Anhörung - A 51/0037/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.

Der Kinder- und Jugendausschuss sowie der Schulausschuss nehmen die Darlegungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sie empfehlen dem Finanzausschuss und dem Rat, den seinerzeit gefassten Beschluss im Bereich der Betreuung nach dem GTK insgesamt 1.0 Mio Euro einzusparen, insoweit zu modifizieren, als alle Einsparungen oberhalb der bisher erreichten Einsparsumme von 540.020,-- _ zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und zur Mitfinanzierung der offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden können.

 

2.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat ferner zu beschließen, dass

 

mit Wirkung vom 31.07.2005 geschlossen werden:

 

          - der eingruppige Hort/Schulkinderhaus Michaelsbergstraße,


          - eine Hortgruppe in der Einrichtung Passstraße 25,

          - eine Kindergartengruppe (Zusatzgruppe) in der Einrichtung Grünenthaler

             Straße,

          - eine Kindergartengruppe (Zusatzgruppe) in der Einrichtung In den

            Küpperbenden und

          - eine Kindergartengruppe in der Einrichtung Nerscheider Weg

 

b)       die Verpflichtung zur Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsange-

           botes für Kinder unter 3 Jahren spätestens ab 1. Oktober 2010 erfüllt

           wird.         

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den seinerzeit gefassten Beschluss im Bereich der Betreuung nach dem GTK insgesamt 1.0 Mio Euro einzusparen, insoweit zu modifizieren, als alle Einsparungen oberhalb der bisher erreichten Einsparsumme von 540.020,-- _ zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und zur Mitfinanzierung der offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden können.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt , den seinerzeit gefassten Beschluss im Bereich der Betreuung nach dem GTK insgesamt 1.0 Mio Euro einzusparen, insoweit zu modifizieren, als alle Einsparungen oberhalb der bisher erreichten Einsparsumme von 540.020,-- _ zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und zur Mitfinanzierung der offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden können.

Ferner beschließt er, dass

a)         mit Wirkung vom 31.07.2005 geschlossen werden:

 

          - der eingruppige Hort/Schulkinderhaus Michaelsbergstraße,


          - eine Hortgruppe in der Einrichtung Passstraße 25,

          - eine Kindergartengruppe (Zusatzgruppe) in der Einrichtung Grünenthaler

             Straße,

          - eine Kindergartengruppe (Zusatzgruppe) in der Einrichtung In den

            Küpperbenden und

          - eine Kindergartengruppe in der Einrichtung Nerscheider Weg

 

b)       die Verpflichtung zur Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsange-

           botes für Kinder unter 3 Jahren spätestens ab 1. Oktober 2010 erfüllt

           wird.         

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

I. Überblick

Der aktuell gültige Bedarfsplan für Tageseinrichtungen für Kinder wurde nach dem Stand vom 01.02.2004 erstellt und im Jugendhilfeausschuss am 02.06.2004 beraten und festgestellt.

Seitens der Verwaltung war bei diesen Beratungen dargelegt worden, dass  -wegen der zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Unklarheiten (etwaige Schließungen von Gruppen freier Träger, zu erwartende neue Anforderungen durch das inzwischen in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz, sowie Ungewissheit, wann und in welchem Umfange weitere Schulen die Umwandlung in eine offene Ganztagsschule anstreben)- Veränderungen in der Angebotsstruktur erst vorgenommen werden sollten, nachdem diese offenen Fragen geklärt seien.

 

Nunmehr besteht Klarheit darüber, in welchem Umfange und wo sich Veränderungen in den Einrichtungen freier Träger zum 01.08.2005 ergeben werden, welche Schulen zum Schuljahr 05/06 zur offenen Ganztagsschule werden wollen und welche Anforderungen das neue Tagesbetreuungsausbaugesetz stellt.

 

Vor diesem Hintergrund ist es der Verwaltung nunmehr möglich, eine Planung vorzulegen, die  -orientiert an der neuen Bedarfssituation- die strukturellen Veränderungen zum 01.08.2005 darlegt und einen Ausblick in die Folgejahre enthält. Allerdings ist dieser wiederum mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren bereits zum 01.08.2006 belastet.

