Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 40/0036/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Schulausschuss und Kinder- und Jugendausschuss nehmen die Ausführungen und Vorschläge der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Ausschüsse beschließen,

<  dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen Grundsätze hinsichtlich der Schließung bzw. des Fortbestands von Hortgruppen im Zusammenhang mit der Einrichtung der Offenen Ganz­tags­schule in Aachen gelten und angewandt werden sollen,

<  dass die von der Verwaltung aufgestellten Grundsätze für die Umsetzung von städtischem Hort­personal in die OGS gelten und angewandt werden sollen .

 

Die Ausschüsse empfehlen dem Personal- und Verwaltungsausschuss, dem Finanzausschuss und dem Rat, je nach Zuständigkeit folgende Beschlüsse zu fassen:

<      Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Handlungsgrundsätze und Finanzierungsregelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hortpersonal in die OGS, der Entkoppelung von Haus­meisterstellen sowie der zusätzlichen Bereitstellung von Sekretariatsstunden werden umgesetzt.

<      Sie empfehlen dem Finanzausschuss und dem Rat, den seinerzeit gefassten Beschluss im Bereich der Betreuung nach dem GTK insgesamt 1.0 Mio Euro einzusparen, insoweit zu modifizieren, als alle Einsparungen oberhalb der bisher erreichten Einsparsumme von 540.020,00 Euro zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und zur Mitfinanzierung der Offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden können.

 

 

Schulausschuss und Kinder- und Jugendausschuss beauftragen die Verwaltung, bis zum Schul­jah­res­beginn 2005/06 ein sozial ausgewogenes, an die Regelungen des GTK für den Hortbereich an­ge­lehntes Beitragssystem für die OGS in Aachen zu entwickeln.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Handlungsgrundsätze und Finanzierungsregelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hortpersonal in die OGS, der Entkoppelung von Haus­meisterstellen sowie der zusätzlichen Bereitstellung von Sekretariatsstunden umzusetzen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Handlungsgrundsätze und Finanzierungsregelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hortpersonal in die OGS, der Entkoppelung von Haus­meisterstellen sowie der zusätzlichen Bereitstellung von Sekretariatsstunden umzusetzen.

Er empfiehlt dem Rat, den seinerzeit gefassten Beschluss im Bereich der Betreuung nach dem GTK insgesamt 1.0 Mio Euro einzusparen, insoweit zu modifizieren, als alle Einsparungen oberhalb der bisher erreichten Einsparsumme von 540.020,00 Euro zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und zur Mitfinanzierung der Offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden können.

 

Der Rat beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Handlungsgrundsätze und Finanzierungsregelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hortpersonal in die OGS, der Entkoppelung von Haus­meisterstellen sowie der zusätzlichen Bereitstellung von Sekretariatsstunden umzusetzen.

Der seinerzeit gefasste Beschluss im Bereich der Betreuung nach dem GTK insgesamt 1.0 Mio Euro einzusparen, wird insoweit modifiziert, als alle Einsparungen oberhalb der bisher erreichten Einsparsumme von 540.020,00 Euro zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und zur Mitfinanzierung der Offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden können.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

I.          Ausgangssituation

 

1.   Sachstand Schuljahr 2004/2005:

Im laufenden Schuljahr sind in der Stadt Aachen insgesamt vier Offene Ganztagsgrundschulen ein­ge­richtet und in Betrieb.

 

Hierbei handelt es sich um:

<  die KGS Beeckstraße mit zwei Gruppen

<  die GGS Vaalserquartier mit sieben Gruppen

<  die KGS Forster Linde mit drei Gruppen

<  die KGS Marktschule mit drei Gruppen.

 

In allen genannten Schulen stellt die AWO als Hauptkooperationspartner den größten Teil des Be­treu­ungs­personals, dies wird in unterschiedlicher Weise ergänzt um weitere Kooperationspartner (Museums­pädagogischer Dienst, Musikschule, Vereine etc.).

