Entscheidungsvorlage - B 03/0027/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Umweltausschuss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 10. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2011 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 10. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2011 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 10. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

 

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2011 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der STAWAG beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die STAWAG  wahrgenommen.

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“, in Zusammenarbeit mit der STAWAG.

 

Gebührenanpassung

Es ist eine Gebührenanpassung notwendig, da wie sich bereits angedeutet hat, die Abfuhrmengen der Kleineinleiter stetig sinken. Dies resultiert daraus, dass immer neue Kleinsiedlungsgebiete an die städtische Kanalisation angeschlossen werden und dadurch sich die Abfuhrmengen stetig verringern.

Somit müssen weniger Kleineinleiter die vorhandenen Kosten decken.

 

Bisher wurde ein Gebührensatz i. H. v. 36,45 €/m³ zugrunde gelegt. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2011 ist ein Gebührensatz in Höhe von

 

39,71 € / m³

 

kostendeckend.

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung 2011 nebst Erläuterung sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10. Nachtrag

zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen

vom

 

Aufgrund der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) vom 14. Juli 1994, der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGBl. I S. 114), der §§ 53, 64, 65 des Wassergesetzes für das Land Nord­rhein-Westfalen (Landeswasser­gesetz - LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) sowie der §§ 1, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfa­len (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am XXX folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

1.

 

 

§ 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr für die Entsorgung von Kläreinrichtungen beträgt € 39,71/m3.

 

 

 

2.

 

Dieser 10. Nachtrag tritt am 01.01.2011 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen

 

 

 

 

 

2010

2011

Veränderung in % zu Gebühren- kalkulation 2010

Kostenart

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unternehmerlohn

6.260,00 €

5.790,50 €

-7,50%

 

 

 

 

Klärschlammbehandlung

2.920,00 €

2.701,00 €

-7,50%

 

 

 

 

ant. Personalkosten

3.066,25 €

3.119,70 €

1,74%

 

 

 

 

Sachkosten

565,85 €

532,86 €

-5,83%

 

 

 

 

Verw.kostenbeitrag

1.600,00 €

1.630,00 €

1,88%

 

 

 

 

Gesamtkosten

14.412,10 €

13.774,06 €

-4,43%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgleich Verlust BAB 2008

 

919,01 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch Gebühren zu deckende Kosten

14.412,10 €

14.693,07 €

1,95%

 

 

 

 

Entleerungsmenge

400 m³

370 m³

-7,50%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenvorschlag:

36,45 €

39,71 €

8,95%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstruktur pro m³

 

 

 

Anteil in%

Unternehmerlohn

 

15,65 €

39,41%

Klärschlammbehandlung

 

7,30 €

18,38%

ant. Personalkosten

 

8,43 €

21,23%

Sachkosten

 

1,44 €

3,63%

Verw.kostenbeitrag

 

4,41 €

11,09%

Ausgleich Verlust BAB 2008

 

2,48 €

6,25%

 

 

 

 

Gesamt:

 

39,71 €

100,00%

 

 

 


Zu den einzelnen Kostenarten:

 

Unternehmerlohn:

Dem Vorjahr entsprechend ist der Abfuhrpreis konstant geblieben. Gleichzeitig sinkt 2011 die erwartete Abfuhrmenge aufgrund der Schließung von Anlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen stetig weiter, sodass sich die Unternehmerkosten um 7,50% zum Vorjahr verringern.

 

Klärschlammbehandlung:

Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30€ pro m3 für die Beseitigung von Grubeninhalten wird sich laut Mitteilung des WVER für 2011 nicht ändern. Die Verringerung der Kosten ergibt sich aus der geringeren Entsorgungsmenge.

 

Personalkosten:

Hierbei handelt es sich um die anteiligen Personalkosten des mit der Entsorgungsaufgabe beauftragten Mitarbeiters der STAWAG.

Die geringe Erhöhung begründet sich in der eingeplanten linearen Anpassung der Vergütung für 2011.

 

Sachkosten:

In den Sachkosten sind Raumkosten, Reisekosten, Kosten für fachbezogene Fortbildung und sonstige Sachmittel des beauftragten Mitarbeiters der STAWAG enthalten.

 

Verwaltungskostenbeitrag:

Der Verwaltungskostenbeitrag wird durch die Finanzverwaltung vorgegeben. Im Jahr 2011 wird er um 1,88% auf 1.630,00€ im Gegensatz zum Vorjahr steigen und auch für die kommenden Jahre wird ein steigender Verwaltungskostenbeitrag erwartet.

 

Überschuss-/Verlustausgleich

Gemäß § 6, Absatz 2, Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) müssen Kostenüberdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von drei Jahren ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.

 

Verlustverrechnung 2008

In 2008 wurde ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von 919,01€ erzielt, das in die Gebührenkalkulation einzubeziehen ist.

 

Entleerungsmenge

Aufgrund der Schließung von Anlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen und der entwässerungstechnischen Erschließung / Anbindung von Kleinsiedlungsgebieten verringert sich die Abfuhrmengen stetig. Dies führt dazu, dass immer weniger Kleineinleiter die vorhandenen Kosten zu tragen haben.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ergeben sich nicht, da weiterhin Vollkostendeckung erwartet wird.

 

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