Entscheidungsvorlage - FB 61/0302/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Grauenhofer Weg, Bebauungsplan, Erschließung;hier: Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/72
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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01.12.2010
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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09.12.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Baubeschluss nach der vorgelegten Planung ( Plan-Nr. 2009_044_L1 bis L3 ) im Bereich Grauenhofer-Weg als verkehrsberuhigten Bereich zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss gemäß der vorgelegten Planung ( Plan-Nr. 2009_044_L1 bis L3 ) im Bereich Grauenhofer-Weg als verkehrsberuhigter Bereich auszubauen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sobald die baulichen Voraussetzungen vorliegen, soll der weitere Ausbau geplant und vorgenommen
werden (Endausbau)
Planung:
Das Baugebiet Grauenhofer Weg liegt westlich des Erschließungsgebietes Driescher Hof, zwischen der Königsberger Straße und der Lintertstraße und wird über den Grauenhofer Weg erschlossen. Innerhalb seiner Grenzen, im Westen die Verbindungsstraße 4 und im Norden die Arlingtonstraße, wird das gesamte Bebauungsgebiet als Mischverkehrsfläche ausgeführt, die nach Erschließungs- und Verbindungsstraßen gestalterisch unterschieden wird.
In den Erschließungsstraßen (Arlingtonstraße, Kostromastraße und Ningbostraße) wird die Mischverkehrsfläche in Betonsteinpflaster anthrazit 10/20/10 cm ausgeführt, die über eine dreizeilige Rinne entwässert wird. In regelmäßigen Abständen wird die Rinne über Straßenabläufe an den bereits vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen. Aus gestalterischen Gründen wird die Betonpflasterfläche nach den Vorgaben des Bebauungsplanes in unregelmäßigen Abständen durch Natursteinpflasterfelder aus Granit, die sich in Farbe und Form vom Betonsteinpflaster unterscheiden, gegliedert.
In den Mischverkehrsflächen sind Parkplätze mit angeschlossenen Pflanzbeeten und einzelne 2,50m x 2,50m große Baumscheiben eingefügt, die mit Betonfertigteilen abgedeckt werden. Zum Schutz der Bäume werden Baumbügel eingesetzt.
Die Verbindungsstraßen 1-4 sowie die Naumburger Straße und die Stichstraße werden in Betonsteinpflaster 10/20/10 cm grau ausgeführt.
Alle Pflasterflächen im B-Plan-Gebiet werden im L-Verband verlegt werden.
Die Höhenplanung des B-Plan-Gebietes richtet sich nach den Vorgaben im Bebauungsplan. Diese Vorgaben wurden bereits bei der Ausführung der Baustraße berücksichtigt und bilden die Grundlage für den Endausbau.
An den Verbindungsstraßen 1-3 sind auf den Flurstücken 773-783, 796 und 808-818 Garagen vorgesehen, für deren Zufahrten eine Sonderlösung erforderlich ist, da sie unmittelbar an die Verkehrsfläche angrenzen. Wegen des Längsgefälles von 5,0 bis 7,5 % müssen in den öffentlichen Verkehrsflächen zum Ausgleich der Höhendifferenz von max. 32cm Einfahrrampen, mit Winkelsteinen abgefangen, in einem 50 cm breiten Übergangsstreifen angelegt werden wird. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden die Übergangsstreifen zur besseren Erkennbarkeit mit ca. 1,00 m hohen Pflanzen bepflanzt und zum Fahrbahnrand mit einem Poller in Signalfarben für die Verkehrsteilnehmer erkennbar gemacht.
Alle Bauarbeiten werden unter Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs ausgeführt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen werden sich wie folgt ergeben: Im Haushalt stehen für die Jahre 2010-2012 in der Summe 800.000.- bei dem PSP-Element 5-120102-000-01500-300-1 Kostenart 78520000, Bezeichnung Grauenhofer-Weg, Bebauungsplan, Erschließung, zur Verfügung.
Maßnahmenbezogene Einnahmen:
Es werden Erschließungsbeiträge gemäß §§ 127 ff BauGB erhoben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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620,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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396,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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402,3 kB
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