Entscheidungsvorlage - FB 61/0316/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Eisenbahnweg / Aachen Arkaden;hier: Erhöhung der Fußgängersicherheit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/31
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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09.12.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt zur Erhöhung der Fußgängersicherheit eine Lichtzeichenanlage mit Sofortgrün- Anforderung im Eisenbahnweg in Höhe der Einmündung Freunder Weg einzurichten.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 25.000,00 für die Anlage stehen im PSP- Element 5-120202-800-00600-400-1 Kostenart 78350000, Maßnahmen zum Fußgängerschutz an Ampeln-Festwert, zur Verfügung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte befasste sich in ihrer Sitzung am 10.03.2010 u. a. mit einem Antrag der SPD-Fraktion vom 23.12.2009 zur Tagesordnung.
Sie beschloss, die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Die damaligen Erläuterungen für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte sind zum besseren Verständnis am Ende der Vorlage noch einmal angehängt.
In der Vorlage war der Bedarf zur Einrichtung einer Lichtsignalanlage im Bereich des Eisenbahnweges aufgrund der Anzahl der querenden Fußgänger bei gleichzeitiger Belastung durch Kfz-Verkehr festgestellt worden.
Da diese Lichtzeichenanlage in der Nähe der (LZA) Trierer Straße/Einmündung Eisenbahnweg neu aufgestellt werden soll, ist der Einfluss auf die vorhandene Lichtzeichenanlage zu untersuchen.
Zur Ermittlung der Rückstaulänge wurde eine neue Verkehrserhebung für den Einmündungsbereich Trierer Straße/Eisenbahnweg am 13.04.2010 durchgeführt. Danach sollte die neue Fußgängersignalanlage im Eisenbahnweg einen Mindestabstand von 80m von der vorhandenen Signalanlage haben.
Die neu anzulegende LZA hätte einen Abstand zur Trierer Straße von ca. 130 m.
Die Planung ist in Anlage 4 dargestellt.
Die Kosten für diese Anlage betragen ca. 25.000,00 . Mittel stehen unter dem PSP-Element 5-120202-800-00600-400-1 Kostenart 78350000, Maßnahmen zum Fußgängerschutz an Ampeln-Festwert, zur Verfügung.
Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 10.03.2010 zur weiteren Erläuterung
Im beigefügten Antrag (Anlage 1) wird gebeten in die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung einen Punkt "Eisenbahnweg/Aachen Arkaden" aufzunehmen.
Zurückzuführen ist dieser Antrag auf einen Antrag an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte der SPD-Fraktion vom 11.08.2009 (Anlage 1a).
In diesem Antrag wurden
1. die Einrichtung einer Querungshilfe bzw. eines Fußgängerüberweges auf dem Eisenbahnweg auf Höhe des Nebenausganges der Aachen Arkaden und Hauseingang zum Haus Nr. 12 zu prüfen und, wenn rechtlich möglich, einzurichten,
2. die mit dem Neubau der Aachen Arkaden vorgesehenen Poller auf dem Bürgersteig des Eisenbahnweges zwischen dem Videoladen und dem Haus Nr. 12 im Rahmen einer Ersatzvornahme schnellstmöglich aufzustellen.
Zu 1.:
Veranlasst durch den Antrag vom 11.08.2009 musste eine Aussage über das Verkehrsaufkommen (Kfz und Fußgänger) durchgeführt werden. Diese konnte am 15.09.2009 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr gemacht werden.
Hierbei wurden die Kfz an einer Querschnittsstelle aufgenommen und die im Bereich in Höhe der Einmündung des Freunder Weges querenden Fußgänger.
Als Ergebnis wurde ermittelt:
Kfz-Verkehr
In der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr befuhren den Eisenbahnweg in Höhe der Einmündung Freunder Weg
aus Richtung Madrider Ring in Richtung Trierer Straße 3.469 Kfz
in der Gegenrichtung 3.653 Kfz.
Für beide Richtungen zusammen 7.122 Kfz.
Als Spitzenstunde im Kfz-Verkehr wurde die Zeit zwischen 16.00 bis 17.00 Uhr ermittelt mit einem Wert von 806 Kfz.
Fußgängerverkehr
Den Eisenbahnweg querten in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr
in Richtung Freunder Weg 669 Fußgänger bzw.
in Richtung Aachen Arkaden 856 Fußgänger,
gesamt 1.525 Fußgänger.
Als Spitzenstunde an querenden Fußgängern wurde die Zeit von 15.30 bis 16.30 Uhr mit einem Anteil von 265 Fußgängern ermittelt.
Um die Spitzenwerte Kfz/Fußgänger zu ermitteln wurden die Daten zusammengestellt. Hierbei wurde bei der Spitzenstunde des Kfz- Verkehrs (16.00 bis 17.00 Uhr) ein Fußgängeraufkommen von 218 ermittelt. Bei der Spitzenstunde Fußgänger (15.30 bis 16.30 Uhr) mit 265 Fußgänger wurde ein Kfz- Aufkommen von 780 Kfz gezählt.
Zeit Kfz Fußgänger
15.30 - 16. 30 780 265
16.00 - 17.00 806 218
Entsprechend den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) kommt die Anordnung von FGÜ u. a. in Betracht, wenn die aus beigefügter Tabelle (Anlage 2, Fußgängerschutz) ersichtlichen Verkehrsstärken vorliegen. Die Fußgänger-Verkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke bezieht sich auf die gleiche Stunde und gilt für den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d.h. bei Mittelinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung.
Die ermittelten Daten in den
Zeiträumen 15.30 - 16.30 Uhr Kfz. 780 und Fußgänger 265 und
16.00 - 17.00 Uhr Kfz. 806 und Fußgänger 218
liegen oberhalb des für FGÜ möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches und sollten in der Regel mit einer Lichtzeichenanlage versehen werden.
Da diese Lichtzeichenanlage in der Nähe der Lichtzeichenanlage (LZA) Trierer Straße/Einmündung Eisenbahnweg neu aufgestellt würde, ist der Einfluss noch auf die vorhandene Lichtzeichenanlage zu untersuchen.
Hierzu ist noch eine neue Verkehrserhebung für den Einmündungsbereich Trierer Straße/ Eisenbahnweg durchzuführen.
Alternativ zu dieser Lichtsignalanlage wurde die Anlage einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel untersucht.
Hierbei wurde die Mittelinsel mit einem Mindestmaß von 2,00 m eingeplant.
Die Fahrbahn hat zurzeit eine Breite von ca. 7,75 m und ist aufgeteilt mit 2 Fahrstreifen à 3,25 m und einem Radfahrstreifen à 1,25 m (Anlage 3).
Bei Verzicht auf den Radfahrstreifen und den Einbau der Mittelinsel müsste der Fahrbahnrand um mindestens 0,75 m verschoben werden.
Dieses geht zu Lasten einer Grünfläche, die mit Bäumen bepflanzt ist. Durch die Einengung könnten die Bäume beschädigt werden. Auch hierzu ist noch eine Abstimmung innerhalb der Verwaltung notwendig.
Zu 2.:
Mit dem Vorhabenträger fand am 04.01.2010 ein Gespräch statt. Hierbei erklärte der Vorhabenträger seine Bereitschaft, die Polleraufstellungskosten zu übernehmen. Eine Firma soll entsprechend beauftragt werden.
Durch die Verwaltung wird vorgeschlagen auf der Basis der vorgenannten Ergebnisse die Untersuchungen fortzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,6 kB
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111,4 kB
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5
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394,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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24 kB
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