Entscheidungsvorlage - FB 61/0301/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 884 sowie zur Änderung Nr. 110 des Flächennutzungsplans zustimmend zur Kenntnis.

 

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung sowie zu den beiden Offenlagen, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 884 – Debyestraße/ Trierer Straße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen debyestraße, Trierer Straße und der Autobahn A 44 in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die Änderung Nr. 110 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/1230/WP15 – Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- /Behördenbeteiligung

FB61/0026/WP16 – Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- /Behördenbeteiligung

FB61/0133/WP16 – Beschluss der erneuten Offenlage

FB61/0256/WP16 – Ergebnis der Offenlagen

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2009 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschloss gemäß ' 2 (1) BauGB die Aufstellung und gemäß ' 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße – sowie der dazu gehörigen Änderung Nr. 110 des Flächennutzungsplanes jeweils in der vorgelegten Fassung.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und der dazugehörige Änderung Nr. 110 des Flächennutzungsplanes 1980 hat in der Zeit vom 18.01.2010 bis einschließlich 19.02.2010 stattgefunden. Während dieser Zeit sind von 1 Bürger Bedenken gegen die Planung vorgetragen worden. Außerdem wurden von 6 beteiligten Behörden Stellungnahmen eingereicht.

 

Da sich zwischenzeitlich herausgestellt hatte, dass Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich waren, hat die Bezirksvertretung Aachen-Brand in ihrer Sitzung am 24.02.10 dem Planungsausschuss empfohlen den geänderten Bebauungsplan Nr. 884 gemäß ' 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen zu verkürzen.

 

Der Planungsausschuss hat daraufhin beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern und den so geänderten Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß ' 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen zu verkürzen.

 

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 26.04.2010 bis einschließlich 10.05.2010 stattgefunden. Während dieser Zeit sind von 3 Bürger Bedenken gegen die Planung vorgetragen worden. Eine erneute Beteiligung der Behörden war nicht erforderlich, da durch die vorgesehenen Änderungen deren Belange nicht berührt wurden.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.09.2010 über das Ergebnis der beiden Offenlagen sowie der Behördenbeteiligung beraten und mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

“Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlagen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zu beiden Offenlagen, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße/Trierer Straße - gemäß ' 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Des Weiteren empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 110 des Flächennutzungsplanes 1980 zu beschließen.“             

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat sich am 15.09.2010 mit der Angelegenheit beschäftigt und aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Der Stadt Aachen entstehen durch die Umsetzung des Bebauungsplans keine Kosten.

Die Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen werden durch die Eigentümer oder die Träger der jeweiligen Vorhaben realisiert.

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Anlagen

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