Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 50/0028/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Vereins Hilfe für das autistische Kind auf Förderung seines Autismus-Therapiezentrums
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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28.04.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Verein „Hilfe für das autistische Kind“ Vereinigung zur Förderung autistischer Menschen,
/ Regionalverband Raum Aachen und
Umgebung e.V. hat mit dem als Anlage beiliegenden Schreiben vom 01.12.2004 die
Förderung seines am 15.10.2004 in Aachen, Oppenhoffallee 115 eröffneten
Autismus-Therapiezentrums in Form eines Darlehens beantragt.
Der Verein „Hilfe für das autistische Kind“ hat sich im
Frühjahr 2004 erstmals an das Sozialamt gewandt und seine Absicht bekundet, in
Aachen ein Therapiezentrum für Menschen mit Autismus zu eröffnen. Zu diesem
Zeitpunkt wurden durch das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe in zwei
Fällen die Kosten für die Behandlung autistischer Kinder übernommen. Die
Behandlungen fanden in Köln bzw. Trier statt. Die Frage des Bedarfes wurde
gemeinsam mit dem Gesundheitsamt geklärt. Nach Erkenntnissen des
Jugendärztlichen Dienstes muss in Aachen mit ca. 200 betroffenen Kindern und
Jugendlichen und etwa eben so vielen Erwachsenen gerechnet werden. Europäische
und amerikanische Studien gehen von ca. 20 Betroffenen pro 10.000 Einwohner
aus. Das wären für die Stadt Aachen ca. 500 Personen.
Dem Verein wurde mitgeteilt, dass nach den
sozialhilferechtlichen Gegebenheiten vor Übernahme der Kosten im Einzelfall
zunächst eine Leistungsvereinbarung gem. §§ 93 ff BSHG (inzwischen §§ 75 ff SGB
XII) erforderlich sei. Die erforderlichen Gespräche über die Ausgestaltung der
Leistungsbeschreibung und die Verhandlungen über das leistungsangemessene
Entgelt (Stundensatz) wurden über den Sommer 2004 hinweg geführt. Die
Leistungsvereinbarung wurde am 08.11.2004 mit Wirkung zum 10.11.2004
abgeschlossen. Der Verein hatte bereits am 15.10. seine Beratungsstelle
eröffnet und eine in der Behandlung autistischer Menschen erfahrene
Dipl.-Psychologin als Leiterin und Therapeutin eingestellt.
Der Verein ist Mitglied im DPWV und im Bundesverband Hilfe
für das autistische Kind in Hamburg und hat sich über die Leistungsbeschreibung
verpflichtet, die dort entwickelten Qualitätsstandards einzuhalten.
Konzeptionell und im Hinblick auf die personelle und sächliche Ausstattung
stellt das Autismus-Therapiezentrum eine sinnvolle Ergänzung der
Angebotspalette der Einrichtungen
und Dienste der Eingliederungshilfe in Aachen dar.
Das beantragte Darlehen wird den Verein in die Lage
versetzen, die Startphase der Einrichtung, die sich nur bei voller Auslastung
über die Vergütung der Beratungs-
und Behandlungsstunden (Stundensatz 78,19 €) refinanziert, zu
überbrücken.
Nach Einschätzung der Sozialverwaltung sollte diese
Auslastung nach ca. 1 Jahr erreicht sein.
Die Sozialverwaltung befürwortet den Antrag und spricht sich
dafür aus, dem Verein für notwendige Investitionen aus Stiftungsmitteln ein
Darlehen in Höhe von 44.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
Die Kämmerei nimmt mit Schreiben vom 16.02.2005 wie folgt
Stellung:
„Nach Prüfung und Durchsicht der Unterlagen handelt es
sich um ein solide und dauerhaft geplantes Betreuungsangebot mit realistisch
langfristiger Perspektive. Hierzu trägt die Tatsache bei, dass die Finanzierung
teilweise durch Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Sozialhilfeträgern
gesichert wird.
Die Förderung kann, wie bereits in ähnlichen Fällen, in
Form eines zinsgünstigen Darlehens erfolgen. Die Verzinsung würde sich
orientieren an den Tagegeldkonditionen bzw. variablen Zinssätzen wie 6- oder
3-Monats-Euribor. Die anderen Darlehenskonditionen, wie Laufzeit oder
tilgungsfreie Anlaufzeit, müssten mit dem Vereinsvorstand individuell unter
Betrachtung des Förderzwecks vereinbart werden.