 

Die Finanzierung des laufenden Betriebs erfolgt hier bislang ausschließlich über die Landes­zuschüsse (820 € bzw. 615 € bei Inanspruchnahme von Lehrerstellenanteilen) sowie Elternbeiträge (410 € als städtischer Eigenanteil pro Kind).

 

2.   Sachstand der Planung für Schuljahr 2005/2006:

Ab dem Schuljahr 2005/2006 werden voraussichtlich weitere sieben Schulen die OGS einrichten. Bei den bereits bestehenden Schulen erfolgt zum Teil eine Ausweitung um zusätzliche Gruppen.

 

Bei den neu hinzukommenden Schulen handelt es sich um:

<  die GGS Gerlachschule mit drei Gruppen

<  die KGS Birkstraße mit drei Gruppen

<  die KGS Michaelsbergstraße mit drei Gruppen

<  die KGS Passstraße mit drei Gruppen

<  die KGS Am Römerhof mit drei Gruppen

<  die Sonderschule am Kurbrunnen mit einer Gruppe (je 12 Kinder pro Gruppe)

<  die Sonderschule Lindenschule mit zwei Gruppen (je 12 Kinder pro Gruppe).

 

Eine Ausweitung bei den bestehenden Schulen erfolgt in folgender Weise:

<  KGS Forster Linde um eine Gruppe

<  KGS Marktschule um zwei Gruppen.

 

Voraussichtlich werden demnach ab dem Schuljahr 2005 insgesamt 11 Schulen mit 36 Gruppen an der OGS teilnehmen.

 

Bei den genannten hinzukommenden Schulen soll ggf. in verschiedenen Fällen städtisches Hort­per­so­nal zum Einsatz kommen. Konkrete Planungen in dieser Richtung laufen derzeit für die KGS Passstraße und die KGS Am Römerhof.

 

In der GGS Gerlachschule, der KGS Michaelsbergstraße und der Lindenschule wird voraussichtlich die AWO, bei der Sonderschule am Kurbrunnen das Pädagogische Zentrum (PÄZ) als Haupt­ko­ope­ra­tions­partner beteiligt sein. Bei der KGS Birkstraße ist diese Frage noch zu klären, allerdings wird sich hier die KOT Birkstraße ebenfalls als Kooperationspartner beteiligen.

 

3.   Sachstand der Planung für die Schuljahre 2006/07 und 2007/08:

Zum Schuljahresbeginn 2006/07 erwartet die Schulverwaltung noch einmal eine deutliche Steigerung bei den teilnehmenden Schulen und Gruppen. Erste, zum Teil bereits sehr konkrete Gespräche über einen Einstieg im Jahr 2006 laufen derzeit mit weiteren 18 Schulen. Die Zahl der jeweils genannten Grup­pen basiert zum Teil auf bereits geführten Gesprächen, zum Teil aber auch auf der Einschätzung der Schulverwaltung aufgrund der Ergebnisse der Bedarfsabfrage.

 

Bei diesen 18 Schulen handelt es sich im Einzelnen um:

<  GGS Am Haarbach drei Gruppen

<  GGS Kronenberg zwei Gruppen

<  GGS Laurensberg vier Gruppen

<  GGS Richterich fünf Gruppen

<  GGS Schönforst zwei Gruppen

<  GGS Walheim drei Gruppen

<  GGS am Lousberg drei Gruppen

<  KGS Auf der Hörn drei Gruppen

<  KGS Düppelstraße drei Gruppen

<  KGS Horbach eine Gruppe

<  KGS Mataréstraße zwei Gruppen

<  KGS Verlautenheide drei Gruppen

< Sonderschule Walheim eine Gruppe

< Sonderschule am Rödgerbach eine Gruppe

<  GGS Brühlstraße zwei Gruppen

< Montessori-GS Mataréstraße zwei Gruppen

<  GGS Gut Kullen fünf Gruppen

<  KGS Am Fischmarkt zwei Gruppen

 

Die Schulverwaltung ist ausgehend von den Ergebnissen der Bedarfsabfrage und auf der Grundlage ihrer Kenntnis über Rahmenbedingungen und Möglichkeiten allerdings bestrebt, weitere Schulen für einen Ein­stieg zum Schuljahresbeginn 2006 zu gewinnen.

