Entscheidungsvorlage - FB 37/0010/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, den in der Anlage beigefügten 10. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen. Der 10. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, den in der Anlage beigefügten 10. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.

Der 10. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den in der Anlage beigefügten 10. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen.

Der 10. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Stadt Aachen erhebt für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (Einsätze für die Behandlung und Beförderung von Notfallpatienten [RTW], für die Inanspruchnahme des Notarztes [NEF] und für die Durchführung von Krankentransporten [KTW]) Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom 07.12.1988 in der Fassung des 9. Nachtrages vom 16.12.2009.

.

Auf Grundlage des vom Rat der Stadt Aachen am 06.05.2009 beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplanes 2010 erfolgte im Jahr 2009 die öffentliche Ausschreibung für die Übertragung von Aufgaben nach § 13 RettG NRW zur Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportdienstes. Die Ausschreibungsergebnisse auf der Basis des Bedarfsplans 2010 der Stadt Aachen werden in der Gebührenbedarfsberechnung (GBB) 2011 erstmals komplett berücksichtigt, die Sachkosten entsprechend angepasst/erhöht. Aufgrund der mit den Hilfsorganisationen und dem Universitätsklinikum der RWTH Aachen bis zum Jahr 2013 abgeschlossenen Vereinbarungen ist hier in den Jahren 2012 und 2013 nicht mit wesentlichen Kostensteigerungen zu rechnen. Darüber hinaus erfolgte eine Änderung/Erhöhung der  Sachkosten aufgrund gestiegener Einsatzzahlen und der Erhöhung der Betriebskosten für Kraftfahrzeuge.

Auf der Basis der tatsächlichen Personalkosten des Jahres 2009 erfolgte die Kalkulation der Personalkosten unter Berücksichtigung der tariflich bzw. gesetzlich vorgesehenen Erhöhung der Vergütungen bzw. Bezüge. Steigende Einsatzzahlen haben ebenfalls zu einer Erhöhung der Personalkosten geführt.

Die kalkulatorischen Kosten sind im Vergleich zu 2010 nur geringfügig gestiegen.

 

In der beigefügten GBB 2011 sind die Gesamtkosten detailliert dargelegt. Bei der Anwendung gleich bleibender Gebührensätze ist eine Kostendeckung nicht zu erreichen:

 

 

Kosten 2011

Kalkulierte Einnahmen bei Anwendung Gebührentarif 2010

Unterdeckung

KTW

1.441.253,94 €

1.355.275 €

85.978,94 €

NEF

1.892.673,04 €

1.781.250 €

111.423,04 €

RTW

4.127.460,09 €

3.903.948 €

223.512,09 €

Gesamt

7.461.387,07 €

7.040.473 €

420.914,07 €

 

Die Anhebung der Gebührentarife ist daher erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenentwicklung Rettungsdienst der Stadt Aachen:

 

Jahr

RTW

NEF

KTW

Grundgebühr

Anschlussgebühr

Grundgebühr

Anschlussgebühr

2007

158,94 €

52,98 €

254,15 €

86,10 €

28,70 €

2008

158,94 €

52,98 €

254,15 €

86,10 €

28,70 €

2009 gültig bis 20.10.09

158,94 €

52,98 €

254,15 €

86,10 €

28,70 €

2010  gültig ab 21.10.09

132,90 €

44,30 €

237,50 €

73,20 €

24,40 €

2011

140,50 €

46,83 €

252,36 €

75,05 €

25,02 €

 

 

Die Gebührensätze der Jahre 2007-2009 beinhalten neben den Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes auch die Leitstellengebühren.

 

 

Beteiligung Krankenkassen

 

 

Der Erörterungstermin mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 25.10.2010 statt. Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW wurde erzielt, die Bestätigung seitens der Vertreter der Krankenkassen erfolgte am 05.11.2010.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Änderung Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen

 

 

 

Investitionskosten

 

keine

Folgekosten

 

 

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...