Aus Gründen der Aktualität wurden die Kinderzahlen zum Stand vom 01.02.2005 neu festgestellt und dieser aktualisierten Planung zugrunde gelegt.

 

1.1._          Nach dem Bedarfsplan zum Stand 01.02.2004 ergab sich für den 01.08.2004 folgende Situation:

 

1.2._          Kindergartenbereich

Kinderzahl   (3-6 J.) =   6.450

erwartete Nachfrage = 6.973 (3. Jahrg. x 95 %, 4. Jahrg. x 40 %)

Kindergartenplätze    = 7.285

 

1.2.            Schulkinderbereich

Plätze in GTK-Einrichtungen = 1.510 (Horte und große altersgem. Gruppen)


 

1.3.       Unter 3-Jährige

Plätze in GTK Einrichtungen = 254

 

1.                   Ausgehend von der zum 01.02.2005 neu ermittelten Zahl der Kindergartenkinder, der nach dem 01.08.2004 bereits vollzogenen Veränderungen, der mit Wirkung vom 01.08.2005 angekündigten weiteren Veränderungen bei freien Trägern und unter Berücksichtigung der seitens der Verwaltung zum 01.08.2005 beabsichtigten Veränderungen in städt. Einrichtungen ergibt sich zum 01.08.2005 folgende Situation:

 

2.1.            Kindergartenbereich

            Kinderzahl (3-6 J.) = 6.256

erwartete Nachfrage = 6.780 (3. Jahrg. x 95 %, 4. Jahrg. x 40 %)

Kindergartenplätze = 6.922

 

2.2.            Schulkinderbereich

Plätze in GTK-Einrichtungen = 1.365

 

2.3        Unter 3-Jährige

Plätze in GTK-Einrichtungen =    307

 

Das damit noch bestehende rechnerische Überangebot an KG-Plätzen sollte nach Auffassung der Verwaltung gegenwärtig  nicht weiter abgebaut werden, weil zum 01.08.2006 mit dem Wegfall weiterer KG-Plätze im Bereich von freien Trägern gerechnet werden muss, die Stadt aber weiterhin in der Pflicht bleibt, den Rechtsanspruch auf einen KG-Platz zu erfüllen.

 

Die Reduzierung der Betreuungsangebote für Schulkinder in GTK-Einrichtungen wird überkompensiert durch neu entstehende Plätze in offenen Ganztagsschulen. Insoweit wird auf die gesonderte Vorlage zur heutigen Sitzung verwiesen.

 

Das Betreuungsangebot für unter 3-Jährige wird (in GTK-Einrichtungen) um 61 Plätze erhöht auf 307 Plätze und muss in der Folgezeit vor dem Hintergrund des Tagesbetreuungsausbaugesetzes weiter ausgebaut werden.

Geht man davon aus, dass auf der Grundlage des Tagesbetreuungsausbaugesetzes bis zum Jahre 2010 für 20 % (besser noch 25 %) der unter 3-Jährigen Betreuungsangebote zu schaffen sind, wären ca. 1.300 - 1.500 Plätze erforderlich.

 


Wenn es gelingen sollte, hiervon ca. 40 % über den Bereich der Kindertagespflege zu realisieren - hierzu wird auf die gesonderte Vorlage zur heutigen Sitzung verwiesen-, bleibt als Zielgröße in Einrichtungen eine bis 2010 erforderliche Gesamtplatzzahl von ca. 800 - 900 Plätzen.

 

II) Veränderungen nach dem 01.08.2004

 

1.

