Kenntnisnahme - A 53/0002/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Trinkwasserverunreinigung;hier: Antrag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion zur Sitzung des Umweltausschusses am 12.04.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Gesundheit
- Verfasst von:
- A 53
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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12.04.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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28.04.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Übertragbarkeit von Viren durch Trinkwasser
Der ehemalige Leiter des staatlichen Umweltamtes, Herr Soddemann, vertritt seit längerem die Auffassung, dass diverse Viren durch Trinkwasser übertragen werden und leitet daraus die Forderung ab, die Mem-branfiltration als einzig akzeptable Aufbereitungsmethode zu propagieren.
Wasser für den menschlichen Gebrauch muss gemäß § 37 Abs. Infektionsschutzgesetz (IfSG) so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen und Schwimm- oder Badebecken einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen unterliegen hinsichtlich der in den Absätzen 1 und 2 genannten Anforderungen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, welchen
Anforderungen das Wasser für den menschlichen Gebrauch entsprechen muss, um der
Vorschrift von § 37 Abs. 1 zu genügen. Dies ist geschehen durch Erlass der
Trinkwasserverordnung vom 21.Mai 2001, in der regelmäßige Untersuchungen
mikrobiologischer Parameter nach § 5 und § 7 festgelegt sind. Nach § 20 werden
weitere Untersuchungen im Einzelfall angeordnet, wenn es unter Berücksichtigung
der Umstände des Einzelfalles zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder zur
Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Wassers für den
menschlichen Gebrauch erforderlich ist (Auszug aus der Trinkwasserverordnung
siehe Anlage 1).
Untersuchungen auf bakterielle und virale Krankheitserreger
nach § 20 TrinkwV sind nach Auffassung des Gesundheitsamtes nicht angezeigt,
wenn folgende Randbedingungen eingehalten sind:
o
Unauffällige
mikrobiologische Befunde nach § 5 und § 7 TrinkwV,
o
keine
Auffälligkeiten im Krankheitsgeschehen,
o
Aufbereitung
des Trinkwassers entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,
o
keine
Auffälligkeiten bei der Rohwasser-Überwachung
Da Herr Soddemann der Auffassung war und ist, dass über das
Trinkwasser Viren übertragen werden, wenn kein Membranfiltationstechnik
eingesetzt wird, hat er in 2004 als damaliger Leiter des staatlichen
Umweltamtes angeordnet, Proben aus den Wasseraufbereitungsanlagen Hitfeld und
Eicher Stollen zu entnehmen, um diese auf Viren zu untersuchen. Bei dieser
Untersuchung wurden keine Viren nachgewiesen. Die von Herrn Soddemann selbst
veranlassten Untersuchungen von Wasserproben zweier Wasserwerke in der Stadt
Aachen konnten also die von ihm vertretene Hypothese nicht belegen, da beide Proben negativ waren.
Die unteren Gesundheitsbehörden der Stadt Aachen sowie der Kreise Aachen und Düren haben ihre Auffassung, dass eine systematische Untersuchung auf Krankheitserreger – d.h auf andere als in der Anlage 1 der Trinkwasserverordnung genannten Krankheitserreger im Sinne von § 20 TrinkwV 2001 nicht angezeigt ist, wenn keine Abweichungen von den Vorgaben der §§ 5 und 7 TrinkwV 2001 zu verzeichnen sind, dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) mitgeteilt. Mit Schreiben vom 26.Juli 2004 hat das Ministerium sich dieser Auffassung angeschlossen.
Im Rahmen einer Besprechung des MUNLV am 25.Februar 2005 mit den unteren Gesundheitsbehörden der Stadt Aachen sowie der Kreise Aachen, Düren, Heinsberg und Euskirchen sowie dem Staatlichen Umweltamt wurde auch die Frage der Übertragbarkeit von Influenza durch Trinkwasser kurz angesprochen.
Herr Prof.Exner, der Vorsitzende der Trinkwasser-Kommission, zu dessen lnstitut auch das „WHO-Kollaborationszentrum für Wassermanagement und Risikokommunikation zur Förderung der Gesundheit“ an der Universität Bonn gehört, verwies in diesem Zusammenhang auf die gerade neu herausgegebenen Drinking-Water-Guidelines der WHO, in denen Influenza nicht als trinkwasser-übertragene Krankheit ausgewiesen wurde. Sie finden in der Anlage die entsprechende Tabelle der wasserübertragbaren Krankheiten (siehe Anlage 2). Die vollständigen Informationen sind nachlesbar unter der Internet-Seite http://www.who.int/mediacentre/news/releases/2004/pr67/en/
Nach Ansicht der Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt wird derzeit eine Untersuchung auf Viren nur im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Fragestellungen als sinnvoll angesehen.
In der Antwort auf die kleine Anfrage Nr.2107 vom 10.Dez.2004 hat die Landesregierung am 17.Jan.2005 zur Frage der Übertragbarkeit Stellung genommen und mit Recht darauf hingewiesen, dass „alle in der Fachliteratur beschriebenen Epidemien durch Trinkwasser (ausgelöst durch verschiedene Viren, Bakterien und Parasiten) auf massive fäkale Verunreinigungen des Trinkwassers und/oder auf Fehler bei der Behandlung zurückzuführen waren (siehe Anlage 3). Bezüglich der als wasserübertragbare Krankheiten angesehenen viralen Infektion wurde von Seiten des Ministeriums mitgeteilt, dass eine wissenschaftliche Untersuchung erfolgen wird, in der die Frage einer möglichen Übertragung von Viren durch Trinkwasser eingehend untersucht werden soll.
Bezüglich der Vorgehensweise bei der Generierung von Hypothesen aus Zeitreihenvergleichen, wie dies von Herrn Soddemann angewandt wird, ist zu bedenken, dass man bei der Anwendung der üblichen Irrtumswahrscheinlichkeiten von 5% bereits beim zwanzigsten Versuch einen falsch positiven Zusammenhang findet. Veranlasst durch die Aktivitäten des ehemaligen Leiters des staatlichen Umweltamtes Aachen hat sich das niedersächsische Landesgesundheitsamt am 22.Okt.2004 an die Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt gewandt und dieser eine erste epidemiologisch-virologische Bewertung der Frage der Übertragbarkeit der Influenza durch Trinkwasser zur Verfügung gestellt (Anlage 4).
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Trinkwasserversorgung in der Stadt Aachen von hoher Qualität ist und keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass über Trinkwasser Influenza oder andere Virusinfekte übertragen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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14
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476,5 kB
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