Anhörung - A 51/0037/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindergartensituation in Aachen inklusive Hort- und 3-jährigen-Betreuung in Verfolgung des Bedarfsplanes für Tageseinrichtungen für Kinder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 51/50
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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26.04.2005
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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26.04.2005
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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07.06.2005
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.06.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kinder- und Jugendausschuss sowie der Schulausschuss nehmen die Darlegungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sie empfehlen dem Finanzausschuss und dem Rat, den seinerzeit gefassten Beschluss im Bereich der Betreuung nach dem GTK insgesamt 1.0 Mio Euro einzusparen, insoweit zu modifizieren, als alle Einsparungen oberhalb der bisher erreichten Einsparsumme von 540.020,-- _ zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und zur Mitfinanzierung der offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden können.
2.
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat ferner zu beschließen, dass
mit Wirkung vom 31.07.2005
geschlossen werden:
- der eingruppige Hort/Schulkinderhaus Michaelsbergstraße,
- eine Hortgruppe in der Einrichtung Passstraße 25,
- eine Kindergartengruppe (Zusatzgruppe) in der Einrichtung Grünenthaler
Straße,
- eine Kindergartengruppe (Zusatzgruppe) in der Einrichtung In den
Küpperbenden und
- eine Kindergartengruppe in der Einrichtung Nerscheider Weg
b) die Verpflichtung zur Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsange-
botes für Kinder unter 3 Jahren spätestens ab 1. Oktober 2010 erfüllt
wird.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den seinerzeit gefassten Beschluss im Bereich der Betreuung nach dem GTK insgesamt 1.0 Mio Euro einzusparen, insoweit zu modifizieren, als alle Einsparungen oberhalb der bisher erreichten Einsparsumme von 540.020,-- _ zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und zur Mitfinanzierung der offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden können.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt , den seinerzeit gefassten Beschluss im Bereich der Betreuung nach dem GTK insgesamt 1.0 Mio Euro einzusparen, insoweit zu modifizieren, als alle Einsparungen oberhalb der bisher erreichten Einsparsumme von 540.020,-- _ zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und zur Mitfinanzierung der offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden können.
Ferner beschließt er, dass
a) mit Wirkung vom
31.07.2005 geschlossen werden:
- der eingruppige Hort/Schulkinderhaus Michaelsbergstraße,
- eine Hortgruppe in der Einrichtung Passstraße 25,
- eine Kindergartengruppe (Zusatzgruppe) in der Einrichtung Grünenthaler
Straße,
- eine Kindergartengruppe (Zusatzgruppe) in der Einrichtung In den
Küpperbenden und
- eine Kindergartengruppe in der Einrichtung Nerscheider Weg
b) die Verpflichtung zur Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsange-
botes für Kinder unter 3 Jahren spätestens ab 1. Oktober 2010 erfüllt
wird.
Erläuterungen
Erläuterungen:
I. Überblick
Der aktuell gültige Bedarfsplan für Tageseinrichtungen für Kinder wurde nach dem Stand vom 01.02.2004 erstellt und im Jugendhilfeausschuss am 02.06.2004 beraten und festgestellt.
Seitens der Verwaltung war bei diesen Beratungen dargelegt worden, dass -wegen der zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Unklarheiten (etwaige Schließungen von Gruppen freier Träger, zu erwartende neue Anforderungen durch das inzwischen in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz, sowie Ungewissheit, wann und in welchem Umfange weitere Schulen die Umwandlung in eine offene Ganztagsschule anstreben)- Veränderungen in der Angebotsstruktur erst vorgenommen werden sollten, nachdem diese offenen Fragen geklärt seien.
Nunmehr besteht Klarheit darüber, in welchem Umfange und wo sich Veränderungen in den Einrichtungen freier Träger zum 01.08.2005 ergeben werden, welche Schulen zum Schuljahr 05/06 zur offenen Ganztagsschule werden wollen und welche Anforderungen das neue Tagesbetreuungsausbaugesetz stellt.
