Kenntnisnahme - FB 51/0061/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Schülercafé/Aachen FensterAntrag des Philipp-Neri-Haus, Katholischer Kirchengemeindever-band Nordwest vom 10.04.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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04.11.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Schreiben vom 10.04.2010 (siehe Anlage) beantragt das Philipp-Neri-Haus für das Schülercafé im Aachenfenster eine Konzeptionsanpassung, Gebäudenutzungsveränderung und anteilige Kostenübernahme für die Ausstattung.
Gemäß der Leistungsbeschreibung ist das Schülercafé außer an den Schulferien an fünf Tagen in der Woche geöffnet. Und zwar montags, dienstags und donnerstags von 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 9.30 Uhr bis 20.00 Uhr und freitags von 9.30 bis 15.00 Uhr.
Der Öffnungsumfang beträgt in der Woche mindestens 30 Stunden für offene Jugendarbeit.
Mehrmals im Jahr finden Abend- und Wochenendveranstaltungen in Form von Einzelveranstaltungen statt (Feten, Projekte, Band-Contests ...).
Das Angebot berücksichtigt vorrangig Schüler/innen im Alter von 14 bis 21 Jahren aus den umliegenden Schulen. Das Schülercafé ist Treffpunkt in den Freistunden als auch nach der Schule. Es gilt als Ort der Entspannung und bietet neben der Möglichkeit Hausaufgaben zu erledigen, vielfältige Begegnungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten. In der Stadtmitte ist dieses Angebot einzigartig und gerade deshalb von hoher Bedeutung.
Das Angebot erfolgt kontinuierlich mit hauptamtlicher pädagogischer Begleitung und Betreuung. Befürchtungen, die Einrichtung biete Schulschwänzern eine angenehme Plattform, können verworfen werden, da eben durch die permanente Anwesenheit von pädagogischen Fachkräften einem derartigen Ansinnen der Schüler entgegengewirkt werden kann und wird.
Die Aachener Innenstadt wird durch die hohe Dichte von Schulen von einer hohen Anzahl von Jugendlichen frequentiert. Neben den üblichen kommerziellen Möglichkeiten des Aufenthalts ist das Schülercafé ein Ort, an dem sich Jugendliche ihren Bedürfnissen entsprechend aufhalten können und somit vor jugendgefährdenden Einflüssen geschützt werden.
Die Einrichtung versteht sich als ein Stück Lebensbegleitung und hat bei den Besuchern einen hohen Stellenwert. Viele ehemalige Schüler bleiben der Einrichtung als "Ehrenamtler" treu, weil sie sich mit dem Schülercafé identifizieren.
2. Derzeitige Problematik und Antragstellung
Durch die Veränderungen in der Schullandschaft - G8- ergaben sich in den letzten Jahren/Monaten Schwierigkeiten, die sich in der Verminderung der Besucherzahlen niederschlagen. Früher besuchten ca. 60-70 Schüler im Durchschnitt das Café, heute sind es durchschnittlich 40 pro Tag.
Die Öffnungszeiten entsprechen durch die verlängerten Schulzeiten (teilweise bis 16.00 Uhr) nicht mehr dem Bedarf der Schüler. Zurzeit schließt das Schülercafé an den meisten Tagen wenn die Schule endet, um 16.00 Uhr.
Daher beantragt der Träger als ersten Schritt die Öffnungszeiten von 12.30 Uhr bis 18.30 Uhr zu verschieben. Damit hätten die Schüler die Möglichkeit, das Café zu besuchen; ehrenamtliche Mitarbeiter könnten ihre Arbeit weiter leisten.
Zudem ist die Ausweitung der Angebotszeit als OT an den Wochenenden beantragt. Die Nachfrage nach Theater, Public Viewing, Stufenpartys, Schülerbandwettbewerbe und -konzerte besteht.
Eine derzeitige Nutzungseinschränkung auf 99 Personen steht dieser Nachfrage im Wege.
3. Bewertung des Antrags durch die Verwaltung
Nach Rücksprache mit E26 ist eine Ausweitung der Besucherzahlen auf 240 Personen möglich.