Nach dem 01.08.2004 und  -überwiegend- mit Wirkung zum  01.08.2005 ergeben sich folgende Veränderungen in Einrichtungen freier Träger:

 

- AWO, Sigmundstraße:             Schließung einer Kindergartengruppe

- St. Jakob, Stephanstraße:          Schließung einer Kindergarten- und einer großen

                               Altersgemischten Gruppe

- St. Johann, Amyastraße:           Schließung einer Kindergartengruppe

- Heilig Kreuz, Kreuzherrenstraße: Schließung einer Kindergartengruppe

- St. Bonifatius, Mataréstraße:        Schließung einer Kindergartengruppe

- Evgl. Kirche, Wichernstraße:   Schließung einer Kindergartengruppe

- St. Monika, Rollefstraße:          Schließung einer Hortgruppe

- Str. Elisabeth, Jülicher Straße:       Schließung einer Hortgruppe

 

2.

Seitens der Verwaltung zum 01.08.2005 beabsichtigte Schließungen in städt. Einrichtungen:

 

- Hort/Schulkinderhaus Michaelsbergstraße:        Schließung (1 Gruppe)

- Paßstraße 25:                                                   Schließung einer Hortgruppe

- Grünenthaler Straße:                                                   Schließung einer Kindergartengruppe (Zusatz-

                                                                                    gruppe)

- In den Küpperbenden:                                               Schließung einer Kindergartengruppe (Zusatz-

                                                                                       gruppe)

- Nerscheider Weg:                                                       Schließung einer Kindergartengruppe.

 

 

III. Finanzielle Konsequenzen

 

Durch seinerzeitigen Beschluss des Rates wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum Jahr 2007 die Ausgaben im Bereich der Kinderbetreuung nach dem GTK um 1.0 Mio  Euro /Jahr zu reduzieren.


Bereits bei Vorlage des Kindergartenbedarfsplanes am 02.06.2004 war im Detail dargelegt worden, dass es durch die bis dahin getroffenen Maßnahmen gelungen war, die Ausgaben im Umfange von  540.020  €. zu senken.

 

Nunmehr ergeben sich durch die unter Teil II dargestellten Veränderungen/Schließungen folgende weitere Ausgabenreduzierungen:

 

a) durch die Schließungen freier Träger 237.400,-- €

b) durch Schließung städt. Gruppen 228.700,-- €

 

Insgesamt ergibt sich hiermit eine Ausgabenreduzierung

in Höhe von                                                                                                     1.006.120,-- €

so dass die vorgenannte Einsparvorgabe des Rates erfüllt wäre.

 

Sachlicher Grund für die seinerzeitige Einsparvorgabe durch den Rat war, eine dringend gebotene Entlastung des städt. Haushaltes zu erreichen.

Diese Entlastung ist unbestreitbar nach wie vor erforderlich. Gleichwohl muss nach Auffassung der Verwaltung heute berücksichtigt werden, dass nach diesem Ratsbeschluss neue finanzrelevante Aufgaben entstanden sind, für deren Erfüllung nunmehr zusätzliche Mittel erforderlich werden.

Hierbei handelt es sich um die neue gesetzliche Verpflichtung durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz, in bedarfsgerechtem Umfange die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder zu sichern, wie auch um die Notwendigkeit, beim weiteren Ausbau offener Ganztagsschulen durch zusätzlichen Einsatz städt. Mittel  -unter Wahrung der Haushaltsneutralität- eine  sachgerechte  pädagogische Betreuung der Schulkinder zu sichern.

Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Verwaltung zwingend erforderlich, die Einsparvorgaben von 1,0 Mio €  dahingehend zu modifizieren, dass die sich ergebenden Einsparungen nicht zur Entlastung des Haushalts, sondern im notwendigen Umfange zur Finanzierung dieser beiden neuen Aufgaben eingesetzt werden.

Die hierfür erforderliche Summe (anteilige Personalkostenfinanzierung im Bereich der OGS, Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Tageseinrichtungen und zusätzlicher Ausgaben im Bereich der Kindertagespflege) lässt sich gegenwärtig noch nicht beziffern.

Bei Zustimmung zu diesem Vorschlag würde die Verwaltung zukünftig jährlich eine Übersicht vorlegen, in welchem Umfange erzielte Einsparungen zur Finanzierung dieser Bereiche eingesetzt werden mussten.

