Kenntnisnahme - FB 61/0278/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die in der Vorlage dargelegten Varianten zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die in der Vorlage dargelegten Varianten zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die in der Vorlage dargelegten Varianten zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.06.2009 einen Beschluss zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Soers gefasst. Die Beschlussfassung weicht vom Beschlussvorschlag der zugrunde liegenden Verwaltungsvorlage Nr. FB 61/1127/WP 15 ab.

 

Unter anderem wurde die Umgestaltung und Aufpflasterung des Knotens Soerser Weg/Merowingerstraße/Purweider Weg sowie die Einführung einer Rechts-vor-Linksregelung und der Abbau der Signalanlage beschlossen. Eine konkrete Ausbauplanung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Außerdem musste beschlussgemäß noch die Finanzierung der notwendigen investiven Mittel für das kommende Haushaltsjahr berücksichtigt werden.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatten sich jeweils in ihren Sitzungen am 27.05.2009 auf der Grundlage der gleichen Vorlage  Nr. FB 61/1127/WP 15 mit dem Thema beschäftigt. Während die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt ist, hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte einen anders lautenden Beschluss gefasst und die Verwaltung gebeten, für die Kreuzung Soerser Weg/Merowingerstraße/Purweider Weg die Rot-Dunkel-Schaltung zu prüfen und dem Verkehrsausschuss zur nächsten Sitzung einen Bericht vorzulegen.

 

Der Verkehrsausschuss wurde in der Sitzung am 04.06.2009 von der Verwaltung über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen mündlich informiert. Darüber hinaus wurden zwei schriftliche Mitteilungen der Verwaltung zu dem Tagesordnungspunkt vorgelegt. Dabei spielt die verkehrsrechtliche Bewertung der Frage, ob die Beibehaltung der Signalanlage innerhalb der Tempo-30-Zone zulässig ist, eine entscheidende Rolle. Der Mobilitätsausschuss wurde in seiner Sitzung am 09.09.2010 im Rahmen einer Mitteilung der Verwaltung über den aktuellen Sachstand informiert. Dabei wurde eine Vorlage in Aussicht gestellt.

 

Nach § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf sich die Anordnung einer Tempo 30 Zone weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte  Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungspflichtige Radwege umfassen. Davon abweichend bleiben vor dem 01.11.2000 angeordnete Tempo-30 Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig. Es kann sich dabei auch um Lichtzeichenanlagen an Kreuzungen und Einmündungen handeln, die vorrangig dem Schutz des Fußgängerquerverkehrs dienen. Bei entsprechender Begründung ließe sich demnach die Beibehaltung der vorhandenen Signalanlage verkehrsrechtlich rechtfertigen.

 

Ausschlaggebend für den Vorschlag der Verwaltung, zusätzliche verkehrsberuhigende Elemente im Verlauf des Soerser Wegs einzubauen und die Knotenpunktsignalisierung Ecke Merowingerstraße zu entfernen, waren Forderungen aus der Bürgerschaft vertreten durch das „Soerser Forum“. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass sich eine Knotenpunktsignalisierung nicht mit dem Anspruch auf Verkehrsberuhigung in einer Tempo-30 Zone verträgt, sondern den Eindruck einer Hauptverkehrsstraße vermittelt. Erfahrungsgemäß passieren Fahrzeuge einen Knotenpunkt während der Freigabezeit (Grünlicht) zügig. Zudem muss eine Vorfahrtregelung für den Fall des Ausfalls der Signalanlage vorgesehen werden, die ebenfalls grundsätzlich nicht in einer Tempo-30 Zone vorhanden sein sollte.

 

Bei einer Rechts-vor-Links Regelung im Knoten müssen alle Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich besonders langsam und rücksichtsvoll fahren. Diese Geschwindigkeitsreduzierung wirkt sich auf alle vier Fahrtrichtungen positiv aus. Die aktuelle Planung für den Knoten sieht zudem Aufpflasterungen bzw. Rampen vor, die sich zusätzlich geschwindigkeitsmindernd auswirken und  Fußgängern eine barrierefreie Querung ermöglichen.

 

 

Für die weitere Vorgehensweise gibt es zwei Möglichkeiten:

 

1.Alternative:

Der gültige Beschluss zur Aufpflasterung des Knotens wird entsprechend dem beigefügten Lageplan Nr. 2010_046_L1bei gleichzeitiger Entfernung der Signalanlage umgesetzt. Die Kosten für die Maßnahme betragen ca.  98.000,-- €. Langfristig entsteht eine Ersparnis durch Wegfall der Unterhaltungskosten für die Signalanlage in Höhe von ca. 2.280,-- € jährlich.

Die Umgestaltung der Einmündung Soerser Weg/Krefelder Straße sowie die Aufpflasterung der Kreuzung befinden sich derzeit in der Ausführungsplanung, an die die Vorbereitung der Bauarbeiten anschließt. Der aktuelle Lageplan Nr. 2010_046_L1 sieht neben der Aufpflasterung die Einengung der Radien im Kreuzungsbereich zugunsten der Gehwege vor. Ein entsprechender Umbau wäre dann in den nächsten Monaten möglich.

 

2.Alternative:

Der Beschluss zur Entfernung der Signalanlage wird durch eine neue Beschlussfassung aufgehoben. Die bestehende Signalanlage bleibt somit unbefristet bestehen. Da die Verwaltung die Umbaumaßnahmen seinerzeit als Kompensation für die wegfallende Signalanlage empfohlen hatte, ist eine bauliche Umgestaltung des Knotens nicht mehr notwendig. Zudem vertragen sich die Umgestaltung des Knotens in Form einer verkehrsberuhigenden Aufpflasterung und der Abbau der Vorfahrtregelungen nicht mit einer Signalisierung. Daher sollte für den Fall der Beibehaltung der Signalanlage auch der Verzicht auf einen Umbau des Knotens beschlossen werden. Dementsprechend könnten die dafür veranschlagten Investitionskosten eingespart werden.

 

Von Seiten des Soerser Forums ist erst kürzlich die Beibehaltung der Signalanlage gefordert worden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...