Entscheidungsvorlage - FB 36/0062/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflanzmaßnahmen am Amstelbach im Bereich Kaletzbenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
|
Entscheidung
|
|
|
03.11.2010
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Vorlage zum Antrag lfd.Nr.254 der SPD-BF vom 24.05.2009 und zum Antrag lfd.Nr. 244 der CDU-BF vom 02.04.2009
Sachstandsbericht zur Naherholung im Gewässerumfeld Kaletzbenden:
Der südlich der Ortslage Stadtteil Richterich gelegene ökologisch wertvolle Landschaftsraum des Amstelbaches ist durch seine hohe Grundwasserstände bestimmt. Der Bachlauf Amstelbach, Feuchtwiesen, Röhrichte, Bruchwald, Seggenried, Kopfbäume, das ehemalige Rückhaltebecken u. mehrere kleinere wechselfeuchte Tümpel belegen dies. Diese Landschaftselemente werden durch die Schutzausweisungen des Landschaftsplanes gesichert.
In früherer Zeit war dieses Feuchtgebiet weiter ausgedehnt; es wird durch die Freizeit- und Sportanlagen stark verkleinert. Um optimal eine Naherholung in dies schützenswerte Gebiet einzubinden, sind bereits bestehende Untersuchungen und ein beauftragtes Gutachten auszuwerten.
Kritisch wird zum jetzigen Zeitpunkt eine Öffnung des Erlenbruchwaldes für die Naherholung gesehen.
Im Landschaftsplan der Stadt Aachen wird über das Landschaftsschutzgebiet hinaus, der Geschützte Landschaftsbestandteil 5, Oberlauf des Amstelbaches Schilfröhricht mit Feuchtgrünland und der Geschützte Landschaftsbestandteil 89, ein Erlenbruchwald ausgewiesen (s. Karte: Übersichtskarte Biotope am Amstelbach).
Ein Grossteil des als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesenen Erlenbruchs (GLB 89) wird seitens des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) als gesetzlich geschützter Biotop nach § 62 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. Biotope sind Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen. Viele in unserer Landschaft noch vorkommende, naturnahe Biotope sind direkt oder indirekt zum Beispiel durch Bebauung, Nutzungsintensivierung, Nährstoffeinträge oder Entwässerungsmaßnahmen gefährdet. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bestimmte Biotoptypen (gefährdet/selten) unter einen gesetzlichen Schutz gestellt.
Derzeit wird die vom LANUV vorgeschlagene Biotopfläche hinsichtlich ihrer Ausdehnung überprüft. Eine weitere Feuchtfläche wird aufgrund ihrer Schutzwürdigkeit als gesetzlich geschützter Biotop >Röhricht< gemäß § 62 LG Nordrhein-Westfalen überprüft.
Hinsichtlich gefährdeter Magerstandorte konnte in dem Landschaftsraum eine als § 62 Biotop zu entwickelnde Magerwiese am ehemaligen Rückhaltebecken in Hanglage gefunden werden. Hier ist aus Naturschutzsicht eine weitere Ausmagerung der Glatthaferwiese, um den Schutzstatus zu erreichen, erforderlich.
Die vegetationskundlichen Arbeiten über beauftragte Büros sind insgesamt in Kürze abgeschlossen und zeigen die hohe Schutzwürdigkeit, aber auch die Empfindlichkeit des Raumes für weitere Planungen an.
Aufgrund der landschaftsökologischen Bedeutung des Gebietes ist weiter eine faunistische Untersuchung an ein Gutachterbüro beauftragt worden. Es konnten bereits im Untersuchungsraum zu der Artengruppe der Amphibien/ Reptilien, der im Stadtgebiet Aachen seltene Springfrosch und die Zauneidechse (beides FFH-Arten, Anhang IV) nachgewiesen werden. Hier besteht eine besondere gesetzliche Verpflichtung zum Erhalt und Schutz dieser gefährdeten Arten.
Zu einer abschließenden fachlichen Beurteilung der Planungsabsichten zur Naherholung müssen die beauftragten Untersuchungen abgewartet werden. Eine Auswertung dieser wird im August 2011 erfolgen.
Bepflanzung Amstelbach
Auf Grund der vorgenannten Gegebenheiten (Amphibienschutz: Wechsel von besonnten u. beschatteten Gewässerabschnitten) und Vorgaben aus landschaftspflegerischer Sicht (Stützung der natürlichen Sukzession) sind nur punktuell Baum- und Strauchpflanzungen entlang des Amstelbaches vorgesehen. Zur Einpassung in das Landschaftsbild werden die Ufer mit Initialpflanzungen aufgelockert. Somit wird das in Teilen bestehende gleichmäßige Regelprofil stärker strukturiert. Insbesondere im Bereich der Brücken ist eine kompaktere Bepflanzung oberhalb der Böschungskanten vorgesehen, um ein Durchlaufen in diesen Bereichen zu unterbinden. Der Abschnitt entlang des Zaunes zum Sportplatz hin soll ebenfalls mit Sträuchern abgepflanzt werden. Vereinzelt sind Solitärsträucher mit Erlen und Weiden vorgesehen.
Die Pflanzung entlang des Amstelbaches wird im zeitigen Frühjahr 2011 (Februar, März) der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) übernehmen und ausführen. Ebenso wird die notwendige Pflege und Unterhaltung vom Wasserverband durchgeführt. Eine Aufwertung dieses offen gelegten Gewässerabschnittes ist somit gewährleistet, zumal die natürliche Sukzession bereits eingesetzt hat.
Bäume entlang der Fahrstraße Grünenthal
Im Bereich der neuen Brücke am Auslauf Amstelbach- ehemaliges Rückhaltebecken ist eine große Weide gefällt worden, die abgängig war. An dieser Stelle soll eine neue Salweide gepflanzt werden.
Entlang der Fahrstraße Grünenthal soll die vorhandene Baumreihe mit 8 Stieleichen als Straßenbäume ergänzt werden. Die Linienführung der Straße soll so unterstrichen werden.
Für die Bäume fallen Kosten in Höhe von 3.600,00 an. Diese stehen unter dem
PSP-Element 5-130101-900-00400-400-1 Kostenart 78520000 Investitionen in öffentliche Grünanlagen zur Verfügung.
Weitere Entwicklungsmaßnahmen zur Aufwertung des Gewässerumfeldes des Amstelbaches und ehemaligem Rückhaltebecken werden nach Auswertung der oben stehenden Gutachten geplant.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
| |||
Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
| Bepflanzung im Bereich Kaletzbenden | ___________________________________________________________ | ||
Investitionskosten |
| ____________ | ||
a. | Im Haushalt PSP-Element 5-130101-900-00400-400-1 Kostenart 78520000 Investitionen in öffentliche Grünanlagen | ja | ___3600,00________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
| |
c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme: |
|
| ____________ |
|
|
|
|
|
d. | Zuschüsse |
|
| ____________ |
|
|
|
|
|
Folgekosten | nein |
|
| |
Aufwand |
|
|
| |
| Personalkosten |
| ____________ | |
| Sachkosten |
|
| ____________ |
| Abschreibung |
| ____________ | |
a. | Im Haushalt? | ja/nein | ____________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme: |
|
| ____________ |
|
|
|
|
|
c. | Zuschüsse |
|
| ____________ |
|
|
|
|
|
Konsumtiv |
|
|
| |
a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | ___________ | |
c. | Personalkosten |
| ____________ | |
d. | Sachkosten |
|
| ____________ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme |
|
| ____________ |
|
|
|
|
|
f. | Dauer |
| Jahre |
|
g. | Zuschüsse |
|
| ____________ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|