Für eine solche Verfahrensweise sprechen folgende Gründe:
- Über
die Darlehensförderung können durch den Mittelrückfluss der Folgejahre
weitere Fördermaßnahmen durchgeführt werden. Entscheidend für die
Darlehensgewährung sind Faktoren wie Refinanzierungsmöglichkeiten des
Antragstellers, Art der Maßnahme oder Bedarfsumfang. Der Förderzweck muss
durch die Art der Förderung – hier Darlehen – erreicht werden.
- Im
Gegensatz zur Förderung in Form eines Zinszuschusses (z.B. Stiftung
Deutsche Behindertenhilfe) wird kein Dritter in Form der kreditgewährenden
Bank begünstigt. Der Vorteil kommt in vollem Umfang dem Verein und der
Stiftung für weitere Maßnahmen zu Gute.
Die Förderung kann unter den Stiftungszweck des
Elisabethspitalfonds subsumiert werden. Die erforderlichen Mittel i.H. von
44.000,00 € können im Haushaltsjahr 2005 bereitgestellt werden.
Auf die Voraussetzung einer entsprechenden
Beschlussfassung im Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Unterstützung der
Maßnahme wurde im Gespräch hingewiesen.
Ich bitte daher vor der haushaltsmäßigen
Bereitstellung der Mittel einen diesbezüglichen Beschluss des Sozial. und
Gesundheitsausschusses herbeizuführen.“
Anlage zur weiteren Information:
Autismus –
Frühkindlicher Autismus – autistisches Syndrom |
BehinderungsbildAls frühkindlicher Autismus wird eine bereits in früher
Kindheit auftretende, lebenslang bleibende krankhafte Störung der
Wahrnehmungsverarbeitung bezeichnet, die in der Mehrzahl der Fälle mit
Intelligenzmängel verbunden ist. Ursächlich dürfen organische Veränderungen
der für die Wahrnehmungsverarbeitung verantwortlichen Hirnstrukturen sein.
Wie diese zu Stande kommen, ist bislang nicht abschließend erforscht. FunktionseinschränkungenAls Folge der Erkrankung treten verschiedenartige
Verhaltensstörungen auf, insbesondere: -
tief greifende Störung der Kontakte zu Mitmenschen
und zur belebten Umwelt, -
Charakteristische Sprachstörungen, die von Mutismus
(völliges Fehlen der aktiven Sprache und des Sprachverständnisses) bis zur
gut entwickelten, aber in mancher Hinsicht abnormen Sprache reichen, -
Bewegungsterotypien, -
Perseverationstendenz (Haftenbleiben an bestimmten
Handlungen und Vorstellungen, ständige Wiederholungen und Zwangsmechanismen), -
Unwillen oder Angst vor Veränderungen von Gewohntem. BenachteiligungenJe nach Schwere der Erkrankung und der
Funktionseinschränkungen ergeben sich Beeinträchtigungen in allen
Lebensbereichen bis hin zur Unfähigkeit, als Erwachsener ein selbständiges
Leben zu führen. Mögliche MaßnahmenUm auf autistische Entwicklungen Einfluss nehmen zu
können, bedarf es vor allem des Zusammenwirkens spezieller heilpädagogischer,
sonderpädagogischer und psychotherapeutischer Maßnahmen. Entscheidend für
eine optimale Entwicklung autistischer Kinder sind frühzeitige Förderung und
Therapie sowie frühzeitige Information und Mitarbeit der Eltern, die der
begleitenden Beratung und Betreuung bedürfen. Eine kausale Behandlung ist
zurzeit nicht möglich. Als medizinische Maßnahmen kommt daher lediglich eine
symptomatische Therapie bestimmter Verhaltensauffälligkeiten in Betracht, wie
z.B. eine psychotherapeutische Betreuung durch einen Kinder- und
Jugendpsychiater oder die medikamentöse Behandlung von Unruhezuständen,
Schlafstörungen und Depressionen. Zur Förderung autistischer Kinder sind in
den vergangenen Jahren mehrere spezialisierte therapeutische Ambulanzen
entstanden, die u.a. die vorschulische und schulische Bildung in Regel- und
Sondereinrichtungen unterstützen und ergänzen. Unter Berücksichtigung der
Ausprägung der Behinderung mit ihren einzelnen Symptomen muss geprüft werden,
ob und ggf. welche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation in Betracht
kommen. Vornehmlich dürften Maßnahmen der allgemein-sozialen Rehabilitation
in Frage kommen. Hierzu gehören u.a.: -
Hilfen zur Entwicklung der geistigen und körperlichen
Fertigkeiten, -
Hilfen zur angemessenen Schulbildung sowie Hilfen zur
Ausübung einer angemessenen Tätigkeit (Quelle: Intra-aachen.de – Mitarbeiterportal, LexSoft,
Wissensmanagement Nordrhein-Westfalen, Fachmodul Soziales) |
Anlagen
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(wie Dokument)
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