Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 50/0028/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt, dem Verein „Hilfe für das autistische Kind“ e.V. aus Stiftungsmitteln ein Darlehen in Höhe von 44.000,00 € zu gewähren

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

            Der Verein „Hilfe für das autistische Kind“ Vereinigung zur Förderung autistischer Menschen,

/       Regionalverband Raum Aachen und Umgebung e.V. hat mit dem als Anlage beiliegenden Schreiben vom 01.12.2004 die Förderung seines am 15.10.2004 in Aachen, Oppenhoffallee 115 eröffneten Autismus-Therapiezentrums in Form eines Darlehens beantragt.

 

Der Verein „Hilfe für das autistische Kind“ hat sich im Frühjahr 2004 erstmals an das Sozialamt gewandt und seine Absicht bekundet, in Aachen ein Therapiezentrum für Menschen mit Autismus zu eröffnen. Zu diesem Zeitpunkt wurden durch das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe in zwei Fällen die Kosten für die Behandlung autistischer Kinder übernommen. Die Behandlungen fanden in Köln bzw. Trier statt. Die Frage des Bedarfes wurde gemeinsam mit dem Gesundheitsamt geklärt. Nach Erkenntnissen des Jugendärztlichen Dienstes muss in Aachen mit ca. 200 betroffenen Kindern und Jugendlichen und etwa eben so vielen Erwachsenen gerechnet werden. Europäische und amerikanische Studien gehen von ca. 20 Betroffenen pro 10.000 Einwohner aus. Das wären für die Stadt Aachen ca. 500 Personen.

 

Dem Verein wurde mitgeteilt, dass nach den sozialhilferechtlichen Gegebenheiten vor Übernahme der Kosten im Einzelfall zunächst eine Leistungsvereinbarung gem. §§ 93 ff BSHG (inzwischen §§ 75 ff SGB XII) erforderlich sei. Die erforderlichen Gespräche über die Ausgestaltung der Leistungsbeschreibung und die Verhandlungen über das leistungsangemessene Entgelt (Stundensatz) wurden über den Sommer 2004 hinweg geführt. Die Leistungsvereinbarung wurde am 08.11.2004 mit Wirkung zum 10.11.2004 abgeschlossen. Der Verein hatte bereits am 15.10. seine Beratungsstelle eröffnet und eine in der Behandlung autistischer Menschen erfahrene

Dipl.-Psychologin als Leiterin und Therapeutin eingestellt.

 

Der Verein ist Mitglied im DPWV und im Bundesverband Hilfe für das autistische Kind in Hamburg und hat sich über die Leistungsbeschreibung verpflichtet, die dort entwickelten Qualitätsstandards einzuhalten. Konzeptionell und im Hinblick auf die personelle und sächliche Ausstattung stellt das Autismus-Therapiezentrum eine sinnvolle Ergänzung der Angebotspalette der Einrichtungen  und Dienste der Eingliederungshilfe in Aachen dar.

 

Das beantragte Darlehen wird den Verein in die Lage versetzen, die Startphase der Einrichtung, die sich nur bei voller Auslastung über die Vergütung der Beratungs-  und Behandlungsstunden (Stundensatz 78,19 €) refinanziert, zu überbrücken.

Nach Einschätzung der Sozialverwaltung sollte diese Auslastung nach ca. 1 Jahr erreicht sein.

 

Die Sozialverwaltung befürwortet den Antrag und spricht sich dafür aus, dem Verein für notwendige Investitionen aus Stiftungsmitteln ein Darlehen in Höhe von 44.000,00 € zur Verfügung zu stellen.

 

Die Kämmerei nimmt mit Schreiben vom 16.02.2005 wie folgt Stellung:

 

„Nach Prüfung und Durchsicht der Unterlagen handelt es sich um ein solide und dauerhaft geplantes Betreuungsangebot mit realistisch langfristiger Perspektive. Hierzu trägt die Tatsache bei, dass die Finanzierung teilweise durch Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Sozialhilfeträgern gesichert wird.

Die Förderung kann, wie bereits in ähnlichen Fällen, in Form eines zinsgünstigen Darlehens erfolgen. Die Verzinsung würde sich orientieren an den Tagegeldkonditionen bzw. variablen Zinssätzen wie 6- oder 3-Monats-Euribor. Die anderen Darlehenskonditionen, wie Laufzeit oder tilgungsfreie Anlaufzeit, müssten mit dem Vereinsvorstand individuell unter Betrachtung des Förderzwecks vereinbart werden.