Vor diesem Hintergrund ist es der Verwaltung nunmehr möglich, eine Planung vorzulegen, die -orientiert an der neuen Bedarfssituation- die strukturellen Veränderungen zum 01.08.2005 darlegt und einen Ausblick in die Folgejahre enthält. Allerdings ist dieser wiederum mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren bereits zum 01.08.2006 belastet.
Aus Gründen der Aktualität wurden die Kinderzahlen zum Stand vom 01.02.2005 neu festgestellt und dieser aktualisierten Planung zugrunde gelegt.
1.1._
Nach dem Bedarfsplan zum Stand 01.02.2004 ergab
sich für den 01.08.2004 folgende Situation:
1.2._
Kindergartenbereich
Kinderzahl (3-6 J.) = 6.450
erwartete Nachfrage = 6.973 (3. Jahrg. x 95 %, 4. Jahrg. x 40 %)
Kindergartenplätze = 7.285
1.2. Schulkinderbereich
Plätze in GTK-Einrichtungen = 1.510 (Horte und große altersgem. Gruppen)
1.3. Unter 3-Jährige
Plätze in GTK Einrichtungen = 254
1.
Ausgehend von der zum 01.02.2005 neu ermittelten
Zahl der Kindergartenkinder, der nach dem 01.08.2004 bereits vollzogenen
Veränderungen, der mit Wirkung vom 01.08.2005 angekündigten weiteren Veränderungen
bei freien Trägern und unter Berücksichtigung der seitens der Verwaltung zum
01.08.2005 beabsichtigten Veränderungen in städt. Einrichtungen ergibt sich
zum 01.08.2005 folgende Situation:
2.1. Kindergartenbereich
Kinderzahl (3-6 J.) = 6.256
erwartete Nachfrage = 6.780 (3. Jahrg. x 95 %, 4. Jahrg. x 40 %)
Kindergartenplätze = 6.922
2.2. Schulkinderbereich
Plätze in GTK-Einrichtungen = 1.365
2.3 Unter 3-Jährige
Plätze in GTK-Einrichtungen = 307
Das damit noch bestehende rechnerische Überangebot an KG-Plätzen sollte nach Auffassung der Verwaltung gegenwärtig nicht weiter abgebaut werden, weil zum 01.08.2006 mit dem Wegfall weiterer KG-Plätze im Bereich von freien Trägern gerechnet werden muss, die Stadt aber weiterhin in der Pflicht bleibt, den Rechtsanspruch auf einen KG-Platz zu erfüllen.
Die Reduzierung der Betreuungsangebote für Schulkinder in GTK-Einrichtungen wird überkompensiert durch neu entstehende Plätze in offenen Ganztagsschulen. Insoweit wird auf die gesonderte Vorlage zur heutigen Sitzung verwiesen.
Das Betreuungsangebot für unter 3-Jährige wird (in GTK-Einrichtungen) um 61 Plätze erhöht auf 307 Plätze und muss in der Folgezeit vor dem Hintergrund des Tagesbetreuungsausbaugesetzes weiter ausgebaut werden.
Geht man davon aus, dass auf der Grundlage des Tagesbetreuungsausbaugesetzes bis zum Jahre 2010 für 20 % (besser noch 25 %) der unter 3-Jährigen Betreuungsangebote zu schaffen sind, wären ca. 1.300 - 1.500 Plätze erforderlich.
Wenn es gelingen sollte, hiervon ca. 40 % über den Bereich der Kindertagespflege zu realisieren - hierzu wird auf die gesonderte Vorlage zur heutigen Sitzung verwiesen-, bleibt als Zielgröße in Einrichtungen eine bis 2010 erforderliche Gesamtplatzzahl von ca. 800 - 900 Plätzen.
II) Veränderungen nach dem
01.08.2004
1.
