Kenntnisnahme - E 18/0035/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag der CDU – Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen–Kornelimünster gilt somit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach einem tödlichen Unfall in der Abfallwirtschaft  im Jahre 2006 beim Rückwärtsfahren eines Abfallsammelfahrzeuges, ist der Aachener Stadtbetrieb als operative Einheit des öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgers Stadt Aachen, von den für die  Arbeitssicherheit zuständigen Behörden sowie von den Unfallversicherern aufgefordert worden, die im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung stehenden Entsorgungsfahrten, insbesondere in Bezug auf die Rückwärtsfahrten, nochmals einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Laut GUV-R 2113 3.2.5 sind Sammelfahrten so zu planen, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist (vgl. auch § 3 (2) ArbSchG). Abfall darf nach den Arbeitsschutzvorschriften gemäß GUV-V C 27 § 16 Müllbeseitigung nur abgeholt werden, wenn die Zufahrt zu Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Die identische Forderung ergibt sich aus § 4 (3) Betriebssicherheitsverordnung: Bei Sackgassen muss die Möglichkeit bestehen, am Ende der Straße zu wenden.

Dies findet sich auch in der zurzeit geltenden Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen wieder, § 14 (6) besagt: Rückwärtsfahren ist grundsätzlich nicht zulässig.

Im § 14 (4) der Abfallwirtschaftssatzung ist weiterhin festgelegt: “Für Grundstücke, die nicht unbeschränkt mit Sammelfahrzeugen angefahren werden können, wird durch den Aachener Stadtbetrieb ein Bereitstellungsort bestimmt, an dem die Abfälle übernommen werden.”

 

Der Bereich “An der Höhe“ ist im Hauptstrang am Ende mit einem Wendehammer versehen, hier besteht eine Wendemöglichkeit für unsere Abfallsammelfahrzeuge. Die vom Hauptstrang abgehenden Stichstraßen “An der Höhe”, sind als  Sackgassen angelegt, ein Wenden der Abfallsammelfahrzeuge ist hier nicht möglich. Die Fahrzeuge müssen bei Einfahrt in diesen Bereich eine Rückwärtsfahrt durchführen, daher wurde den Anwohnern ein neuer Bereitstellungsort mitgeteilt.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass die derzeit eingesetzten Abfallsammelfahrzeuge in die vier unteren Stichstraßen  “An der Höhe” überhaupt nicht einfahren können. So wurden  wohl  bereits vor der Rücknahme der Entsorgung der Außenstadtbezirke durch den Aachener Stadtbetrieb von der Fa. Braun (bis Ende 2008) und durch die Übernahme von Personal der Fa. Braun auch nach der Rekommunalisierung (ab 2009) vom Personal des Aachener Stadtbetriebes in diesen Bereichen die Abfallgefäße zur Leerung an den Grundstücken abgeholt und in den Hauptstrang “An der Höhe” gebracht, sowie teilweise auch wieder geleert an die Objekte zurückgestellt.

 

Hier wurde bereits seit Jahren eine Leistung erbracht und in Anspruch genommen, die es laut Abfallwirtschaftssatzung § 14(2) so in den Außenstadtbezirken nicht gibt, lediglich für Restabfallbehälter mit einem Volumen von 770 / 1100 Litern wird hier Vollservice angeboten.

Nur im Bereich Aachen Mitte wird wegen der besonderen Gegebenheiten Vollservice angeboten, allerdings beginnend mit einem 120 Liter Behälter. 

 

Die angeführte Altersstruktur vor Ort ist in Aachen sowohl im Innenstadtbereich, wie auch in anderen Außenstadtbezirken sicherlich kein Einzelfall, vermag aber an der vorliegenden Sachlage nichts zu ändern.

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Anlagen

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