Entscheidungsvorlage - FB 61/0303/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, zur Erhöhung der Fußgängersicherheit für die Viehhofstraße und die Burtscheider Straße jeweils einen FGÜ einzurichten und die Maßnahme im MA zu beschließen und in die Prioritätenliste aufzunehmen.

In der Südstraße soll nach Einrichtung der neuen Verkehrsführung zurzeit keine zusätzliche Maßnahme zur Erhöhung der Fußgängersicherheit durchgeführt werden.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zur Kenntnis und beschließt, zur Erhöhung der Fußgängersicherheit für die Viehhofstraße und die Burtscheider Straße jeweils einen FGÜ einzurichten und die Maßnahme nach empfehlendem Beschluss in der Bezirksvertretung Aachen- Mitte in die Prioritätenliste aufzunehmen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nach Anregungen von Bürgern, Anträgen von Parteien, Institutionen und der Unfallkommission, wurden durch die Verwaltung Maßnahmen zur Erhöhung der Fußgängersicherheit untersucht.

Hierbei wurden zunächst als Kriterien anhand von Verkehrserhebungen Verkehrsbelastungen des fließenden Kfz-Verkehrs und querenden Fußgängerverkehrs in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr ermittelt. Bei der Polizei wurden Aussagen über das Unfallaufkommen der letzten 3 Jahre eingeholt.

Nachdem diese Basisdaten ermittelt wurden, wurde in Abstimmung mit der Polizei, ASEAG und weiteren städtischen Dienststellen die Maßnahmen zur Erhöhung der Fußgängersicherheit besprochen.

 

a)       Südstraße – Fußgängerüberweg
 

Im Zusammenhang mit der Eingabe gemäß § 24 GO NRW zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Südstraße (Vorlage: FB 61/0958/WP15) wurde, nachdem die Baumaßnahme Boxgraben abgeschlossen ist, eine erneute Verkehrserhebung in der Südstraße im Einmündungsbereich der Reumontstraße unter Berücksichtigung der neuen Verkehrsführung am 07.09.2010 durchgeführt.

Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Anzahl der querenden Fußgänger über die Südstraße in der Spitzenstunde von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr bei 84 Fußgängern liegt.

In dieser Spitzenstunde fahren in die Südstraße 162 Kfz ein.

In der Spitzenstunde des Kfz-Verkehrs 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr (190 Kfz) queren 19 Fußgänger die Südstraße.

Bei einem morgendlichen Spitzenwert (07:30 Uhr bis 08:30 Uhr) der querenden Fußgänger von 61 Fußgängern, fahren 150 Kfz in die Südstraße ein.

 

Entsprechend den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ sind bei der Kombination von diesen Fußgängerverkehrsstärken und Kraftfahrzeugverkehrsstärken

< 200 Kfz und unterhalb des für FGÜ möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches

- wenn überhaupt erforderlich –

in der Regel bauliche Querungshilfen ausreichend.

 

Für die Verkehrssituation in der Südstraße  bedeutet dies: Die Südstraße liegt in einer 30 km/h-Zone. Sie ist eine abfließende Einbahnstraße, der Gehweg liegt übersichtlich und frei bis zur Fahrbahn. Parken beginnt erst hinter der Querungsstelle (Anlage 1).

Aus Sicht der Verwaltung ist weder ein FGÜ, noch eine gesonderte bauliche Maßnahme zum Schutz der querenden Fußgänger erforderlich.

 

b)       Viehhofstraße ; Fußgängerüberweg


Der Seniorenbeirat hat eine Querungshilfe in der Viehhofstraße im Bereich der Abteistraße beantragt.

Bei einer Verkehrserhebung wurde festgestellt, dass die Fahrzeug- und Fußgängermengen die Einrichtung eines „FGܓ ermöglichen.

Die max. Kfz-Menge liegt bei 694 Kfz in der Zeit von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr bei gleichzeitigen Fußgängermengen von 20 Fußgängern.

 

Die Spitzenstunde der Fußgänger liegt mit 58 querenden Fußgängern von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr bei gleichzeitiger Kfz-Belastung von 466 Kfz.

Entsprechend den Richtlinien (R-GFÜ 2001) wird bei diesen Daten empfohlen (466 Kfz bei 58 Fußgängern), einen FGÜ einzurichten (Anlage 2).

Durch die Polizei wurden in den letzten 3 Jahren 24 aufnahmepflichtige und 37 sonstige Unfälle ermittelt.

Die Kosten für die Einrichtung des FGÜ liegen bei 14.000,00 €.

 

c)       Burtscheider Straße; Einrichtung eines Fußgängerüberweges

 

Die Verwaltung wurde gebeten, das Verkehrsaufkommen der Kfz und der querenden Fußgänger im Bereich der vorhandenen Querungshilfe in der Burtscheider Straße zu überprüfen.

Anhand einer durchgeführten Verkehrserhebung wurden nachfolgende Daten ermittelt:

Für die Fußgänger wurden in der Spitzenstunde 135 Fußgänger von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr ermittelt, bei einem Kfz-Aufkommen von 536 Kfz (Richtung Marschiertor 267; Richtung Krugenofen 269).

Der Kfz-Spitzenwert liegt in der Zeit von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr bei 788 Kfz (Fahrtrichtung Marschiertor 259 Kfz; Fahrtrichtung Krugenofen 529 Kfz) bei 38 querenden Fußgängern.

Entsprechend den Richtlinien (R-FGÜ 2001) wird bei diesen Daten empfohlen (135 Fußgänger bei 269 Kfz), FGÜ möglich) einen FGÜ einzurichten.

Bei Kombination von Fußgängerverkehrsstärken und Kraftfahrzeugverkehrsstärken innerhalb des für FGÜ möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches, kommen alternativ bauliche Querungshilfen oder – bei mehr als 450 Kfz/h – Lichtzeichenanlagen in Betracht.

Da bauliche Maßnahmen – Querungshilfe in Form einer Mittelinsel – schon vorhanden ist, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, zur Erhöhung der Fußgängersicherheit, einen FGÜ einzurichten (Anlage 3).

Durch die Polizei wurden in den letzten 3 Jahren 34 aufnahmepflichtige und 20 sonstige Unfälle ermittelt.

Die Kosten für die Einrichtung des FGÜ betragen ca. 20.000,00 €.

 

Durch die Verwaltung wird vorgeschlagen, zur Erhöhung der Fußgängersicherheit, dem Mobilitätsausschuss zu empfehlen, in der Viehhofstraße und in der Burtscheider Straße einen FGÜ einzurichten  und die Maßnahmen in die Prioritätenliste aufzunehmen.

In der Südstraße soll nach der neuen Verkehrsführung zurzeit keine Maßnahme durchgeführt werden und der Einmündungsbereich weiter beobachtet werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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