Entscheidungsvorlage - FB 40/0056/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt:

1)Er stellt den von der Wirtschaftsberatungsgesellschaft WIBERA geprüften und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss für das Jahr 2009 fest.

2)Er verrechnet den Fehlbetrag mit dem Eigenkapital.

3)Er entlastet den Verbandsvorsteher für das Jahr 2009.

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses:

1)Er stellt den von der Wirtschaftsberatungsgesellschaft WIBERA geprüften und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss für das Jahr 2009 fest.

2)Er verrechnet den Fehlbetrag mit dem Eigenkapital.

3)Er entlastet den Verbandsvorsteher für das Jahr 2009.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Schulverband in der StädteRegion Aachen wurde im Jahr 2004 gegründet und nahm zum 01.09.2004 seine Tätigkeit - zunächst als Schulträger der Berufskollegs in der StädteRegion Aachen - auf. Bereits bei Gründung des Schulverbandes bestand die Absicht, die interkommunale Zusammenarbeit nicht auf einige Zweckverbände zu beschränken, sondern vielmehr eine neue Gebietskörperschaft zu gründen, in die auch alle bestehenden Zweckverbände integriert werden.

 

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 21.02.2008 der Gründung der StädteRegion Aachen zugestimmt und das sog. „Aachen-Gesetz“ beschlossen. Damit stand fest, dass die StädteRegion Aachen die Rechtsnachfolge des Kreises Aachen antreten würde.

 

Das „Aachen-Gesetz“ und die zwischen Stadt und Kreis Aachen geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen sehen u.a. vor, dass die Aufgaben als Schulträger für Berufskollegs, Abendschulen und Schule für Kranke, die bis dahin der Schulverband in der StädteRegion Aachen wahrgenommen hat, nach dessen Auflösung auf die StädteRegion Aachen übergehen sollten.

 

Der Schulverband wurde mit Ablauf des 20.10.2009 aufgelöst.

 

Gemäß § 20 (5) des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit gilt der Zweckverband als fortbestehend, soweit der Zweck der Abwicklung es erfordert. Die Verbandsversammlung des Schulverbandes konnte aufgrund der Kommunalwahlen im Jahr 2009 nicht über den 20.10.2009 hinaus in ihrer damaligen Besetzung fortbestehen. Eine Einberufung im Jahre 2010 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und zur Entlastung des Verbandsvorstehers konnte demnach nicht erfolgen. Diese Aufgaben, die gemäß § 6 (2) Buchstabe f) der Satzung des Schulverbandes der Verbandsversammlung obliegen, sind mit Auflösung des Verbandes auf seine Mitglieder übergegangen. Deshalb haben die zuständigen Gremien von StädteRegion Aachen und Stadt Aachen nun über die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Schulverbandes und die Entlastung des Verbandsvorstehers zu entscheiden.

 

Die Wirtschaftsführung des Schulverbandes hatte nach § 11 Abs. 1 der Schulverbandssatzung unter Hinweis auf § 18 Abs. 3 S.1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG NRW) i.V. m. § 107 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO NRW) auf der Grundlage der sinngemäßen Anwendung der Vorschriften für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe gemäß der Eigenbetriebsverordnung NRW in der Fassung vom 16. November 2004 (GV NRW S. 645 ff.) zu erfolgen.

 

Das Eigenbetriebsrecht (§ 21 und § 25 EigVO NRW) verpflichtete den Schulverband, den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften zu erstellen.

 

 

Gemäß § 106 GO NRW ist der Jahresabschluss durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zu prüfen. Diese bedient sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Auf Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 18.11.2008 wurde der GPA wie in den Vorjahren die Firma WIBERA für die Prüfung vorgeschlagen. Die GPA ist diesem Vorschlag gefolgt.

 

Der Jahresabschluss incl. Prüfbericht der WIBERA ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss weist einen Jahresverlust aus.

 

Mit Beschlussfassung durch den Städteregionstag Aachen und Stadtrat der Stadt Aachen ist das Auflösungsverfahren des Schulverbandes abgeschlossen.

 

Dem Städteregionstag der StädteRegion Aachen wird ein entsprechender Beschlussentwurf vorgelegt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß §1 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen (Anlage zum Gesetz zur Bildung der Städteregion Aachen vom 28.02.2008) werden das Vermögen und die Schulden der aufzulösenden Zweckverbände auf die StädteRegion übertragen. Das Vermögen gilt als durch die abschließende testierte Bilanz festgestellt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine (siehe Ausführungen)

Maßnahme:

__________________________________________________________________

 

 

__________________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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