Kenntnisnahme - FB 61/0328/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bei Straßenbaumaßnahmen, die nicht innerhalb eines konkreten Verfahrens nach BauGB oder StrWG bearbeitet werden, ist eine Beteiligung der Anlieger und weiterer Interessierter am Planungsprozess nicht förmlich vorgeschrieben und geregelt. Zur Konkretisierung des Vorhabens und Verbesserung der Akzeptanz des jeweiligen Vorhabens ist es jedoch sinnvoll, möglichst zu einem frühen Planungszeitpunkt einen Beteiligungsprozess anzubieten.

 

Beteiligungsprozesse setzen die Verfügbarkeit von Ressourcen, insbesondere von Personal voraus. In der Regel trifft der Zusammenhang zu, dass die Planungsergebnisse mit der Zunahme an Beteiligungsprozessen an Akzeptanz gewinnen. Angesichts der bestehenden Ressourcenknappheit bedeutet dies aber auch, dass nicht bei allen anstehenden Eingriffen eine umfassende Beteiligung durchgeführt werden kann. Die Maßnahmen sollten deshalb hinsichtlich der Eingriffstiefe unterschieden werden in

 

a)       reine Straßenunterhaltung,

b)       Straßenunterhaltung mit punktueller Umgestaltung,

c)       Kompletterneuerung einer Straße oder Platzfläche und Neubau einer Straße.

 

Grundsätzlich sollte bei allen Kategorien auf Art und Umfang der Maßnahmen, Zeitpunkt der  Durchführung und mögliche Auswirkungen über die Presse hingewiesen werden. Für Kategorie „c“ empfehlen sich weitergehende Beteiligungsformen, die im Einzelfall auch für Kategorie „b“ sinnvoll erscheinen.

 

Bürgerbeteiligung bei Kompletterneuerung und Umgestaltung einer Straßen- oder Platzfläche und Neubau einer Straße

Bei derartigen Vorhaben wird die Bürgerschaft über Presse und Aushang, Anlieger zusätzlich durch Hauswurfsendung über das geplante Projekt informiert und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Gegebenenfalls werden Grundstückseigentümer schriftlich informiert. Hat ein Wettbewerb stattgefunden, so werden dessen Ergebnisse vorgestellt. Dies soll zeitnah zu den Beratungsterminen in den zuständigen Gremien (Bezirksvertretung, Fachausschuss) über die Vorplanung (Planungsbeschluss) geschehen.

 

Bei diesen Veranstaltungen wird die Planung vorgestellt, mögliche finanzielle Auswirkungen dargestellt und über den weiteren Zeitplan informiert. Den Anwesenden wird die Möglichkeit zur Äußerung von Bedenken und Anregungen gegeben, Einzelfragen wie auch die Konzeption der Planung können diskutiert werden. Schriftliche Eingaben werden selbstverständlich ebenfalls berücksichtigt. Die Ergebnisse werden dokumentiert und der Politik für die weitere Beratung der Maßnahme zur Verfügung gestellt.

 

In der Vergangenheit wurde diese Veranstaltung auf politischen Wunsch zu unterschiedlichen Verfahrenszeiten durchgeführt.  Grundsätzlich empfiehlt die Verwaltung, die Maßnahme zunächst in den politischen Fachgremien zu diskutieren, den Planungsbeschluss auf Grundlage der Vorplanung einzuholen und von dort in die Bürgerbeteiligung zu delegieren. Das Ergebnis der Abwägung über die Eingaben wird dann in der nächsten Beratungsphase zur Kenntnis gegeben und darüber beraten und beschlossen. Dies ist in der Regel die Vorlage zum Baubeschluss; bei umfangreichen Änderungen würde die Verwaltung den Planungsbeschluss entsprechend anpassen.

 

Vor dem konkreten Baubeginn werden die Anlieger und andere Betroffenen erneut informiert, diesmal mit konkreten Angaben über Bauablauf, Umfang der Kostenbeteiligungen  und die zu erwartenden und aus übergeordneten Erwägungen nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen.

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