 

Für das Schuljahr 2007/08 strebt die Schulverwaltung an, auch die restlichen Schulen zu einem Ein­stieg in die OGS zu bewegen.

 

Sollte sich dieses Vorhaben verwirklichen lassen, stünden dann zum Schuljahresbeginn 2007 ins­ge­samt in Aachen 46 Ganztagsschulen mit 120-125 Gruppen zur Verfügung.   

 

Inwieweit hier dann zukünftig Hortpersonal zum Einsatz käme oder die OGS mit anderen Ko­ope­ra­tions­partnern (AWO etc.) realisiert würde, ist derzeit nicht konkret absehbar.

Es darf aber sicher erwartet werden, dass ein erfolgreicher Einsatz von Hortpersonal an zunächst einigen wenigen Schulen zum Schuljahresbeginn 2005 dazu führen würde, dass auch zahlreiche weitere Schu­len ein solches Modell präferieren würden. Insofern ist den hiermit zusammenhängenden Frage­stel­lungen zweifelsohne besonderes Augenmerk zu widmen.

 

 

II.  Offene Fragen bzw. Klärungsbedarfe:

 

1.    Auswirkungen auf die Horte:

Sollten sich die unter I. beschriebenen Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Zahl Offener Ganz­tags­grund­schulen erfüllen, werden die Auswirkungen auf die rund 1.600 bestehenden Hortplätze in städ­tischer und freier Trägerschaft unabweisbar sein. Hierzu ist eine verlässliche Planungsgrundlage auf der Basis entsprechender politischer Beschlüsse erforderlich, damit auch Schulen und Eltern gegen­über dargelegt werden kann, welche Horte geschlossen bzw. erhalten werden sollen.

Darüber hinaus ist zu entscheiden, ob  bei Fortbestand von Hortgruppen eine Standardangleichung an die Betreuungsmodalitäten der Offenen Ganztagsgrundschule gewollt ist. Auch hierzu werden aus den oben genannten Gründen verlässliche und politisch abgesegnete Aussagen benötigt.

 

2.   Umsetzung von Hortpersonal in die OGS:

a)              Zahlenmäßiger Umfang

Ein verlässlicher Überblick über umsetzungswillige und -fähige Horterzieherinnen und -erzieher sowie die jeweiligen Beschäftigungsumfänge ist auf der Basis der unter 1. genannten Voraussetzungen dringend erforderlich.

 

b)              Operative Handhabung

Das Verfahren der Umsetzung von Horterzieherinnen und -erziehern in die OGS, Fragen der Per­sonalbemessung (Anzahl und Beschäftigungsumfänge in Relation zur Größe und sozialen Struktur der jeweiligen OGS) sowie auch die Handhabung von Vertretungsregelungen sind dringend zu klären.

 

3.     Entkoppelung bei Schulhausmeistern:

Derzeit sind 20 Schulen gekoppelt und verfügen somit über keinen ausschließlich für sie zuständigen Hausmeister. An den gekoppelten Schulen werden in der Regel in den Vormittagsstunden zusätzliche Hilfskräfte eingesetzt. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass in der Regel eine Offene Ganz­tags­grundschule ganztägig einen eigenen Hausmeister benötigt. Hiervon kann im Einzelfall unter Umständen abgewichen werden, dennoch ist eine grundsätzliche Entscheidung hierzu erforderlich.

 

4.     Aufstockung von Sekretariatsstunden:

Durch die Personalverwaltung wurde ein Berechnungsmodell entwickelt, welches davon ausgeht, dass einer OGS grundsätzlich pro angemeldetem Kind in der OGS zusätzlich drei Minuten pro Woche für die Schulsekretärin zugestanden werden. Die hieraus resultierenden zusätzlichen Personalkosten wurden bislang aus dem Sammelnachweis 1 aufgefangen und aufgrund der bisher knappen Ressourcen aus den Mitteln der OGS nicht refinanziert.

