Entscheidungsvorlage - FB 61/0285/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Sicherung des Standortes - Rathausplatz - in Aachen-RichterichAntrag der CDU-Bezirksfraktion vom 30.08.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Entscheidung
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03.11.2010
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15.12.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt, für den Parkplatz gegenüber den Geschäften Parkstraße 2 bis 6 werktags innerhalb der Zeiten 7.00 bis 19.00 Uhr die Benutzungspflicht der Parkscheibe und eine Höchstparkdauer von einer Stunde. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragt, den Parkplatz an der Parkstraße gegenüber den Geschäften Parkstraße 2 bis 6 (Luftbild) zu bewirtschaften, um den Standort Rathausplatz zu sichern.
Durch die Bewirtschaftung entfiele die Möglichkeit innerhalb der zeitlichen Befristung, Fahrzeuge dauerhaft abzustellen.
Dauerparker würden in andere Bereiche der Parkstraße verdrängt, so dass mehr Kurzzeitparkplätze für Besucher der anliegenden Geschäfte und Praxen zur Verfügung stünden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat sich in der Vergangenheit bereits mit der Parkplatzsituation im unmittelbaren Bereich um den Rathausplatz beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, die Parkplatzsituation zu optimieren.
Bei der seinerzeit durchgeführten Überprüfung wurden im Bereich um den Rathausplatz verschiedene Bereiche zum Parken zusätzlich freigegeben.
Um die Belegung der vorhandenen Parkplätze während der üblichen Geschäftszeiten durch Dauerparker zu unterbinden, wurde werktags zwischen 7.00 und 19.00 Uhr die maximale Parkzeit unter Auslage der Parkscheibe auf eine Stunde begrenzt.
Der Parkplatz gegenüber den Geschäften Parkstraße 2 bis 6 unterliegt keiner zeitlichen Befristung. Um weitere Kurzzeitparkplätze einzurichten, besteht die Möglichkeit, werktags zwischen 7.00 und 19.00 Uhr die Höchstparkdauer unter Auslage der Parkscheibe ebenfalls auf eine Stunde zu begrenzen.
Die Anwohner behalten somit die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge über Nacht dort zu parken, und für Besucher der Geschäfte und Praxen wären weitere Kurzzeitparkplätze vorhanden.
Die Bewirtschaftung der Parkplätze mittels Parkscheinautomaten bietet sich aufgrund der externen Lage und der relativ hohen Einrichtungskosten nicht an. Die Verwaltung befürwortet die Ausdehnung der Befristung mittels Parkscheibe.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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546,6 kB
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