Entscheidungsvorlage - FB 37/0010/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- FB 37/10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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23.11.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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30.11.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, den in der Anlage beigefügten 10. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen. Der 10. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, den in der Anlage beigefügten 10. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.
Der 10. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den in der Anlage beigefügten 10. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen.
Der 10. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen erhebt für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (Einsätze für die Behandlung und Beförderung von Notfallpatienten [RTW], für die Inanspruchnahme des Notarztes [NEF] und für die Durchführung von Krankentransporten [KTW]) Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom 07.12.1988 in der Fassung des 9. Nachtrages vom 16.12.2009.
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Auf Grundlage des vom Rat der Stadt Aachen am 06.05.2009 beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplanes 2010 erfolgte im Jahr 2009 die öffentliche Ausschreibung für die Übertragung von Aufgaben nach § 13 RettG NRW zur Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportdienstes. Die Ausschreibungsergebnisse auf der Basis des Bedarfsplans 2010 der Stadt Aachen werden in der Gebührenbedarfsberechnung (GBB) 2011 erstmals komplett berücksichtigt, die Sachkosten entsprechend angepasst/erhöht. Aufgrund der mit den Hilfsorganisationen und dem Universitätsklinikum der RWTH Aachen bis zum Jahr 2013 abgeschlossenen Vereinbarungen ist hier in den Jahren 2012 und 2013 nicht mit wesentlichen Kostensteigerungen zu rechnen. Darüber hinaus erfolgte eine Änderung/Erhöhung der Sachkosten aufgrund gestiegener Einsatzzahlen und der Erhöhung der Betriebskosten für Kraftfahrzeuge.
Auf der Basis der tatsächlichen Personalkosten des Jahres 2009 erfolgte die Kalkulation der Personalkosten unter Berücksichtigung der tariflich bzw. gesetzlich vorgesehenen Erhöhung der Vergütungen bzw. Bezüge. Steigende Einsatzzahlen haben ebenfalls zu einer Erhöhung der Personalkosten geführt.
Die kalkulatorischen Kosten sind im Vergleich zu 2010 nur geringfügig gestiegen.
In der beigefügten GBB 2011 sind die Gesamtkosten detailliert dargelegt. Bei der Anwendung gleich bleibender Gebührensätze ist eine Kostendeckung nicht zu erreichen:
| Kosten 2011 | Kalkulierte Einnahmen bei Anwendung Gebührentarif 2010 | Unterdeckung |
KTW | 1.441.253,94 € | 1.355.275 € | 85.978,94 € |
NEF | 1.892.673,04 € | 1.781.250 € | 111.423,04 € |
RTW | 4.127.460,09 € | 3.903.948 € | 223.512,09 € |
Gesamt | 7.461.387,07 € | 7.040.473 € | 420.914,07 € |
Die Anhebung der Gebührentarife ist daher erforderlich.
Gebührenentwicklung Rettungsdienst der Stadt Aachen:
Jahr | RTW | NEF | KTW | ||
Grundgebühr | Anschlussgebühr | Grundgebühr | Anschlussgebühr | ||
2007 | 158,94 € | 52,98 € | 254,15 € | 86,10 € | 28,70 € |
2008 | 158,94 € | 52,98 € | 254,15 € | 86,10 € | 28,70 € |
2009 gültig bis 20.10.09 | 158,94 € | 52,98 € | 254,15 € | 86,10 € | 28,70 € |
2010 gültig ab 21.10.09 | 132,90 € | 44,30 € | 237,50 € | 73,20 € | 24,40 € |
2011 | 140,50 € | 46,83 € | 252,36 € | 75,05 € | 25,02 € |
Die Gebührensätze der Jahre 2007-2009 beinhalten neben den Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes auch die Leitstellengebühren.
Beteiligung Krankenkassen
Der Erörterungstermin mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 25.10.2010 statt. Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW wurde erzielt, die Bestätigung seitens der Vertreter der Krankenkassen erfolgte am 05.11.2010.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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633,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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51,6 kB
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