 

Bei der zu erwartenden großen Zahl neuer Offener Ganztagsgrundschulen ist diese Frage neu zu be­trachten.

 

5.     Elternbeiträge:

Das derzeit geltende System der Elternbeiträge (einkommensunabhängiger Höchstsatz, Aachen-Pass und Geschwisterkind als Ermäßigungstatbestände) ist in die Diskussion geraten, da sich zeigt, dass vor allem bei den Schulen in sozial schwierigem Umfeld für zahlreiche Familien selbst die verminderten Beitragssätze zum Problem werden. Hierbei ist vor allem die Diskrepanz zur derzeit geltenden ein­kom­mens­abhängigen Beitragsstaffelung bei den Horten gemäß GTK augenfällig, bei der die untersten Ein­kommensgruppen völlig beitragsfrei gestellt werden.

                       

Andererseits fällt im Vergleich der beiden Systeme auf, dass in höheren Einkommensgruppen für den Hort deutlich höhere Elterbeiträge zu zahlen sind, als der derzeit in Aachen geltende Höchstsatz von 55 i für die Teilnahme an der OGS.

Eine einkommensabhängige Umstellung des Beitragssystems für die OGS analog bzw. in Anlehnung an die GTK-Regelungen (Höchstsatz bei der OGS 100 €) führt allerdings zu deutlich höherem Ver­wal­tungs- und Personalaufwand  (Einkommensprüfung), der ggf. zu refinanzieren wäre.

 

6.     Finanzierung:

Für die unter den Punkten 1 bis 5 angesprochenen Bereiche (Horte, Hortpersonal, Haus­meister­ent­koppe­lung, Sekretariatsstunden, Elternbeiträge) sind verbindliche Finanzierungsmodelle zu entwickeln und zu beschließen, um sowohl für die betroffenen Schulen, die Horte, die Eltern als auch für die ope­ra­tive Handhabung durch die Schul- und Jugendverwaltung  verlässliche Planungsgrundlagen zu schaf­fen.

 

 

III.     Lösungsvorschläge bzw. -ansätze:

 

1  Auswirkungen auf die Horte:

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, zukünftig nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:

a)  Im unmittelbaren Umfeld einer bestehenden bzw. entstehenden OGS sollen Hortgruppen geschlossen werden, soweit diese ausschließlich von Kindern dieser Schule besucht werden, es sei denn, die OGS kann die Betreuungsbedarfe nicht restlos für die eigenen Kinder abdecken.

 

b)              Hortgruppen im unmittelbaren Umfeld einer bestehenden oder entstehenden OGS, die auch Kinder aus anderen Schulen betreuen, in denen die OGS nicht oder noch nicht realisiert ist, bleiben solange bestehen, bis auch diese Kinder Aufnahme in der für sie zuständigen OGS finden können.

Hier gilt allerdings, dass Kinder der Schulen, an denen die OGS mit ausreichenden Auf­nahme­kapazitäten zur Verfügung steht, keine Aufnahme mehr finden, damit die Hortplätze den Kindern zur Verfügung stehen, die (noch) keine Gelegenheit zur Anmeldung in der OGS haben.

 

c)  Bei weiter bestehenden Hortgruppen wird eine Angleichung der materiellen und personellen Stan­dards an die Standards der OGS vorgenommen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (Ände­rung des GTK in Bezug auf Horte wird erwartet) dies zulassen. Hierzu wird die Verwaltung vor­be­reitende Überlegungen anstellen und die zuständigen politischen Gremien zeitnah befassen, sobald die o. a. Voraussetzungen vorliegen.

 

d)  Über das Jahr 2007 hinaus bleiben Hortgruppen auf der Basis einer dann ausschließlich städtischen Finanzierung nur dort bestehen, wo dies auf Grund besonderer Bedingungen im Sozialraum bzw. bedingt durch besondere Betreuungsbedarfe der betreuten Kinder unerlässlich erscheint. Diese Fälle bedürfen der gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen politischen Gremien.

