Entscheidungsvorlage - FB 61/0299/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 924 zur Kenntnis.

Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 924 – Adalbertstraße/ Stiftstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Adalbertstraße und Stiftstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Fassung als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0192/WP16 – Offenlagebeschluss und

FB61/0277/WP16 – Empfehlung zum Satzungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Für das Plangebiet wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 29.04.2009 und im Planungsausschuss am 30.04.2009 der Änderungsbeschluss gefasst mit der Zielsetzung, die Einzelhandels- und Wohnnutzung zu steuern. Das Verfahren erfolgte auf Grundlage des § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren.

Am 03. bzw. 09.12.2009 erfolgte die Programmberatung im Planungsausschuss und in der Bezirksvertretung.

Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren. In der Zeit vom 22.02.2010 bis 05.03.2010 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und die betroffenen Behörden wurden beteiligt.

 

Der Planungsausschuss sowie die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurden über das Ergebnis der Bürgerinformation sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung informiert, am 10.06.2010 beschloss der Planungsausschuss darauf hin auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Offenlage des Bebauungsplanes.

 

In dieser Sitzung des Planungsausschusses erfolgte außerdem die Anregung, dass bis zum Satzungsbeschluss geprüft werden sollte, welche Brennstoffe im Plangebiet verwendet werden sollten und welche entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan möglich sind.

 

Die Verwaltung hat diese Prüfung mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Der Rat der Stadt Aachen beschloss am 08.09.2010 die sog. „Aachener Festbrennstoffverordnung“. Die neue Ortssatzung trat Mitte September in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen beim Neukauf von Geräten mit Festbrennstoffen (zum Beispiel Scheitholz, Holzpellets, Briketts, etc.) die besonderen Grenzwerte beachtet werden. Weiterhin müssen ältere Öfen bis 31. Dezember 2014 mit Filtern nachgerüstet werden, um die neuen Grenzwerte einzuhalten.

Da diese Satzung künftig im gesamten Stadtgebiet gültig ist, sind weitergehende Regelungen im Bebauungsplan aus Sicht der Verwaltung nicht mehr erforderlich. Auch hinsichtlich von Ölheizungen gibt es keinen Anlass, diese im Bebauungsplan auszuschließen, da diese entsprechend neuester Technik schadstoffarm betrieben werden können. Grundsätzlich sind die Grenzwerte der 1. BIMSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) immer einzuhalten.

 

Die Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden erfolgten in der Zeit vom 05.07. bis 13.08.2010. Weder von Seiten der Behörden noch von Seiten der Öffentlichkeit wurden Bedenken geäußert. Lediglich der Landschaftsverband Rheinland / Amt für Denkmalbehörde regte an, in die Begründung den Hinweis aufzunehmen, dass bei Lärmschutzmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen ist. Ein entsprechender Hinweis wurde daraufhin in die Begründung aufgenommen.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.11.2010 mit dem Ergebnis der Offenlage und der Behördenbeteiligung beschäftigt und dem Rat der Stadt empfohlen, die V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 – Stiftstraße/ Gasborn – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 03.11.2010 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

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Anlagen

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