Ergänzend hierzu wird auf die Darlegungen in der gesonderten Vorlage `KindertagespflegeA und die im Zusammenwirken zwischen Jugendamt und Schulverwaltungsamt erstellte Vorlage `Offene GanztagsschuleA (insbes. Teil III Ziff. 6.) verwiesen.

 


IV. Betreuung der unter 3-Jährigen

 

Nach dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen Tagesbetreuungsausbaugesetz ist für Kinder unter 3 Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.

 

Stellt man für die Frage, wann ein Angebot `bedarfsgerechtA ist - das Gesetz selbst enthält keine Zahlen- oder  prozentmäßige Vorgaben- auf das Ergebnis der in 2003 in Aachen durchgeführten Umfrage ab (25 % der Jahrgänge unter 3 Jahren), wären ca. 1.500 Plätze erforderlich; legt man den im Zusammenhang mit der Diskussion des neuen Gesetzes genannten Prozentwert 20 zu Grunde, wären ca. 1.300 Plätze notwendig.

Unbeschadet dieser Frage muss festgestellt werden, dass das Betreuungsangebot in Aachen zum 01.01.2005 noch nicht bedarfsgerecht war. Aus diesem Grunde trifft auf die Stadt Aachen die Übergangsregelung des ' 24 a TAG zu.

Hiernach kann die Stadt beschließen, diese Verpflichtung spätestens ab 01.10.2010 zu erfüllen. Diese von der Verwaltung empfohlene Beschlussfassung hätte zur Folge, dass jährlich zum 15.03. jeweils der aktuelle Bedarf zu ermitteln und der erreichte Ausbaustandard festzustellen wäre. Ferner wäre für den Übergangszeitraum bis 2010 eine Planung mit jährlichen Ausbaustufen zu beschließen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, von dieser Übergangsregelung des ' 24 a TAG durch förmlichen Beschluss Gebrauch zu machen. Gestützt auf eine sodann zum 15.03.2006 durchzuführende neue Bedarfsermittlung würde die Verwaltung Mitte 2006 einen Plan mit jährlichen Ausbaustufen vorlegen, der danach jährlich zu überprüfen und zu aktualisieren wäre. Unbeschadet dieser Beschlussfassung ist es Ziel der Verwaltung, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot bereits vor dem 01.10.2010 zu erreichen.

 

Zum 01.08.2005 stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

                                                              Bei 20 %                        Bei 25 %           

 

Bedarf                                                     ca. 1 300                      ca.  1.500

Plätze in Tageseinrichtungen                             307                               307

Plätze in Tagespflege                                        282                               282

Spielgruppen/private Betreuung                          130                               130

(mit Betriebserlaubnis des LJA                                                                

Fehlende Plätze                                                581                               781

                                                            


Einerseits wird seitens der Verwaltung angestrebt, die Zahl der Plätze in Tagespflege auf ca. 40 % des Bedarfs zu erhöhen. 

Insoweit wird auf die gesonderte Vorlage zur heutigen Sitzung verwiesen. Dies wären 520 - 600 Plätze.

Andererseits müssten dann in Einrichtungen insgesamt letztlich ca. 800 - 900 Plätze zur Verfügung stehen gegenüber 437 Plätzen zum 01.08.2005.

Diese Ausweitung wird sich nur durch ein Bündel von Maßnahmen erreichen lassen:

 

S                    Umstrukturierung gegenwärtig bestehender Kindergarten- und großer altersgemischter Gruppen, soweit dies die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen KG-Platz ermöglicht,

S                    Umstrukturierung in neue Gruppenformen auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Rundschreibens des Landschaftsverbandes Rheinland, wobei auch hierfür der obige Vorbehalt gilt,

S                    Nutzung frei werdender Horträume zur Schaffung neuer Angebotsformen,

S                    Unterstützung der Schaffung von Spielgruppen/privaten Betreuungen.

 

 

Vor dem Hintergrund der angekündigten, aber bisher noch nicht vorliegenden Ausführungsregelungen des Landes zum TAG schlägt die Verwaltung vor, den Kinder- und Jugendausschuss kontinuierlich über den Fortgang der Bemühungen um Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zu unterrichten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Erläuterungen.

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Anlagen

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