                       

2  Umsetzung von Hortpersonal in die OGS:

a)              Zahlenmäßiger Umfang:

Hierzu spricht sich die Verwaltung für folgenden Grundsatz aus:

Unter Zugrundelegung der als Anlage beigefügten `Konsequenzen aus den pädagogischen Leit­linien für die Umsetzung der OGS in AachenA sowie der ebenfalls als Anlage beigefügten `Funk­tions­beschreibung der Erzieherinnen in der Offenen Ganztagsschule der Stadt AachenA werden zukünftig alle umsetzungswilligen und umsetzungsfähigen städtischen Horterzieherinnen- und er­zieher in die OGS umgesetzt,  soweit dies mit der Schließung bzw. dem Fortbestand von städtischen Hortgruppen (sh. II.1) vereinbar ist.

Zielsetzung hierbei ist die kontinuierliche und zielgerichtete Verlagerung der Schulkinderbetreuung in die OGS auf möglichst hohem qualitativem Niveau.

 

b)              Operative Handhabung:

Die organisatorischen Fragen hinsichtlich der Umsetzung von Hortpersonal in die OGS sind ver­wal­tungs­intern durch Organisationsverfügung zu regeln.

 

3  Entkoppelung bei den Schulhausmeistern:

Hierzu empfiehlt die Verwaltung nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:

Bei Einrichtung der OGS an einer gekoppelten Schule besteht grundsätzlich die Notwendigkeit, hier eine Ent­koppe­lung vorzunehmen.

Dabei wird einschränkend festgelegt, dass diese Entscheidung einzelfallabhängig im Einvernehmen zwischen Personalverwaltung, Schulverwaltung und betroffener Schule getroffen wird. Eine Ent­koppe­lung ist somit nicht zwingend vorgegeben.

Sollte allerdings die unter I. skizzierte Entwicklung der Offenen Ganztagsgrundschule in Aachen in dieser Form eintreten, resultiert hieraus, dass ggf. irgendwann auch zwei Offene Ganztagsgrundschulen im Rahmen der Koppelung von einem Hausmeister betreut werden müssten. In diesen Fällen ist zweifels­ohne ein Einverständnis der jeweils betroffenen Schulleitungen zur Aufrechterhaltung der Koppelung nicht zu erwarten.

 

4  Aufstockung von Sekretärinnenstunden:

Das von FB 11 entwickelte Berechnungsmodell (3 Minuten zusätzlich pro Kind in der OGS) wird eben­falls standardmäßig umgesetzt, um auch hier für Schulen und Verwaltung verlässliche Pla­nungs­grund­lagen zu schaffen.

 

5  Elternbeiträge:

Die Verwaltung regt an, bis zum Schuljahresbeginn 2005/06 ein sozial ausgewogenes, an die Regelun­gen des GTK für den Hortbereich angelehntes Beitragssystem für die OGS zu entwickeln. Vorrangige Zielsetzung hierbei sollte sein, insbesondere die untersten Einkommensgruppen möglichst beitragsfrei zu stellen und dabei den erforderlichen Verwaltungsaufwand (Einkommensprüfung) möglichst gering zu halten.

 

6  Finanzierung:

Bei den folgenden Überlegungen wird von folgenden Grundannahmen ausgegangen:

<   Es gibt ein städtisches Interesse, Horterzieherinnen, die von der Schließung von Hortgruppen be­troffen sind, in die Offene Ganztagsgrundschule umzusetzen, um die OGS durch Einsatz von quali­fi­zierten und in der Schulkinderbetreuung erfahrenen Kräften qualitativ aufzuwerten.

<   Die unter III.1 aufgestellten Grundsätze führen zu einer nahezu flächendeckenden Schließung von Hortgruppen und zur Umschichtung der städtischen Mittel vom Hort zur OGS.

<   Wenn städtisches Hortpersonal in der OGS eingesetzt wird, sind aus Gründen der Haus­halts­neu­tra­li­tät die wegfallenden Landeszuschüsse nach GTK durch Drittmittel (Landeszuschüsse OGS + Eltern­beiträge) zu kompensieren.