Wird diese Anzahl jedoch überschritten, muss eine neue - kostenträchtige - Lüftungsanlage eingebaut werden. Die ohnehin entstehenden Kosten (bisher auf ca. 40.000,- festgelegt) würden gravierend steigen. Herr Carsten Brehm, Sprecher für den katholischen Kirchengemeindeverband Nordwest, versichert in diesem Zusammenhang, dass die Ausweitung auf 240 Personen als ausreichend betrachtet wird.
Die räumliche Ausstattung des Schülercafés lt. Leistungsbeschreibung umfasst eine Nutzfläche von 250 m² auf 2 Ebenen. Vorhanden sind Café Möblierung, eine Einbauküche mit Theke, eine Musikanlage, ein Billard, ein Kicker und ein Internet Terminal. Teilweise stehen diese Dinge im Erdgeschoss, das jedoch lediglich als Ausstellungsfläche ausgewiesen ist. Daher dürfen dort keine Möbel oder sonstiges stehen. Dem Charakter und der Aufgabenstellung des Schülercafés steht dies entgegen.
Um eine pädagogisch sinnvolle Arbeit mit Jugendlichen leisten zu können, muss eine Identifikation der Jugendlichen mit der Einrichtung möglich sein. Dies erfolgt u. a. durch entsprechende Ausgestaltung/ Möblierung der Räumlichkeiten.
Diesbezüglich muss eine Nutzungsänderung des Erdgeschosses beantragt werden. Diese ist derzeit als reine Ausstellungsfläche genehmigt. Erst durch die entsprechende Änderung kann bedarfsgerechte Möblierung erfolgen.
Eine Schließung des Schülercafés, die konsequenter Weise von Seiten des Trägers überlegt wird, hätte zur Folge, dass die Attraktivität des Aachen Fensters deutlich abnimmt!
Auf der Immobilie besteht eine 25-jährige Zweckbindung der Verwaltung bis 2018
(s. Zuwendungsbescheid vom 03.12.1993, Nr. 05/129/93). Das Aachen Fenster muss für die Öffentlichkeit nutzbar und interessant gestaltet sein. Daher käme die Umgestaltung und Anpassung des Schülercafés der Auflage entgegen.
Anzumerken ist, dass das Schülercafé die Vermietungen der Räumlichkeiten für die Stadt Aachen an den Wochenenden übernimmt inkl. des Caterings und der DJ-Funktion.
Aufgrund aktueller Entwicklungen soll durch einen neuen Mietvertrag festgelegt werden, dass eine regelmäßige Untervermietung an den Förderverein Aachen Fenster Raum für Bauen und Kultur ermöglicht wird. Das Philipp-Neri-Haus wird gebeten, diesen Mietvertrag vorzubereiten.
4. Empfehlung
Die Fachverwaltung empfiehlt dem Antrag auf Konzeptionsanpassung, Gebäudenutzungsänderung und anteilige Kostenübernahme für Ausstattung stattzugeben.
5. Kosten
Eine Kalkulation der Kosten, die durch entsprechende bedarfsbedingte Brandschutzmaßnahmen entstehen würden, wurde durch E 26 in 2009 vorgenommen und beläuft sich auf ca. 40.000,-
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Erfahrungen mit anderen Projekten, bedingt durch das Konjunkturpaket 2", mit Preissteigerungen zu rechnen ist, so dass für die Baumaßnahme voraussichtlich ca. 45.000 benötigt werden.
Der Zuschuss für die anteilige Kostenübernahme für die Ausstattung beträgt 9.900 .
Die Deckung der Kosten kann aus PSP 4-060601-911-1//53180000-4530 (Beihilfen für Bau, Einrichtung und Modernisierung von Jugendfreizeitstätten) erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: Beihilfen für Bau, Einrichtung und Modernisierung von Jugendfreizeitstätten |
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ||
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? PSP 4-060601-911-1//53180000-4530 | ja | | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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| 54.900,00 |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre | |
g. | Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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117 kB
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