Kenntnisnahme - A 53/0002/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion vom 15.03.2005 ist damit behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Übertragbarkeit von Viren durch Trinkwasser

 

Der ehemalige Leiter des staatlichen Umweltamtes, Herr Soddemann, vertritt seit längerem die Auffassung, dass diverse Viren durch Trinkwasser übertragen werden und leitet daraus die Forderung ab, die Mem-branfiltration als einzig akzeptable Aufbereitungsmethode zu propagieren.

 

Wasser für den menschlichen Gebrauch muss gemäß § 37 Abs. Infektionsschutzgesetz (IfSG) so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Wassergewinnungs- und Wasserversorgungs­anlagen und Schwimm- oder Badebecken einschließlich ihrer  Wasseraufbereitungsanlagen unterliegen hinsichtlich der in den Absätzen 1 und 2 genannten Anforderungen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, welchen Anforderungen das Wasser für den menschlichen Gebrauch entsprechen muss, um der Vorschrift von § 37 Abs. 1 zu genügen. Dies ist geschehen durch Erlass der Trinkwasserverordnung vom 21.Mai 2001, in der regelmäßige Untersuchungen mikrobiologischer Parameter nach § 5 und § 7 festgelegt sind. Nach § 20 werden weitere Untersuchungen im Einzelfall angeordnet, wenn es unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder zur Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Wassers für den menschlichen Gebrauch erforderlich ist (Auszug aus der Trinkwasserverordnung siehe Anlage 1).

 

Untersuchungen auf bakterielle und virale Krankheitserreger nach § 20 TrinkwV sind nach Auffassung des Gesundheitsamtes nicht angezeigt, wenn folgende Randbedingungen eingehalten sind:

o        Unauffällige mikrobiologische Befunde nach § 5 und § 7 TrinkwV,

o        keine Auffälligkeiten im Krankheitsgeschehen,

o        Aufbereitung des Trinkwassers entsprechend den anerkannten Regeln der Technik,

o        keine Auffälligkeiten bei der Rohwasser-Überwachung

 

Da Herr Soddemann der Auffassung war und ist, dass über das Trinkwasser Viren übertragen werden, wenn kein Membranfiltationstechnik eingesetzt wird, hat er in 2004 als damaliger Leiter des staatlichen Umweltamtes angeordnet, Proben aus den Wasseraufbereitungsanlagen Hitfeld und Eicher Stollen zu entnehmen, um diese auf Viren zu untersuchen. Bei dieser Untersuchung wurden keine Viren nachgewiesen. Die von Herrn Soddemann selbst veranlassten Untersuchungen von Wasserproben zweier Wasserwerke in der Stadt Aachen konnten also die von ihm vertretene Hypothese nicht belegen,  da beide Proben negativ waren.

 

Die unteren Gesundheitsbehörden der Stadt Aachen sowie der Kreise Aachen und Düren haben ihre Auffassung, dass eine systematische Untersuchung auf Krankheitserreger – d.h auf andere als in der Anlage 1 der Trinkwasserverordnung genannten Krankheitserreger im Sinne von § 20 TrinkwV 2001 nicht angezeigt ist, wenn keine Abweichungen von den Vorgaben der §§ 5 und 7 TrinkwV 2001 zu verzeichnen sind, dem  Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) mitgeteilt. Mit Schreiben vom 26.Juli 2004 hat das Ministerium sich dieser Auffassung angeschlossen.

 

Im Rahmen einer Besprechung des MUNLV am 25.Februar 2005 mit den unteren Gesundheitsbehörden der Stadt Aachen sowie der Kreise Aachen, Düren, Heinsberg und Euskirchen sowie dem Staatlichen Umweltamt wurde auch die Frage der Übertragbarkeit von Influenza durch Trinkwasser kurz angesprochen.

Herr Prof.Exner, der Vorsitzende der Trinkwasser-Kommission, zu dessen lnstitut auch das „WHO-Kollaborationszentrum für Wassermanagement und Risikokommunikation zur Förderung der Gesundheit“ an der Universität Bonn  gehört, verwies in diesem Zusammenhang auf die gerade neu herausgegebenen Drinking-Water-Guidelines der WHO, in denen Influenza nicht als trinkwasser-übertragene Krankheit ausgewiesen wurde. Sie finden in der Anlage die entsprechende Tabelle der wasserübertragbaren Krankheiten (siehe Anlage 2). Die vollständigen Informationen sind nachlesbar unter der Internet-Seite  http://www.who.int/mediacentre/news/releases/2004/pr67/en/

Nach Ansicht der Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt wird derzeit eine Untersuchung auf Viren nur im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Fragestellungen als sinnvoll angesehen.

 

In der Antwort auf die kleine Anfrage Nr.2107 vom 10.Dez.2004 hat die Landesregierung am 17.Jan.2005 zur Frage der Übertragbarkeit Stellung genommen und mit Recht darauf hingewiesen, dass „alle in der Fachliteratur beschriebenen Epidemien durch Trinkwasser (ausgelöst durch verschiedene Viren, Bakterien und Parasiten) auf massive fäkale Verunreinigungen des Trinkwassers und/oder auf Fehler bei der Behandlung zurückzuführen waren (siehe Anlage 3). Bezüglich der als wasserübertragbare Krankheiten angesehenen viralen Infektion wurde von Seiten des Ministeriums mitgeteilt, dass eine wissenschaftliche Untersuchung erfolgen wird, in der die Frage einer möglichen Übertragung von Viren durch Trinkwasser eingehend untersucht werden soll.

 

Bezüglich der Vorgehensweise bei der Generierung  von Hypothesen aus Zeitreihenvergleichen, wie dies von Herrn Soddemann angewandt wird, ist zu bedenken, dass man bei der Anwendung der üblichen Irrtumswahrscheinlichkeiten von 5% bereits beim zwanzigsten Versuch einen falsch positiven Zusammenhang findet. Veranlasst durch die Aktivitäten des ehemaligen Leiters des staatlichen Umweltamtes Aachen hat sich das niedersächsische Landesgesundheitsamt am 22.Okt.2004 an die Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt gewandt und dieser eine erste epidemiologisch-virologische Bewertung der Frage der Übertragbarkeit der Influenza durch Trinkwasser zur Verfügung gestellt (Anlage 4).

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Trinkwasserversorgung in der Stadt Aachen von hoher Qualität ist und keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass über Trinkwasser Influenza oder andere Virusinfekte übertragen werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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