Entscheidungsvorlage - FB 40/0057/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen;hier: Benennung von Mitgliedern für die erweiterte Schulkonferenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400, Herr Mathar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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15.12.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt für die Dauer ihrer Wahlzeit als beratendes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG
Herrn Lorenz Hellmann - unverändert
(Stellvertreter/in ________________________) - neu
für die jeweilige erweiterte Schulkonferenz zu benennen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
§ 61 Schulgesetz sieht vor, dass die Schulkonferenz die Schulleiterin oder den Schulleiter in geheimer Abstimmung aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) benannten Personen wählt. Gewählt und damit vorgeschlagen ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet zwischen den Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt (§ 61 Abs. 3 SchulG).
Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers - die nach § 61 Abs. 2 SchulG nicht der Schule angehören dürfen - können beratend teilnehmen. Die Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers sind als Mitglieder der Schulkonferenz nach § 62 Abs. 5 SchulG nicht an Weisungen gebunden.
Gemäß § 30 a Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Aachen in der Fassung des 8. Nachtrages überträgt der Rat das Recht, eine Person als stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratende Vertreterinnen und Vertreter bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters in die Schulkonferenz zu entsenden,
a) bei Schulen von im wesentlichen bezirklicher Bedeutung der zuständigen Bezirksvertretung
b) bei Schulen von überbezirklicher Bedeutung dem Schulausschuss.
Das Schulgesetz enthält derzeit keine Regelung zur Bestellung der stellvertretenden Schulleitungen. Bis zu einer gesetzlichen Regelung wird jedoch seitens der Bezirksregierung Köln das v.g. Verfahren analog angewandt. Von daher schlägt die Verwaltung vor, dies von vorneherein in die Verfahrensregelung mit einzubeziehen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hatte in der Sitzung vom 09.12.2009 als stimmberechtigtes Mitglied nach § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG Herrn Bezirksbürgermeister Herbert Henn und für den Verhinderungsfall seinen Vertreter sowie als beratende Mitglieder nach § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG
1. Frau Ute Reiser (Vertreterin Frau Anna Prolingheuer-Griese)
2. Herrn Lorenz Hellmann (Vertreter Herr Arno Krott)
3. Herrn Peter Blum (Vertreter Herr Peter Tillmanns)
Nach dem Ausscheiden von Herrn Arno Krott ist die nun vakante Mitgliedschaft in der jeweiligen erweiterten Schulkonferenz neu zu besetzen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | Keine | |||
Maßnahme: | __________________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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| __________ |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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| __________ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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| __________ |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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