<   Ferner sind auch die weiteren durch die OGS entstehenden Mehrkosten (für Hausmeister, Se­kre­tä­rin­nen etc.) aus OGS-Mitteln zugunsten des Sammelnachweises 1 zu refinanzieren.

 

a)    Hortpersonal:

<          Gesamtstädtische Betrachtung der Finanzierung:

Bis 01.08.2004 wurden insgesamt 53 Hortgruppen in den Aachener Tageseinrichtungen für Kinder be­trieben. Zum genannten Zeitpunkt wurde die Gruppe in der Einrichtung Am Kupferofen ge­schlossen. Gleiches geschieht mit den Gruppen in St. Elisabeth und St. Monika zum 01.08.2005. Dann bleiben noch 50 Gruppen (zunächst) in Betrieb, davon 33 städtische und 17 in freier Träger­schaft. Um welche Gruppen es sich handelt, kann dem mit Stand 01.02.2004 erstellten Bedarfsplan für Tageseinrichtungen für Kinder entnommen werden.

 

1.  In den städtischen Einrichtungen werden in 15 der Häuser lediglich 1,5 Kräfte beschäftigt. Somit werden 18 x 2 plus 15 x 1,5 Kräfte, 51 Vollzeit- und 15 19,25-Stunden-Kräfte eingesetzt. Anders aus­gedrückt sind 25,5 Gruppen mit 2 und 7,5 Gruppen mit 1,5 ErzieherInnen besetzt. Bei an­ge­nommenen Personalkosten von 40.000 € je Kraft und rund 20.000 € für Sachkostenaufwand je Gruppe investiert die Stadt als Träger in diese Gruppen folgende Gesamtsumme:

25,5 x 100.000 € Betriebskosten = 2.550.000 €

7,5 x 80.000 € Betriebskosten =    600.000 €

       3.150.000 €

Von dieser Summe in Abzug zu bringen sind die Elternbeiträge (tatsächliches Aufkommen ca. 13 %) sowie der städtische Eigenanteil von 21 %. Der Rest wird durch 2 geteilt und somit je zur Hälfte durch Land und Stadt aufgefangen.

3.150.000 € ./. 409.000 € (13 %) ./. 661.500 € (21 %) = 2.079.000 € : 2 = 1.039.500 € (33 %)

Diese v.g. Summe stellt den Anteil (bzw. den Prozentwert) dar, der ab 2007 vom Land nicht mehr zur Mitfinanzierung städtischer Hortgruppen gezahlt werden wird.

Von den 3.150.000 € Gesamtkosten der Gruppen sind also 1.039.000 € in Abzug zu bringen, eben­so wie wegen reduzierter Gruppenanzahl ausbleibende Elternbeiträge von 135.135 € (409.000 € x 33 %). Es verbleibt die Summe von 1.975.365 €, welche die Stadt in die Finan­zie­rung der eigenen Hortgruppen einbringt.

 

2.  In den Einrichtungen in freier Trägerschaft werden derzeit noch 19 Gruppen betrieben. Somit werden dort 19 x 2 = 38 Kräfte beschäftigt. Bei angenommenen Personal- und Sachkosten wie oben bei den städtischen Einrichtungen angesetzt, ist zur Ermittlung des städtischen Zu­schus­ses gleiche Rechnung aufzumachen, allerdings mit unterschiedlicher Eigenanteilsgröße (kirchliche Träger 20 %, finanzschwache Träger 9 %, Elterninitiativen 4 %) und damit folglich auch unterschiedlichen Summen bzw. Prozentwerten des Landes­an­teils. Ebenfalls sind die Sondervertragskonditionen berücksichtigt sowie die Trägeranteile in Ab­zug gebracht. Hierauf muss im einzelnen aber nicht weiter eingegangen werden.

Die Berechnung ergibt eine Summe von 1.033.665 €.

 

3.  Die unter 1. und 2. genannten Summen addiert ergeben das städtische Gesamtfinanzvolumen für die Hortgruppen von insgesamt 3.009.030 €. 

