allen Beteiligten.

Aufgrund langjähriger Erfahrungswerte wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es bei den Ferienspielen unterschiedliche Angebotszeiten von durchschnittlich 5-15 Tagen, halbtags und ganztags gibt. Daher wird in der Berechnung bei den Ferienspielen mit einem Mittelwert von 10 Tagen und nicht mit der Höchstförderdauer gerechnet.     

In der OGS Ferienbetreuung muss eine verlässliche Ganztagsbetreuung von ca. 8.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr für die Dauer von bis zu 15 Tagen gewährleistet sein. Auch dies ist in die Berechnung eingeflossen.

Aus der Bedarfsabfrage ergibt sich ebenfalls die Anzahl der Kinder. Die Tatsache, dass die Nachfrage nach Ferienbetreuung insgesamt steigt, wurde ebenfalls berücksichtigt.  Es ist davon auszugehen, dass in den Folgejahren mit ca. 2.900 Ferienspielkindern und 40 Kindern mit Behinderung gerechnet werden muss.

In der OGS Betreuung geht man zukünftig von 1.500 Regelkindern und 160 Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus.

Mit in die Berechnung eingeflossen ist der Förderbetrag in Höhe von 25.000,00 € für städtische Offene Türen, Museen, das Medienzentrum und sonstige Anbieter, wie zum Beispiel der Kinderschutzbund, die Handwerkskammer, VHS mit dem Ziel, die Teilnehmergebühren familienfreundlich zu gestalten.

 

Für die Förderung besonderer Aktionen, insbesondere zur Unterstützung von Kindern aus einem sozial belasteten Umfeld, ist der Betrag von 8.950,00 € vorgesehen.

 

 

Berechnungstabelle

 

Kinder Ferienspiele

Förderung freie Anbieter (VHS..)

Summe in €

Kinder OGS

GU Kinder u. Kinder m. Behinderung

besondere Projekte (z.B. Ausflüge)

Summe in €

Förderbetrag

Summe in €

Tage

Summe

in €

2.900

 

 

 

 

3,50

10

101.500,00

 

 

1.500

 

 

3,50

15

  78.750,00

 

 

 

40

 

5,00

10

    2.000,00

 

 

 

160

 

5,00

15

  12.000,00

 

25.000,00

 

 

 

 

 

  25.000,00

 

 

 

 

8.950,00

 

 

    8.950,00

 

 

 

 

 

 

 

228.200,00

 

 

4. Vorschlag der Verwaltung

 

Die Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,00 € werden von Position 1-030101-800-7-52790000 bzw. 72790000  nach Position 1-060201-900-1 / 5339- 0000 verlagert.

 

Hiermit steht eine Summe von 228.200,00 € zur Verfügung.

Damit ist es möglich für alle Kinder der Stadt Aachen ein quantitativ und qualitativ hochwertiges Ferienbetreuungsangebot sicher zu stellen. Für die Eltern wird eine erweiterte Möglichkeit geschaffen, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Es sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich

Maßnahme: Übertragung der Haushaltsmittel von Position 1-030101-800-7-52790000 bzw. 7279-0000 nach Position 1-060201-900-1-5339 0000-  4530

__________________________________________________________________

 

 

__________________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

Loading...