Kenntnisnahme - FB 02/0028/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Modellprojekt ’Bürgerarbeit’ – Aktueller Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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Kenntnisnahme
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24.11.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen zum Modellprojekt ’Bürgerarbeit’ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, in Kooperation mit der ARGE in der StädteRegion und unter Einbindung der Träger Konzepte zur Umsetzung der Bürgerarbeit bei der Stadt Aachen zu entwickeln.
Erläuterungen
Modellprojekt ’Bürgerarbeit’ – Aktueller Sachstand
Seitens des BMAS wurde am 19.04.2010 das Interessenbekundungsverfahren zur Durchführung von Modellprojekten ’Bürgerarbeit’ bekannt gegeben. Der Aufruf richtete sich an die Grundsicherungsstellen, die ARGE in der StädteRegion Aachen ist diesem Aufruf gefolgt. Der regionale Konsens wurde mit der Einschränkung erteilt, dass die einzurichtenden Arbeitsverhältnisse der jeweiligen tariflichen Bindung unterliegen. Die Interessensbekundung der ARGE in der StädteRegion Aachen wurde seitens des BMAS angenommen.
Das Modellprojekt ’Bürgerarbeit’ setzt sich aus 4 Komponenten zusammen:
- Beratung/Standortbestimmung
- Vermittlungsaktivitäten
- Qualifizierung/Förderung und der
- eigentlichen ’Bürgerarbeit’, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Bereich von zusätzlichen und im öffentlichen Interesse liegender Arbeit.
Ziel der Bürgerarbeit ist die Integration der Menschen in reguläre Beschäftigung durch
bestmögliche Nutzung der Ressourcen durch verstärkte Vernetzung der Förderangerbote vor Ort
verstärkte Zusammenarbeit kommunaler Stellen, öffentlich geförderter Träger und der Wirtschaft
Eröffnung weiterer Beschäftigungsfelder für Hilfebedürftige
Einrichtung zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Bürgerarbeitsplätze, um den Menschen schon zu Beginn Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen
Sicherung des sozialen Friedens
mittel- und langfristig Entlastung der öffentlichen Haushalte.
Seitens des BMAS wird pro Bürgerarbeitsstelle, die 30 Wochenstunden, im Einzelfall 20 Wochenstunden, umfasst, eine Förderung in Höhe von 1080,- € bzw. 720,- € zur Verfügung gestellt. Da mit diesem Betrag eine tarifliche Vergütung auch bei Beschäftigungsträgern nicht möglich ist, hat sich die StädteRegion Aachen bereit erklärt, zu den Personalkosten eine Kostenbeteiligung in Höhe von 243,- € bzw. 161,- € (30 bzw. 20 Wochenstundenstellen) zur Verfügung zu stellen. Zurzeit werden zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten seitens der StädteRegion Aachen geprüft.
Unter Zugrundelegung des für die StädteRegion Aachen geltenden Berechnungsschlüssels wurden seitens der StädteRegion Aachen von dem bewilligten Stellenkontingent von insgesamt 250 Bürgerarbeitsstellen der Stadt Aachen 113 Stellen zugeteilt.
Beschäftigungsfelder in denen im Rahmen von öffentlichen geförderter Arbeit zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben wahrgenommen werden sind u. a.:
Stromsparchecker
City-Service
Biotoppflege
Busbegleiter
Inklusionshelfer
Bürgerarbeit in der Kinderbetreuung, in der Migrationsberatung und in Sozialeinrichtungen.
Es obliegt den Kommunen zu entscheiden, ob sie selbst Anstellungsträger sind oder zugelassene Beschäftigungsträger mit der Umsetzung beauftragen. Aufgrund dessen werden zur Zeit seitens des Fachbereichs Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten Gespräche mit potentiellen Trägern geführt und die Beschäftigungsfelder im Detail konzipiert mit dem Ziel, entsprechend dem Kontingent Bürgerarbeitsstellen einzurichten. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der ARGE in der StädteRegion Aachen. Darüber hinaus ist der regionale Konsens erforderlich.
Dass „Bürgerarbeit“ Menschen, die auch bei guter konjunktureller Lage bislang vergeblich einen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt suchten, wieder eine Chance auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gibt, ist ein positiver Aspekt des Instrumentes, zumal eine vertraglich gesicherte Beschäftigung, eine sinnvolle berufliche Tätigkeit und das Gefühl, selbst zu eigenen Lebensunterhalt beizutragen, zu den Schlüsselfaktoren persönlicher Lebenszufriedenheit zählen. Darüber hinaus hat das Ziel der Bürgerarbeit, die Überführung in den regulären Arbeitsmarkt zu erreichen, eine Entlastung der öffentlichen Haushalte zur Folge, so dass eine Umsetzung sinnvoll ist.
Zum den weiteren Einzelheiten wird im Ausschuss berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________€ | |
b. | Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ____________€ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________€ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | ___________€ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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| ____________€ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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