Entscheidungsvorlage - FB 61/0327/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 607 - Franzstraße / Alexianergraben - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Franzstraße, Matthiashofstraße, Mörgensstraße und Alexianergrabenhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 607 zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 607 - Franzstraße / Alexianergraben - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Franzstraße, Matthiashofstraße, Mörgensstraße und Alexianergraben gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat am 03.12.2009 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 607 Franzstraße/ Alexianergraben - den Aufstellungsbeschluss für eine vereinfachte II. Änderung gefasst mit dem Ziel, das Entwicklungskonzept der Stadt Aachen betreffend die planungsrechtlich Regelung für die Genehmigung/ Ablehnung von Spielhallen und Vergnügungsstätten umzusetzen und dementsprechend Spielhallen und Vergnügungsstätten in diesem Bereich auszuschließen.
In seiner Sitzung am 02.09.2010 beschloss der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Offenlage dieser II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 607 Franzstraße / Alexianergraben - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Franzstraße, Mathiashofstraße, Mörgensstraße und Alexianergraben.
Die öffentliche Auslegung dieser Bebauungsplanänderung gemäß § 3 (2) BauGB hat in der Zeit vom 04.10.2010 bis einschließlich 04.11.2010 stattgefunden. Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht erfolgt.
Parallel zur Offenlage wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange wurden keine Bedenken gegen die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 607 in der ausgelegten Fassung vorgebracht.
Eine erneute Beratung der Bebauungsplanänderung im Planungsausschuss bzw. in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte ist somit nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 607 Franzstraße/ Alexianergraben gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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