Entscheidungsvorlage - FB 36/0067/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Konsolidierungsbeitrag des FB 36
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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30.11.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Nachfolgend soll der Konsolidierungsbeitrag des Fachbereichs Umwelt für die Jahre 2011 2014 sowie Folgejahre erläutert werden. Nach eingehender Diskussion im Verwaltungs-
Vorstand wurde dem FB 36 als Konsolidierungsziel für das Jahr 2014 und Folgejahre ein Betrag von 332.000,00 vorgegeben. Dies entspricht einem Anteil von etwas mehr als 5 % der Summe im konsumtiven Bereich des Haushalthalts des FB 36. Dieser Konsolidierungsbeitrag wird ab 2014 und in den Folgejahren leicht (um 3.000,00 jährlich) überschritten. Die Einzelheiten sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
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Neben den IT-Kosten, welche sich in allen Konsolidierungsbeiträgen der jeweiligen Fachbereiche finden, wird der Hauptkonsolidierungsbeitrag durch zu erwartende Einnahmeverbesserungen erreicht.
Ein wesentlicher Teil der Einnahmeverbesserungen beruht auf den erwarteten Nutzungsentgelten für den Betrieb von Windkraftanlagen im Münsterwald (Haushaltsjahr 2013 ff.). Sofern diese Einnahmen nicht oder nicht in der veranschlagten Höhe erzielt werden können, muss die Konsolidierung auf andere Weise kompensatorisch erbracht werden.
Im Hinblick auf die Erhöhung der Einnahmen aus dem Holzverkauf ist darauf hinzuweisen, dass die dauerhafte Anhebung des Einnahmevolumens auf jährlich 300.000,00 auch vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Forstwirtschaft verantwortbar ist. Auch wenn die in den vergangenen Jahren gegenüber dem Ansatz deutlich höheren Einnahmen im Bereich der Holzerlöse im wesentlichen auf Sturmereignisse und Schädlingskalamitäten zurückzuführen sind, erscheint es dennoch realistisch - vor dem Hintergrund angestiegener Preise für Brennholz und Fichtenstammholz - den Ansatz entsprechend heraufzusetzen. Sofern es zu unerwarteten Schadensereignissen kommt, kann es durchaus sein, dass im Einzelfall auch diese Ansätze in einem Wirtschaftsjahr überschritten werden. Grundsätzlich zwingen jedoch solche stärkeren Nutzungen im Sinne der Nachhaltigkeit in den Folgejahren zu einer Reduktion der planmäßigen Ansätze. Nach eingehender Diskussion im Fachbereich Umwelt kann jedoch auch unter diesen Vorzeichen eine planmäßige Erhöhung des Ansatzes um den entsprechenden Betrag verantwortet werden.
Zu der Erhöhung der Einnahmen für die Wald-Grillplätze ist auszuführen, dass diese Erhöhung vor dem Hintergrund einer verbesserten Infrastruktur und damit auch besseren Nutzbarkeit der Plätze in der Sache auch gerechtfertigt ist. Zukünftig sollen folgende Nutzungsentgelte erhoben werden:
Nutzungsentgelt für | alt | neu | |
Grillplatz Adamshäuschen | Werktag | 45 | 50 |
Wochenende, Feiertag | 55 | 60 | |
Winterhalbjahr | 25 | 30 | |
Grillplatz Karlshöher Hochweg | Werktag | 25 | 40 |
Wochenende, Feiertag | 35 | 50 | |
Winterhalbjahr | 20 | 25 |
Mit gesonderter Vorlage wird die auch redaktionell überarbeitete Überlassungs- und Benutzungsordnung in der gleichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz zur Beratung vorgelegt.
Der Betrag von 10.000,00 /a im Zusammenhang mit Erhöhung der Gebühren nach der Baumschutzsatzung ergibt sich aus einer Anhebung von ca. 50 % der Gebührensumme. Vor dem Hintergrund der zu erbringenden Personalaufwendungen und der Sachaufwendungen erscheint auch diese Anhebung gerechtfertigt.
Sie bewegt sich weiterhin im Rahmen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Aachen. Der Schwerpunkt der Gebührenerhöhung liegt bei den Ausnahmegenehmigungen / Befreiungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen. Die nachfolgende Tabelle gibt hier einen Überblick:
Tarif Nr. | Ausnahme/ Befreiung | Gebühr in (alt | Gebühr in (neu) |
1.1 | Für den ersten Baum | 33,- | 40,- |
1.2 | Je weiterer Baum | 22,- | 30,- |
1.3 | Bei Bauvorhaben für den ersten Baum | 55,- | 110,- |
1.4 | Bei Bauvorhaben je weiterer Baum | 44,- | 70,- |
1.5 | Sonstige Amtshandlungen (pro angefangene halbe Stunde) |
25,- |
30,- |
Als letzter Punkt ist auf die Reduktion der Naturdenkmäler hinzuweisen. Dieser Vorschlag des Fachbereichs Umwelt beruht auf der langjährigen Erfahrung in der Unterhaltung und Pflege der Naturdenkmäler und einer Einschätzung im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit der entsprechenden Bäume. Die geplante Vorgehensweise ist in diesem Fall zweigeteilt.
Für den Innenbereich der Stadt besteht eine Naturdenkmalverordnung, zu der eine Liste geschützter Bäume gehört. Diese Liste wurde in der Vergangenheit durch den FB 36 intensiv geprüft und führt zu einem Änderungsvorschlag der Naturdenkmalverordnung.
Für den baulichen Außenbereich sind die Naturdenkmäler nach dem Landschaftsplan geschützt. Dies erfordert für den Fall, dass Bäume aus der Schutzbestimmung entlassen werden sollen, ein Landschaftsplanänderungsverfahren. Auch für den Außenbereich der Stadt hat der FB 36 eine Liste von Bäumen erarbeitet, die vor dem Hintergrund einer strengen Auslegung der Schutzkriterien ohne Schaden für den Naturschutz aus der Liste der Naturdenkmäler gestrichen werden können.
In beiden Fällen (Innenbereich wie Außenbereich) bestehen weitere Schutzmechanismen, die ein leichtfertiges und im Sinne des Naturschutzes nicht hinnehmbares Entfernen der betreffenden alten Bäume einschränken. Für den Innenbereich ist hier die Baumschutzsatzung zu nennen, die für die betreffenden Bäume allesamt einen Schutz vorsieht.
Im Außenbereich der Stadt sieht der Landschaftsplan für die Flächen, in denen die Naturdenkmäler stehen, in der Regel Landschaftsschutzgebiet als Schutzfestsetzung, in einzelnen Fällen auch den Schutz von Bäumen, Gehölzen, Hecken, Tümpeln und Teichen vor. Vor Entfernung eines ehemaligen Naturdenkmals sind also im Außenbereich in jedem Fall landschaftsrechtliche Befreiungen nach den jeweiligen Kriterien einzuholen.
Der Fachbereich Umwelt empfiehlt im Hinblick auf die Naturdenkmale dringend, den vorgeschlagenen Weg einzuschlagen, um die aus seiner Sicht überflüssigen Belastungen für Personal und Haushalt angemessen zu reduzieren.
Bei Zustimmung durch den Fachausschuss wird die Verwaltung für die nächste Sitzung im Februar 2011 einen Vorschlag zur Änderung der Naturdenkmalverordnung einbringen und mit den Vorbereitungen zur Änderung des Landschaftsplanes beginnen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | Mehreinnahmen und Konsolidierung | |||
Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ____________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | ___________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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