Entscheidungsvorlage - E 49.5/0026/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:

Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb

E 49 für das Wirtschaftsjahr 2011 zur Beschlussfassung.

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Jahr 2011 fest.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. § 14 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 14.02.2007 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss bis spätestens 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahres zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.

Der Wirtschaftsplan besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht.

Der Wirtschaftsplan 2011 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 14.621.070,-€ aus.

I) Erläuterungen zum Zuschussbedarf

Die Erläuterungen zum Zuschussbedarf ergeben sich aus Anlage 1.

II) Erläuterungen zum Erfolgsplan

Die Erläuterungen zum Erfolgsplan ergeben sich aus der Anlage 2 (Randbemerkungen).
Insbesondere sind zu nennen:

Konto 40 Personalaufwand:
Einbezogen wurden die voraussichtlichen Tariferhöhungen für das Jahr 2011 in Höhe von
264.000,00 €.
Es besteht eine Korrespondenz zum Konto 851, Zuschuss des Rechtsträgers.

Konto 507:
Entgegen dem Beschluss des Betriebsausschusses Kultur, wonach die Mittel dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 zusätzlich für den Umzug sowie die Ausstattung des Stadtarchivs zur Verfügung gestellt werden sollten, werden diese Mittel aus dem Konto 506 (Rücklagen) geplant.

III) Bisher nicht in den Wirtschaftsplan eingearbeitete Maßnahmen:

Aufgrund der Einführung des Vermieter-Mietermodells wird der FB 45 eine Forderung der anteiligen Kosten für die gemeinsam genutzten Objekte Talstraße 2 und Aula Carolina an E 49 richten. Die Kosten werden derzeit seitens des E 26 kalkuliert. Des Weiteren wurden bisher nicht die jährlichen Folgekosten im Hinblick auf Miete und Betriebskosten für das HII eingerechnet.
Diese wurden dem FB 20 seitens E 26 mitgeteilt.
Außerdem wird nach Abschluss der Umbauarbeiten des HII eine Neubewertung des Gebäudes vorgenommen. Auch hieraus wird sich ggfs. eine Veränderung der Miete und der Kosten für die Bewirtschaftung des Gebäudes ergeben.

 

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Anlagen

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