Kenntnisnahme - E 18/0035/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Müllentsorgung in Aachen-Walheim, Straße An der HöheAntrag der CDU - Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/Walheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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03.11.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach einem tödlichen Unfall in der Abfallwirtschaft im Jahre 2006 beim Rückwärtsfahren eines Abfallsammelfahrzeuges, ist der Aachener Stadtbetrieb als operative Einheit des öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgers Stadt Aachen, von den für die Arbeitssicherheit zuständigen Behörden sowie von den Unfallversicherern aufgefordert worden, die im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung stehenden Entsorgungsfahrten, insbesondere in Bezug auf die Rückwärtsfahrten, nochmals einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
Laut GUV-R 2113 3.2.5 sind Sammelfahrten so zu planen, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist (vgl. auch § 3 (2) ArbSchG). Abfall darf nach den Arbeitsschutzvorschriften gemäß GUV-V C 27 § 16 Müllbeseitigung nur abgeholt werden, wenn die Zufahrt zu Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Die identische Forderung ergibt sich aus § 4 (3) Betriebssicherheitsverordnung: Bei Sackgassen muss die Möglichkeit bestehen, am Ende der Straße zu wenden.
Dies findet sich auch in der zurzeit geltenden Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen wieder, § 14 (6) besagt: Rückwärtsfahren ist grundsätzlich nicht zulässig.
Im § 14 (4) der Abfallwirtschaftssatzung ist weiterhin festgelegt: Für Grundstücke, die nicht unbeschränkt mit Sammelfahrzeugen angefahren werden können, wird durch den Aachener Stadtbetrieb ein Bereitstellungsort bestimmt, an dem die Abfälle übernommen werden.
Der Bereich An der Höhe ist im Hauptstrang am Ende mit einem Wendehammer versehen, hier besteht eine Wendemöglichkeit für unsere Abfallsammelfahrzeuge. Die vom Hauptstrang abgehenden Stichstraßen An der Höhe, sind als Sackgassen angelegt, ein Wenden der Abfallsammelfahrzeuge ist hier nicht möglich. Die Fahrzeuge müssen bei Einfahrt in diesen Bereich eine Rückwärtsfahrt durchführen, daher wurde den Anwohnern ein neuer Bereitstellungsort mitgeteilt.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass die derzeit eingesetzten Abfallsammelfahrzeuge in die vier unteren Stichstraßen An der Höhe überhaupt nicht einfahren können. So wurden wohl bereits vor der Rücknahme der Entsorgung der Außenstadtbezirke durch den Aachener Stadtbetrieb von der Fa. Braun (bis Ende 2008) und durch die Übernahme von Personal der Fa. Braun auch nach der Rekommunalisierung (ab 2009) vom Personal des Aachener Stadtbetriebes in diesen Bereichen die Abfallgefäße zur Leerung an den Grundstücken abgeholt und in den Hauptstrang An der Höhe gebracht, sowie teilweise auch wieder geleert an die Objekte zurückgestellt.
Hier wurde bereits seit Jahren eine Leistung erbracht und in Anspruch genommen, die es laut Abfallwirtschaftssatzung § 14(2) so in den Außenstadtbezirken nicht gibt, lediglich für Restabfallbehälter mit einem Volumen von 770 / 1100 Litern wird hier Vollservice angeboten.
Nur im Bereich Aachen Mitte wird wegen der besonderen Gegebenheiten Vollservice angeboten, allerdings beginnend mit einem 120 Liter Behälter.
Die angeführte Altersstruktur vor Ort ist in Aachen sowohl im Innenstadtbereich, wie auch in anderen Außenstadtbezirken sicherlich kein Einzelfall, vermag aber an der vorliegenden Sachlage nichts zu ändern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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385 kB
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