Nach dem 01.08.2004 und -überwiegend- mit Wirkung zum 01.08.2005 ergeben sich folgende Veränderungen in Einrichtungen freier Träger:
- AWO, Sigmundstraße: Schließung einer Kindergartengruppe
- St. Jakob, Stephanstraße: Schließung einer Kindergarten- und einer großen
Altersgemischten Gruppe
- St. Johann, Amyastraße: Schließung einer Kindergartengruppe
- Heilig Kreuz, Kreuzherrenstraße: Schließung einer Kindergartengruppe
- St. Bonifatius, Mataréstraße: Schließung einer Kindergartengruppe
- Evgl. Kirche, Wichernstraße: Schließung einer Kindergartengruppe
- St. Monika, Rollefstraße: Schließung einer Hortgruppe
- Str. Elisabeth, Jülicher Straße: Schließung einer Hortgruppe
2.
Seitens der Verwaltung zum 01.08.2005 beabsichtigte Schließungen in städt. Einrichtungen:
- Hort/Schulkinderhaus Michaelsbergstraße: Schließung (1 Gruppe)
- Paßstraße 25: Schließung einer Hortgruppe
- Grünenthaler Straße: Schließung einer Kindergartengruppe (Zusatz-
gruppe)
- In den Küpperbenden: Schließung einer Kindergartengruppe (Zusatz-
gruppe)
- Nerscheider Weg: Schließung einer Kindergartengruppe.
III. Finanzielle Konsequenzen
Durch seinerzeitigen Beschluss des Rates wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum Jahr 2007 die Ausgaben im Bereich der Kinderbetreuung nach dem GTK um 1.0 Mio Euro /Jahr zu reduzieren.
Bereits bei Vorlage des Kindergartenbedarfsplanes am 02.06.2004 war im Detail dargelegt worden, dass es durch die bis dahin getroffenen Maßnahmen gelungen war, die Ausgaben im Umfange von 540.020 €. zu senken.
Nunmehr ergeben sich durch die unter Teil II dargestellten Veränderungen/Schließungen folgende weitere Ausgabenreduzierungen:
a) durch die Schließungen freier Träger 237.400,-- €
b) durch Schließung städt. Gruppen 228.700,-- €
Insgesamt ergibt sich hiermit eine Ausgabenreduzierung
in Höhe von 1.006.120,-- €
so dass die vorgenannte Einsparvorgabe des Rates erfüllt wäre.
Sachlicher Grund für die seinerzeitige Einsparvorgabe durch den Rat war, eine dringend gebotene Entlastung des städt. Haushaltes zu erreichen.
Diese Entlastung ist unbestreitbar nach wie vor erforderlich. Gleichwohl muss nach Auffassung der Verwaltung heute berücksichtigt werden, dass nach diesem Ratsbeschluss neue finanzrelevante Aufgaben entstanden sind, für deren Erfüllung nunmehr zusätzliche Mittel erforderlich werden.
Hierbei handelt es sich um die neue gesetzliche Verpflichtung durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz, in bedarfsgerechtem Umfange die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder zu sichern, wie auch um die Notwendigkeit, beim weiteren Ausbau offener Ganztagsschulen durch zusätzlichen Einsatz städt. Mittel -unter Wahrung der Haushaltsneutralität- eine sachgerechte pädagogische Betreuung der Schulkinder zu sichern.
Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Verwaltung zwingend erforderlich, die Einsparvorgaben von 1,0 Mio € dahingehend zu modifizieren, dass die sich ergebenden Einsparungen nicht zur Entlastung des Haushalts, sondern im notwendigen Umfange zur Finanzierung dieser beiden neuen Aufgaben eingesetzt werden.
Die hierfür erforderliche Summe (anteilige Personalkostenfinanzierung im Bereich der OGS, Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Tageseinrichtungen und zusätzlicher Ausgaben im Bereich der Kindertagespflege) lässt sich gegenwärtig noch nicht beziffern.
Bei Zustimmung zu diesem Vorschlag würde die Verwaltung zukünftig jährlich eine Übersicht vorlegen, in welchem Umfange erzielte Einsparungen zur Finanzierung dieser Bereiche eingesetzt werden mussten.
Ergänzend hierzu wird auf die Darlegungen in der gesonderten Vorlage `KindertagespflegeA und die im Zusammenwirken zwischen Jugendamt und Schulverwaltungsamt erstellte Vorlage `Offene GanztagsschuleA (insbes. Teil III Ziff. 6.) verwiesen.