 

Die Umfrage in Sachen Betreuung über OGS erbrachte ein Ergebnis von rund 2.500 Be­treu­ungs­plätzen, was rein rechnerisch die Schaffung von 100 Gruppen bedeutet. Hier stellen sich folgende Fragen:

Wie kann dies finanziert werden und was bleibt noch übrig, um Ausfallvertretung zu bezahlen oder aber auch Hortgruppen in Tageseinrichtungen für Kinder (weiter) zu betreiben?

Nach derzeitiger Erkenntnis scheint es möglich, dass an 23 Schulen mehr als 3 Gruppen, an 17 Schulen weniger als 3 betrieben werden könnten/müssten/sollten. Demnach wären folgende Mittel  aus dem Hortkontingent einzusetzen:

23 Schulen mit mehr als 3 Gruppen x 1 Vollzeitkraft (23 x 26.000 €)  = 598.000 €

+ 30-Stunden-Kraft (23 x 20.000 €)  = 460.000 €

oder + 19,25-Stunden-Kraft (23 x 13.000 €)  =    299.000 €

zwischen minimal 897.000 €

und maximal 1.058.000 €

zuzüglich

17 Schulen mit weniger als 3 Gruppen x 30-Stunden-Kraft (17 x 20.000 €)  = 340.000 €

insgesamt somit zwischen minimal 1.237.000 €

und maximal 1.398.000 €

 

Wie schon oben erwähnt, beschäftigt die Stadt derzeit noch 51 Vollzeit- und 15 Kräfte mit halbem Umfang. Durch die vorgenannte Berechnung und in der Annahme, dass auch in genanntem Um­fang Grup­pen geschaffen würden, könnten somit 23 Personen mit 38,5 Stunden und 40 Personen mit 30 bzw. 19,25 Stun­den (weiter-)beschäftigt werden.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass von den durch die Stadt zur Schulkindbetreuung in den Tages­einrichtungen für Kinder eingesetzten Mittel von 3.009.030 € zwischen 1.237.000 € und 1.398.000 € für die o.g. Variante umgeschrieben werden müssten.

Es bliebe ein Restfinanzvolumen zwischen 1.611.030 € und 1.772.030 €. Dieses kann dann z. B. zur Finanzierung von über das Jahr 2007 hinaus betriebenen Hortgruppen in Tageseinrichtungen für Kinder verwandt werden wie auch zur Finanzierung von Vertretungskräften in der OGS. Not­wen­dig sein könnte auch, einen Teil der Mittel für Kindergartengruppen in freiwerdenden Hort­räu­men einzusetzen, wenn das Bistum/katholische Einrichtungen in vermutetem Umfang Kinder­gar­ten­gruppen in 2006 schließen wird.

Dafür müssten allerdings alle Hortgruppen geschlossen werden.

 

< Einzelfallbetrachtung der Refinanzierung:

Bei Zugrundelegung des entsprechenden KGST-Wertes von 40.000 € pro Hortkraft  (hierbei wird dann nicht mehr berücksichtigt, welche Vergütung bei der einzelnen Kraft tatsächlich zu Buche schlägt) sind die wegfallenden Landeszuschüsse bei einer

< Vollzeitkraft (38,5 Stunden) 13.333 €,

<   bei einer Halbtagskraft (19,25 Stunden) 6.666 €  und

<   bei einer 30-Stunden-Kraft 10.390 €

aus Mitteln der Offenen Ganztagsgrundschule zu refinanzieren und ggf. dem Sammelnachweis 1 zuzuführen.

 

Diese Beträge sind bei der Berechnung des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens für die einzelne Ganztagsgrundschule entsprechend dem üblichen Berechnungsmodell (Landeszuschuss + Elternbeiträge x Kinderzahl) je nach Umfang des Personaleinsatzes in Abzug zu bringen.

