Entscheidungsvorlage - FB 40/0057/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt für die Dauer ihrer Wahlzeit als beratendes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG

 

Herrn Lorenz Hellmann  -  unverändert

(Stellvertreter/in ________________________)  -  neu

 

für die jeweilige erweiterte Schulkonferenz zu benennen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

§ 61 Schulgesetz sieht vor, dass die Schulkonferenz die Schulleiterin oder den Schulleiter in geheimer Ab­stimmung aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) benannten Personen wählt. Gewählt und damit vorgeschlagen ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stimmen er­hält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet zwischen den Personen, die die höchste Stim­men­zahl erreicht haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt (§ 61 Abs. 3 SchulG).

 

Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger ent­sendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers - die nach § 61 Abs. 2 SchulG nicht der Schule angehören dürfen - können beratend teilnehmen. Die Vertreterinnen oder Ver­treter des Schulträgers sind als Mitglieder der Schulkonferenz nach § 62 Abs. 5 SchulG nicht an Wei­sungen gebunden.

 

Gemäß § 30 a Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Aachen in der Fassung des 8. Nachtrages überträgt der Rat das Recht, eine Person als stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratende Ver­tre­te­rin­nen und Vertreter bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters in die Schulkonferenz zu ent­senden,

 

a)              bei Schulen von im wesentlichen bezirklicher Bedeutung der zuständigen Bezirksvertretung

b)              bei Schulen von überbezirklicher Bedeutung dem Schulausschuss.

 

Das Schulgesetz enthält derzeit keine Regelung zur Bestellung der stellvertretenden Schul­lei­tun­gen. Bis zu einer gesetzlichen Regelung wird jedoch seitens der Bezirksregierung Köln das v.g. Ver­fah­ren analog angewandt. Von daher schlägt die Verwaltung vor, dies von vorneherein in die Ver­fah­rens­regelung mit einzubeziehen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hatte in der Sitzung vom 09.12.2009 als stimmberechtigtes Mit­glied nach § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG Herrn Bezirksbürgermeister Herbert Henn und für den Ver­hin­de­rungs­fall seinen Vertreter sowie als beratende Mitglieder nach § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG

1.              Frau Ute Reiser (Vertreterin Frau Anna Prolingheuer-Griese)

2.              Herrn Lorenz Hellmann (Vertreter Herr Arno Krott)

3.              Herrn Peter Blum (Vertreter Herr Peter Tillmanns)

 

Nach dem Ausscheiden von Herrn Arno Krott ist die nun vakante Mitgliedschaft in der jeweiligen er­wei­terten Schulkonferenz neu zu besetzen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Maßnahme:

__________________________________________________________________

 

 

__________________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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