Entscheidungsvorlage - FB 61/0293/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept  Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept  Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept  Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept  Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept  Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept  Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und beschließt, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 10.09.2008 hat der Rat der Stadt Aachen das Zentren- und Nahversorgungskonzept beschlossen.

Seit dieser Zeit wird es erfolgreich zur Steuerung des Einzelhandels angewandt,  sowohl bei Anfragen zu konkreten Ansiedlungen, wie auch im Rahmen von Bauleitplanverfahren.

 

Das Aachener Zentren- und Nahversorgungskonzept basiert auf dem bereits vorliegenden Städteregionalen Einzelhandelskonzept (STRIKT). Bei der Aufstellung beider Konzepte wurde vereinbart, diese in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Folgende Gründe waren Anlass für die nun vorliegende Überarbeitung:

 

1.       Aktualisierung des Aachener Einzelhandelsbestandes (Bestandsaufnahme Jan. 2010):

Im Januar 2010 wurde im Rahmen einer Begehung der aktuelle Einzelhandelsbestand in Aachen

aufgenommen. Diese Daten sind nun Grundlage des Konzeptes.

 

2.       Anpassung der Datengrundlagen:

              Das Institut für Wirtschaftsgeographie der Dienstleistungen der RWTH Aachen, Prof. Gräf, hat im

Auftrag der Stadt Aachen das Standortprofil Aachens aktualisiert (Einwohner,

Umsatzverteilungen, Kaufkraftbindung usw.). Grundlage für ein rechtssicheres Konzept ist eine

regelmäßig aktualisierte Datengrundlage.

              Außerdem wurden die den jeweiligen Zentren zugeordneten Einwohner

              (Einwohnereinzugsbereiche) neu geordnet.

 

3.       Urteil zur Anwendung des § 24 a Landesentwicklungsprogramm (LePro):

Im bisherigen Konzept wurde auf den § 24 a LePro verwiesen, der die Ansiedlung von

großflächigen Einzelhandel in zentralen Versorgungsbereichen einfordert. Nach der aktuellen

Rechtsprechung sind die Vorgaben dieses Paragraphen nicht mehr Ziel der Raumordnung. Eine

Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage ist vorgesehen. Dennoch ist die Zielsetzung dieses

Gesetzes weiterhin Grundlage der Einzelhandelssteuerung im Aachener Konzept. Die neue

Rechtslage wurde im Konzept klargestellt.

 

4.       Aktualisierung des STRIKT (Einzelhandelsmonitoring 2010)

              Auch das STRIKT wurde in diesem Jahr aktualisiert und die Kenndaten der beteiligten

              Kommunen auf den derzeitigen Stand gebracht.

 

5.              Anpassung bzw. Korrekturen der Umgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche

Bei einigen Abgrenzungen hat es sich gezeigt, dass aus städtebaulichen Gründen entweder

Grundstücke einbezogen oder auch herausgenommen werden sollten.

              Dies erfolgte beim

              - Hauptzentrum der Aachener City (Ergänzung Bereich Augustastraße)

              - Stadtteilzentrum Burtscheid (Ergänzung Parkplatz Viehhofstraße)

              - Stadtteilzentrum Elsassstraße (Herausnahme Bereich Reichsweg)

              - Nahversorgungszentrum Frankenberger Viertel (Ergänzung Bereich Bachstraße)

 

Anfang 2011 soll eine Beteiligung der Behörden sowie eine Offenlage erfolgen, um auch der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich über die Inhalte des Konzeptes zu informieren. Auch der Arbeitskreis des STRIKT soll über die Aktualisierung informiert werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Aufstellung des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.

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Anlagen

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