 

b)    Hausmeisterentkoppelung:

Auch hier wird der KGST-Wert von 40.000 € pro betroffenem Mitarbeiter zugrunde gelegt. Da bei einer Entkoppelung die bisher eingesetzte Hilfskraft eingespart werden kann, wird hierfür ein Durch­schnittswert von 17.485 € (KGST-Wert) in Abzug gebracht, so dass lediglich 22.515 € aus Mitteln der OGS zu refinanzieren wären. Im Falle einer echten internen Wiederbesetzung der frei gewordenen Hausmeisterstelle (Stelleneinsparung bei der abgebenden Stelle) wäre keine Re­finan­zierung aus Mitteln der OGS erforderlich, da keine Haushaltsausweitung erfolgt.

Sollte diese Lösung nicht möglich und eine Wiederbesetzung der abgebenden Stelle oder auch eine externe Einstellung erforderlich sein, müssten 22.515 € aus Mitteln der OGS refinanziert wer­den. Es wird vorgeschlagen, diese Kosten nicht auf die einzelne von der Entkoppelung betroffene Offene Ganztagsgrundschule, sondern auf alle in Betrieb befindlichen bzw. in Betrieb gehenden OGS umzulegen.

 

Da zum Schuljahresbeginn 2005 durch Einrichtung der OGS voraussichtlich 4,5 Hausmeisterstellen mit einem zusätzlichen Kostenvolumen von rd. 93.000 € zu entkoppeln wären, dieser Betrag aller­dings auf noch relativ wenige OGS umzulegen wäre, wird vorgeschlagen, bis zum Schuljahres­be­ginn 2006/07 lediglich 50 % dieser Kosten = 46.530€ auf die bestehenden OGS umzulegen und für den Restbetrag Deckung aus eingesparten städtischen Zuschüssen an freie Träger, die aus Schlie­ßung von Gruppen resultieren, heranzuziehen. Ab dem Schuljahr 2006/07 wird die Möglichkeit gesehen, alle dann entstehenden zusätzlichen Hausmeisterkosten auf die dann deutlich größe­re Zahl an bestehenden OGS umzulegen.

 

c)    Sekretärinnenstunden:

Bei den folgenden Überlegungen wird von zwei Grundvoraussetzungen ausgegangen:

<  Das Berechnungsmodell des FB 11 (3 Minuten pro Kind in der OGS) wird angewandt.

<  Bei Sonderschulen, bei denen eine OGS-Gruppe aus 12 Kindern besteht, wird wegen des hier entstehenden Mehraufwandes bei der Berechnung der Sekretärinnenstunden ebenfalls eine Gruppenstärke von 25 Kindern pro Gruppe zugrunde gelegt.

 

Ausgehend von der Annahme, dass zum Schuljahresbeginn 2005/06 insgesamt 11 OGS ein­ge­richtet sein werden (2 Sonderschulen) und dann 36 Gruppen in Betrieb sind, ergibt sich folgende Be­rechnung:

 

36 Gruppen x 75 Minuten = 2.700 zusätzliche Sekretärinnenminuten =

                  1,17 Sekretärinnenstelle.

 

Unter Zugrundelegung eines KGST-Wertes von 40.000 € pro Sekretärinnenstelle ergeben sich zu­sätz­liche Personalkosten (40.000 € x 1,17) von 46.800 €.

 

Auch hier wird vorgeschlagen, diese Kosten zunächst zum Schuljahr 2005/06 nur zu 50 % aus Mitteln der OGS zu refinanzieren und erst zum Schuljahresbeginn 2006/07 diese Kosten voll um­zu­legen (Deckung wie bei Hausmeisterkosten).

 

Wenn, wie vorgeschlagen, die entstehenden Personalmehrkosten für Hausmeisterstellen und Se­kre­tärinnenstunden vom zur Verfügung stehenden Gesamtfinanzvolumen (Landeszuschüsse + Eltern­bei­träge) vorab abgeschöpft werden, ergäbe sich ein relativ geringer Verlust, bezogen auf das ein­zelne teilnehmende Kind.

 

Die Inanspruchnahme von Lehrerstellenanteilen wurde in allen Beispielrechnungen aufgrund der relativ geringfügigen Bedeutung zunächst vernachlässigt, ist aber im konkreten Fall selbst­verständlich zu berücksichtigen!

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen.

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Anlagen

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