Entscheidungsvorlage - FB 01/0102/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat der Stadt Aachen stellt den von der örtlichen Rechnungsprüfung der StädteRegion Aachen geprüften und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009 fest und entlastet den ehemaligen Verbandsvorsteher für das Jahr 2009.

 

2.              Er beschließt, den Jahresfehlbetrag in 2009 i.H.v. 62.196,97 € mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 13.611,67 € zu verrechnen und zur Deckung des darüber hinausgehenden Fehlbetrages auf das bilanziell festgestellte Eigenkapital (insg. 51.310,54 €) zurückzugreifen. Das zum Abschlussstichtag 20.10.2009 zu verzeichnende Eigenkapital i.H.v. 2.725,24 € fließt entsprechend der öffentlich rechtlichen Vereinbarung dem Haushalt der StädteRegion Aachen zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Auflösung des Zweckverbandes zum 20.10.2009 sind die Aufgaben, die mit der Abwicklung des Zweckverbandes verbunden sind, auf die StädteRegion Aachen übergegangen. Die Verbandsversammlung besteht nach Auflösung des Zweckverbandes in ihrer bisherigen Besetzung nicht mehr fort. Die der Verbandsversammlung gem. § 8 Abs. 2 der Satzung obliegenden Aufgaben (u.a. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses) sind gemäß Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 15.09.2009 auf die zuständigen Entscheidungsgremien seiner Mitglieder übergegangen (siehe Anlage 1).

 

Vor diesem Hintergrund haben die zuständigen Gremien der StädteRegion Aachen und der regionsangehörigen Kommunen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und die Entlastung des Verbandsvorstehers zu entscheiden.

 

Jahresabschlussbericht zum 20.10.2009

 

Der Zweckverband StädteRegion Aachen führte sein Rechnungswesen und die Wirtschaftsführung gemäß § 13 Abs. 4 der Verbandssatzung unter Hinweis auf § 18 Abs. 3 Satz 1 GkG i.V.m. § 107 Abs. 2 GO nach den Regeln der Eigenbetriebsverordnung NRW. Die Jahresabschlussprüfung des Zweckverbandes obliegt demnach gemäß § 18 Abs. 2 GkG NW der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA).

 

Zur Begrenzung des finanziellen Aufwandes für Prüfung und Beratung beantragte die StädteRegion Aachen mit Schreiben vom 29.12.2005 bei der Gemeindeprüfungsanstalt NRW die Befreiung von der Jahresabschlussprüfung gem. § 106 GO NW i. V. m. § 4 Abs. 1 JabschlPrDV NW.

 

Mit Schreiben vom 09.11.2006 hat die GPA mitgeteilt, dass der Zweckverband StädteRegion Aachen für die Jahre 2006 bis 2009 von der Jahresabschlussprüfung befreit ist. Die Befreiung erfolgte unter der Voraussetzung, dass ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss aufgestellt wird und die Buchführung und der Abschluss erschöpfend geprüft werden kann. Der Vorschlag der Geschäftsstelle, die Ersatzprüfung von der örtlichen Rechnungsprüfung des damaligen Kreises Aachen durchführen zu lassen, wurde von der GPA angenommen.

 

Im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschlussbericht zum 31.12.2008 wurde in der Verbandsversammlung am 17.09.2010 (Vorlage 29/09) das Geschäftsjahr  des Zweckverbandes 2009 aufgrund der unterjährigen Gründung der StädteRegion Aachen bis Ende Oktober 2009 festgeschrieben.

 

Der Jahresabschluss zum 20.10.2009 wurde nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und entspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (§ 264 Abs. 2 HGB). Aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang ergibt sich unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes.

 

Gemäß Prüfbericht (siehe Anlage 2) hat der Zweckverband StädteRegion Aachen das Wirtschaftsjahr 2009 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 62.196,97 € abgeschlossen.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit der Beschlussfassung über den Jahresabschlussbericht zum 31.12.2008 die Verbandsversammlung am 17.09.2009 den prognostizierten Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2009 zur Kenntnis genommen hat. Bereits zu diesem Zeitpunkt war absehbar, dass insbesondere aufgrund der Verlegung der Kommunalwahl vom 07.06.2009 auf den 30.08.2009 und den damit verbundenen höheren Marketingkosten, eine Überschreitung der entsprechenden Ansätze im Geschäftsjahr 2009 zur Folge haben wird.

 

Die Verbandsversammlung hat am 17.09.2009 den Lagebericht 2009 und den Deckungsvorschlag der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Der Deckungsvorschlag beinhaltete, den verbleibenden Überschuss aus 2008 auf neue Rechnung vorzutragen und zur Deckung des darüber hinaus entstehenden Fehlbetrages auf das hälftig von Stadt und Kreis Aachen eingezahlte Stammkapital zurückzugreifen. 

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung nunmehr vor, den Jahresfehlbetrag in 2009 i.H.v. 62.196,97 € mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 13.611,67 € zu verrechnen und zur Deckung des darüber hinaus entstehenden Fehlbetrages auf das bilanziell festgestellte Eigenkapital (insg. 51.310,54 €) zurückzugreifen. Das  verbleibende zum Abschlussstichtag 20.10.2009 zu verzeichnende Eigenkapital i.H.v. 2.725,24 € fließt entsprechend der öffentlich rechtlichen Vereinbarung dem Haushalt der StädteRegion Aachen zu.

 

Die Bezirksregierung Köln wird abschließend über die Beschlussfassungen in allen Mitgliedskommunen der StädteRegion Aachen unterrichtet.

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Anlagen

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