Kenntnisnahme - FB 61/0161/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses, worin er die Verlagerung des Spielplatzes “Taubengasse” ablehnt, zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion beantragt zu prüfen,

wie die planungsrechtlichen Vorraussetzungen im Bereich Taubengasse für die Neuanlage eines Spielplatzes Taubengasse am Ende der Straße Goldberg

            und

eine Erweiterung des Altenwohnheims auf dem Gelände des alten Spielplatzes an der Taubengasse

geschaffen werden können.

 

Der Antrag wird u.a. damit begründet, dass viele Forster Bürger und Bürgerinnen sich den Erhalt des Altenheims in der Taubengasse wünschen, um später in ihrem alten Wohnumfeld einen Pflegeplatz zu finden. Gleichzeitig wünschen sich die Anwohner der Taubengasse auch den Erhalt eines Spielplatzes in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld. (Der Antrag ist der Vorlage beigefügt)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

1.    Ausgangslage

       Bereits 2004 wurde aufgrund einer Anfrage des Alten- und Pflegeheims “Haus Fehrmann”  die Verlagerung des im Bebauungsplan Nr. 518 festgesetzten Spielplatzes “Taubengasse” am Ende der Straße “Goldberg” geprüft.

 

       Im o. g. Verfahren hatte sich der Bürger- und Beschwerdeausschuss am 19.12.2006 mit der Eingabe einer Bürgerinitiative befasst und sich gegen die Verlagerung des Spielplatzes ausgesprochen, sich dem Votum des Kinder- und Jugendausschusses angeschlossen und der Bezirksvertretung die Beibehaltung des Kinderspielplatzes Taubengasse empfohlen. (Abstimmungsergebnis: einstimmig)

 

       Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte bekräftigte in seiner Sitzung am 07.02.2007 ihre Absicht, den Spielplatz zu erhalten. (Abstimmungsergebnis: einstimmig)

       Gleichzeitig wurde den Anwohnern Mittel zur Aufwertung des Spielplatzes in Aussicht gestellt. Eine Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Spielplatzes erfolgte.

       Ein Plan zur Umgestaltung wurde erstellt, finanzielle Mittel zur Umsetzung wurden nicht freigegeben, sodass bis heute eine Realisierung der Bürgerwünsche nicht erfolgte.

 

2.     Prüfungsergebnis des o.g. Antrages

       Aufgrund des vorliegenden Ratsantrages der SPD-Fraktion hat der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen eine Verlegung des Kinderspielplatzes Taubengasse erneut geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

-      Das angesprochene Grundstück am Ende der Straße Goldberg liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 518, der hier eine “Landwirtschaftliche Nutzfläche “ festsetzt. Der Landschaftsplan der Stadt Aachen weist dieses Grundstück als “Landschaftsschutzgebiet” aus. Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz.

-      Um an der vorgeschlagenen Stelle einen Kinderspielplatz errichten zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

-      Vorab müsste zunächst eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgen. Die Stadt Aachen würde dem Altenwohnheim Haus Fehrmann die bisherige Kinderspielplatzfläche zum Baulandpreis verkaufen. Vor Aufhebung des vorhandenen Bebauungsplanes Nr. 518 müsste eine

       Bereitschaftserklärung des Käufers (Altenwohnheim Haus Fehrmann) in Form eines notariellen Kaufangebotes vorliegen. Ebenfalls ist die Bereitschaftserklärung zum Verkauf (notarielles Kaufangebot) des Eigentümers für den zukünftigen Spielplatz am Goldberg erforderlich. Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Verlagerung des Kinderspielplatzes verbundenen Kosten (u.a. Planungs-, Ausbau- und Grunderwerbskosten) wären vom Käufer zu tragen.

-      Es ist mit einer Planungszeit von 1 1/2 - 2 Jahren zu rechnen.

-      Durch die Anlegung des Kinderspielplatzes am Ende der Straße “Goldberg” würden nicht nur die zuvor genannten Kosten entstehen, es würde auch ein Fenster zur freien Landschaft (Landschaftsschutzgebiet) verloren gehen, da eine Einfriedung des Spielplatzes erforderlich ist.

 

       Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat alternativ den Bereich des ehemaligen Spielpunktes Kirchstraße als Ersatzstandort betrachtet, um eine das Landschaftsbild nicht störende, kostengünstige und zeitsparende Lösung zu finden:

-      Die Grünfläche an der Kirchstraße befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 509, der keine qualifizierten Festsetzungen trifft. Im Bereich der vorhandenen Grünfläche besteht danach kein Baurecht. Die gesamte Fläche ist im Besitz der Stadt Aachen und befindet sich in Teilflächen in der Trägerschaft des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule.

-      Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Aufwertung der Grünfläche zu einem Kinderspielplatz. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist zur Anlegung eines Kinderspielbereiches an dieser Stelle nicht erforderlich.

-      Es handelt sich hier um eine zentral gelegene Stelle in Forst, an der bereits Einrichtungen wie Kindergarten, Grundschule und Kirche vorhanden sind. Die Fläche wird von einer Fußgängerzone eingerahmt und ist damit geschützt vor Autoverkehr, sodass diese Fläche für Spiele mit genutzt werden kann, für die eine befestigte Fläche erforderlich ist (Fahren mit Bobbycars, Laufrädchen, etc.).

-      Der Spielpunkt könnte mit einem geringeren finanziellen Aufwand als am Standort Goldberg aufgewertet werden. Durch die zentrale Lage und die Nähe zur Kirche, Friedhof und Altentagesstätte kann diese Fläche nicht nur eine Begegnungsstätte für junge Mütter (Väter) sein, sondern auch für Jung und Alt.

                            Diese Vorteile sind weder am heutigen noch am geplanten Spielplatz “Am Goldberg” gegeben. Seitens des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen wird dieser Standort aus städtebaulicher Sicht wie auch aus der Sicht der Familienfreundlichkeit nach wie vor bevorzugt.

 

3.     Stellungnahme des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule

       Bei der jetzigen Prüfung hat sich aus Sicht des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen erneut der Standort Kirchstraße als alternativer Standort für den Spielplatz Taubengasse herausgestellt.

       Der Standort war 2007 jedoch unter massivem Bürgerprotest abgelehnt worden. Gründe der Bevölkerung gegen diesen Standort als Spielplatz  waren Erfahrungen von: Vandalismus, Zerstörung und fehlender sozialen Kontrolle. Diese Vorfälle führten in der Vergangenheit dazu, dass bestehende Spielgeräte abgebaut wurden und die Fläche zu einer Grünfläche zurückgebaut wurde.

       Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule hat daher dem Kinder und Jugendausschuss vorgeschlagen, analog des in 2007 beschlossenen Votums sich erneut gegen die Verlagerung des Spielplatzes auszusprechen. Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.10 dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt und damit die Verlagerung des Spielplatzes “Taubengasse” abgelehnt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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