IV. Betreuung der unter 3-Jährigen
Nach dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen Tagesbetreuungsausbaugesetz ist für Kinder unter 3 Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.
Stellt man für die Frage, wann ein Angebot `bedarfsgerechtA ist - das Gesetz selbst enthält keine Zahlen- oder prozentmäßige Vorgaben- auf das Ergebnis der in 2003 in Aachen durchgeführten Umfrage ab (25 % der Jahrgänge unter 3 Jahren), wären ca. 1.500 Plätze erforderlich; legt man den im Zusammenhang mit der Diskussion des neuen Gesetzes genannten Prozentwert 20 zu Grunde, wären ca. 1.300 Plätze notwendig.
Unbeschadet dieser Frage muss festgestellt werden, dass das Betreuungsangebot in Aachen zum 01.01.2005 noch nicht bedarfsgerecht war. Aus diesem Grunde trifft auf die Stadt Aachen die Übergangsregelung des ' 24 a TAG zu.
Hiernach kann die Stadt beschließen, diese Verpflichtung spätestens ab 01.10.2010 zu erfüllen. Diese von der Verwaltung empfohlene Beschlussfassung hätte zur Folge, dass jährlich zum 15.03. jeweils der aktuelle Bedarf zu ermitteln und der erreichte Ausbaustandard festzustellen wäre. Ferner wäre für den Übergangszeitraum bis 2010 eine Planung mit jährlichen Ausbaustufen zu beschließen.
Die Verwaltung empfiehlt, von dieser Übergangsregelung des ' 24 a TAG durch förmlichen Beschluss Gebrauch zu machen. Gestützt auf eine sodann zum 15.03.2006 durchzuführende neue Bedarfsermittlung würde die Verwaltung Mitte 2006 einen Plan mit jährlichen Ausbaustufen vorlegen, der danach jährlich zu überprüfen und zu aktualisieren wäre. Unbeschadet dieser Beschlussfassung ist es Ziel der Verwaltung, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot bereits vor dem 01.10.2010 zu erreichen.
Zum 01.08.2005 stellt sich die Situation wie folgt dar:
Bei 20 % Bei 25 %
Bedarf ca. 1 300 ca. 1.500
Plätze in Tageseinrichtungen 307 307
Plätze in Tagespflege 282 282
Spielgruppen/private Betreuung 130 130
(mit Betriebserlaubnis des LJA
Fehlende Plätze 581 781
Einerseits wird seitens der Verwaltung angestrebt, die Zahl der Plätze in Tagespflege auf ca. 40 % des Bedarfs zu erhöhen.
Insoweit wird auf die gesonderte Vorlage zur heutigen Sitzung verwiesen. Dies wären 520 - 600 Plätze.
Andererseits müssten dann in Einrichtungen insgesamt letztlich ca. 800 - 900 Plätze zur Verfügung stehen gegenüber 437 Plätzen zum 01.08.2005.
Diese Ausweitung wird sich nur durch ein Bündel von Maßnahmen erreichen lassen:
S
Umstrukturierung gegenwärtig bestehender
Kindergarten- und großer altersgemischter Gruppen, soweit dies die Erfüllung
des Rechtsanspruchs auf einen KG-Platz ermöglicht,
S
Umstrukturierung in neue Gruppenformen auf der
Grundlage des als Anlage beigefügten Rundschreibens des Landschaftsverbandes
Rheinland, wobei auch hierfür der obige Vorbehalt gilt,
S
Nutzung frei werdender Horträume zur Schaffung
neuer Angebotsformen,
S
Unterstützung der Schaffung von
Spielgruppen/privaten Betreuungen.
Vor dem Hintergrund der angekündigten, aber bisher noch nicht vorliegenden Ausführungsregelungen des Landes zum TAG schlägt die Verwaltung vor, den Kinder- und Jugendausschuss kontinuierlich über den Fortgang der Bemühungen um Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zu unterrichten.
Anlagen
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