Für eine solche Verfahrensweise sprechen folgende Gründe:

 

  • Über die Darlehensförderung können durch den Mittelrückfluss der Folgejahre weitere Fördermaßnahmen durchgeführt werden. Entscheidend für die Darlehensgewährung sind Faktoren wie Refinanzierungsmöglichkeiten des Antragstellers, Art der Maßnahme oder Bedarfsumfang. Der Förderzweck muss durch die Art der Förderung – hier Darlehen – erreicht werden.

 

  • Im Gegensatz zur Förderung in Form eines Zinszuschusses (z.B. Stiftung Deutsche Behindertenhilfe) wird kein Dritter in Form der kreditgewährenden Bank begünstigt. Der Vorteil kommt in vollem Umfang dem Verein und der Stiftung für weitere Maßnahmen zu Gute.

 

Die Förderung kann unter den Stiftungszweck des Elisabethspitalfonds subsumiert werden. Die erforderlichen Mittel i.H. von 44.000,00 € können im Haushaltsjahr 2005 bereitgestellt werden.

Auf die Voraussetzung einer entsprechenden Beschlussfassung im Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Unterstützung der Maßnahme wurde im Gespräch hingewiesen.

Ich bitte daher vor der haushaltsmäßigen Bereitstellung der Mittel einen diesbezüglichen Beschluss des Sozial. und Gesundheitsausschusses herbeizuführen.“

 

 

 

 

 

Anlage zur weiteren Information:

 

Autismus – Frühkindlicher Autismus – autistisches Syndrom

   

 

Behinderungsbild

Als frühkindlicher Autismus wird eine bereits in früher Kindheit auftretende, lebenslang bleibende krankhafte Störung der Wahrnehmungsverarbeitung bezeichnet, die in der Mehrzahl der Fälle mit Intelligenzmängel verbunden ist. Ursächlich dürfen organische Veränderungen der für die Wahrnehmungsverarbeitung verantwortlichen Hirnstrukturen sein. Wie diese zu Stande kommen, ist bislang nicht abschließend erforscht.

 

Funktionseinschränkungen

Als Folge der Erkrankung treten verschiedenartige Verhaltensstörungen auf, insbesondere:

 

-           tief greifende Störung der Kontakte zu Mitmenschen und zur belebten Umwelt,

 

-           Charakteristische Sprachstörungen, die von Mutismus (völliges Fehlen der aktiven Sprache und des Sprachverständnisses) bis zur gut entwickelten, aber in mancher Hinsicht abnormen Sprache reichen,

 

-           Bewegungsterotypien,

 

-           Perseverationstendenz (Haftenbleiben an bestimmten Handlungen und Vorstellungen, ständige Wiederholungen und Zwangsmechanismen),

 

-           Unwillen oder Angst vor Veränderungen von Gewohntem.

 

Benachteiligungen

Je nach Schwere der Erkrankung und der Funktionseinschränkungen ergeben sich Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen bis hin zur Unfähigkeit, als Erwachsener ein selbständiges Leben zu führen.

 

Mögliche Maßnahmen

Um auf autistische Entwicklungen Einfluss nehmen zu können, bedarf es vor allem des Zusammenwirkens spezieller heilpädagogischer, sonderpädagogischer und psychotherapeutischer Maßnahmen. Entscheidend für eine optimale Entwicklung autistischer Kinder sind frühzeitige Förderung und Therapie sowie frühzeitige Information und Mitarbeit der Eltern, die der begleitenden Beratung und Betreuung bedürfen. Eine kausale Behandlung ist zurzeit nicht möglich. Als medizinische Maßnahmen kommt daher lediglich eine symptomatische Therapie bestimmter Verhaltensauffälligkeiten in Betracht, wie z.B. eine psychotherapeutische Betreuung durch einen Kinder- und Jugendpsychiater oder die medikamentöse Behandlung von Unruhezuständen, Schlafstörungen und Depressionen. Zur Förderung autistischer Kinder sind in den vergangenen Jahren mehrere spezialisierte therapeutische Ambulanzen entstanden, die u.a. die vorschulische und schulische Bildung in Regel- und Sondereinrichtungen unterstützen und ergänzen. Unter Berücksichtigung der Ausprägung der Behinderung mit ihren einzelnen Symptomen muss geprüft werden, ob und ggf. welche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation in Betracht kommen. Vornehmlich dürften Maßnahmen der allgemein-sozialen Rehabilitation in Frage kommen.

Hierzu gehören u.a.:

 

-           Hilfen zur Entwicklung der geistigen und körperlichen Fertigkeiten,

 

-           Hilfen zur angemessenen Schulbildung sowie Hilfen zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit

 

 

(Quelle: Intra-aachen.de – Mitarbeiterportal, LexSoft, Wissensmanagement Nordrhein-Westfalen, Fachmodul Soziales)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

44.000,00 €  aus Stiftungsmitteln

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Anlagen

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