Kenntnisnahme - FB 32/0006/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung der "Szene" vom Kaiserplatz zum BahnhofplatzEingabe vom 23.09.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerforum
|
Kenntnisnahme
|
|
|
16.11.2010
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Situation am Bahnhofsvorplatz ist dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung seit längerem bekannt. Auf dem Platz halten sich in der Regel vereinzelte oder mehrere Personen aus dem so genannten Trinkerklientel auf. Diese Personengruppe ist nicht mit den Personen identisch, die sich am Kaiserplatz aufhalten oder aufhielten. Insofern ist die Situation am Bahnhofsvorplatz nicht auf die durchgeführten Maßnahmen am Kaiserplatz zurückzuführen.
Die Szene auf dem Bahnhofsvorplatz wird regelmäßig durch die Mitarbeiter des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes (OSD) kontrolliert. Bei diesen Kontrollen werden nur sehr selten Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Ein ordnungsbehördliches Einschreiten ist immer nur im Rahmen der geltenden Gesetze möglich, konkret bei bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Bloße Belästigungen mögen sie im Einzelfall auch subjektiv als unangenehm empfunden werden rechtfertigen ordnungsbehördliche (Zwangs-) Maßnahmen in der Regel nicht.
Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden in jedem Fall weiter verfolgt und geahndet. Außerdem werden, soweit die entsprechenden Tatbestände des OBG und des PolG erfüllt sind, Platzverweise erteilt und diese bei Bedarf auch durchgesetzt. Die Durchsetzung eines Platzverweises stellt immer einen Eingriff in die Grundrechte dar, so dass entsprechend hohe rechtliche Anforderungen an diese Maßnahme geknüpft sind.
Für jeden Beschwerdeführer ist der OSD unter der Hotline 432-2801 sonntags bis donnerstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 01.15 Uhr sowie freitags, samstags und vor Feiertagen von 11.00 Uhr bis 03.15 Uhr erreichbar. Insofern ist in akuten Fällen ein zeitnahes Tätigwerden des OSD gewährleistet.
Hinsichtlich der Situation im Haus Bahnhofstr. 30 32 nimmt der Fachbereich Soziales und Integration auf Anfrage wie folgt Stellung:
Das Haus wird seit 1993 für die Unterbringung Wohnungsloser genutzt. In dem Haus befinden sich zwischen 20 und 24 Bewohner. Zur Betreuung der Wohnungslosen ist eine Sozialarbeiterin im Einsatz, die 3 x pro Woche vor Ort ist. Außerdem sind 3 Hausverwalter im Schichtdienst eingesetzt, so dass immer ein Hausverwalter im Haus ist. Nach Ansicht des Fachbereichs wurde diesseits alles unternommen, um die Betreuung der Bewohner zu gewährleisten und die Situation für die Nachbarn und die ansässigen Geschäftsleute erträglich zu gestalten.
Eine anderweitige Unterbringung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich und auch für die Zukunft nicht geplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
72 kB
|