Entscheidungsvorlage - FB 37/0008/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen in Höhe von 399.000,00 € und zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 125.000,00 € zum Produkt 021501 – Brandschutz.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Hubrettungsbühne (HRB), amtl. Kennzeichen AC - 6311, Baujahr 11/2005, wurde am 28.06.2010 bei einem Verkehrsunfall schwer beschädigt.

 

Das nun vorliegende Gutachten der Dekra vom 21.09.2010 weist nachstehende Reparaturkosten aus:

 

Reparatur:

Reparaturkosten                                       393.330,13 €

Versicherungsleistung                              324.950,00 €

(Wiederbeschaffungswert 375.000,00 € ./. Restwert 50.050,00 €)

 

Der Eigenanteil bei einer Reparatur beträgt damit 68.380,13 €. Im Gutachten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die abgegebene Kalkulation zum beschriebenen Instandsetzungs- und Reparaturkostenaufwand nur die zum Besichtigungszeitpunkt feststellbaren Schäden beinhaltet und solche, welche sich aus dem Schadenbild technisch herleiten lassen. Bei einer möglichen Instandsetzung der HRB ist nicht auszuschließen, dass eine Schadenerweiterung und somit eine Erhöhung der Instandsetzungs- und Reparaturkosten eintritt. Gemäß BGB sind höhere Reparaturkosten bis zu 15% der ursprünglich veranschlagten Reparaturkosten statthaft (15 % von 393.330,13 € = 58.999,51 €), d.h., dass der Eigenanteil der Stadt Aachen an den Reparaturkosten bis zu 127.379,64 € betragen kann.

 

Laut Auskunft der Fa. Metz wird die umfangreiche Reparatur ca. 4 Monate nach Auftragserteilung betragen. Zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Berufsfeuerwehr ist z.Z. ein Mietfahrzeug der Fa. Metz für monatlich 10.710,00 € im Einsatz, so dass während des Instandsetzungszeitraumes weitere Mietkosten i.H. von 42.840,00 € anfallen werden.

 

Eine mögliche Reparatur der beschädigten HRB würde somit Kosten in maximaler Höhe von 170.219,64 € - einschließlich der Kosten für das gemietete Fahrzeug - verursachen.

 

Neukauf:                           

Anstelle der Reparatur bietet die Fa. Metz den sofortigen Ankauf des in Aachen befindlichen Mietfahrzeuges an. Diese neue HRB (Baujahr 2010) war vor Anmietung durch die Stadt Aachen ohne Vorbesitzer und auch noch nicht zugelassen. Die zweijährige Garantie beginnt mit dem Tag der Zulassung als Fahrzeug der Berufsfeuerwehr Aachen. Die Fa. Metz ist bereit, das verunfallte Fahrzeug zum Preis von 51.000,00 € einzutauschen. Damit wird das höchste Restwertangebot aus dem Gutachten um 950,00 € überboten. Der Kaufpreis für das angebotene Fahrzeug der Fa. Metz beträgt   574.889,00 € abzüglich 51.000,00 € (Restwert) also insgesamt  523.889,00 €.

                                                       

 

Mit Schreiben vom 28.09.2010 teilt die Versicherung mit, dass der Betrag in Höhe von 265.076,05 € (Entschädigungsbetrag ohne Mehrwertsteuer) überwiesen wird. Der Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 59.873,95 € wird von der Versicherung erstattet, sobald der Nachweis erbracht wird, dass eine neue Hubrettungsbühne angeschafft worden ist. Die Gesamtversicherungsleistung beträgt somit 324.950,00 €.

 

Der Aufzahlpreis für das neuwertige Leihfahrzeug beträgt damit 198.939,00 €. Bei einer schnellstmöglichen Auftragsvergabe kann die Mietzahlung für Oktober 2010 zum Preis von 10.710,00 € bereits eingespart werden. Die Fa. Metz hat zugesagt, entsprechende Vereinbarungen zu treffen, dass bei einer Auftragsvergabe im Jahr 2010 ein Teilbetrag in Höhe von 398.889 € in 2010 gezahlt und der Restbetrag i.H. von 125.000 € erst Ende Januar 2011 fällig werden soll.

 

 

Fazit:

Nach Überprüfung des Sachverhalts auf der Grundlage des Gutachtens wird festgestellt, dass eine Reparatur der verunfallten HRB große finanzielle Risiken birgt und unter den gegebenen Umständen eine Reparatur unwirtschaftlicher ist als die Neubeschaffung des z.Z. angemieteten Fahrzeuges.

Des Weiteren konnte bisher von den Fachleuten nicht ermittelt werden, aus welchen Gründen das Fahrzeug verunfallte. Es konnte weder ein Material- noch ein Fahrfehler festgestellt werden (die Fahrzeugtechnik protokolliert alle ausgeführten Aktionen). Deshalb besteht kein Vertrauen mehr in das Gerät, weil auch nach einer Reparatur des Unfallschadens unklar bleibt, wieso es zu dem Unfall kam. Bei Arbeitshöhen bis zu 30 Metern und Einsätzen, die eventuell auch Lebensgefahr für die Einsatzkräfte mit sich bringen, muss aber eine Verunsicherung der Nutzer hinsichtlich des Arbeitsgerätes ausgeschlossen sein.

 

Zur zeitnahen Realisierung der Maßnahme müssen außerplanmäßige Auszahlungen i.H. von 399.000,00 € und eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H. von 125.000,00 € bereitgestellt werden.

 

Eine Deckung in entsprechender Höhe wird wie folgt angeboten:

 

5-021501-900-00100-950-1 68910000 - Versicherungsleistung Hubrettungsbühne           324.950,00 €

5-021501-900-00100-950-1 68310000 – Verkaufserlös defekter Feuerwehrkran                 32.000,00 €

5-021501-500-00100-900-1 78310000 – Beschaffung MTF (Laurensberg)                          42.050,00 €

                                                                                                                                                          399.000,00 €

 

5-021501-900-00100-900-1 78310000 – Beschaffung Hubrettungsfahrzeug – VE              125.000,00 €                               

Gem. § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen erheblich sind.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen 2010 Produkt 021501 Brandschutz                                                  Beschaffung einer Hubrettungsbühne für die Berufsfeuerwehr Aachen

 

 

 

Investitionskosten

 

399.000,00 €

VE

 

 

125.000,00 €

a.

Im Haushalt?

nein

 

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

Einsparung HRB aus 2010 (VE)                  5-021501-900-00100-900-1 - 78310000

 

125.000,00 €

 

 

Einnahmen aus Versicherungsleistungen     5-021501-900-00100-950-1 68910000       

 

324.950,00 €

 

 

Beschaffung Mannschaftstransportfahrzeug FF Laurensberg                                           5-021501-500-00100-900-1 - 78310000

 

42.050,00 €

 

 

Verkaufserlös defekter Feuerwehrkran          5-021501-900-00100-950-1 68310000

 

32.000,00 €

d.

Zuschüsse

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

hrlich

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

Sachkosten

 

 

 

 

Abschreibung

 

 

a.

Im Haushalt?

nein

 

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

 

 

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