Entscheidungsvorlage - E 26/0044/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung des Bezirksamtes Haaren in die Germanusstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
|
Entscheidung
|
|
|
30.11.2010
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Vorschlag aus dem Bezirk Haaren, das heutige Gebäude des Bezirksamtes aufzugeben und eine Konzentration in der Germanusstraße anzustreben ist neben den übrigen aus dem Bezirk angeführten u.a. städtebaulichen Argumenten im Sinne einer Standortkonzentration aus gebäudewirtschaftlicher Sicht sinnvoll.
Derzeit verursachen beide Standorte laufende Aufwendungen (z.B. Abschreibungen), müssen unterhalten und bewirtschaftet und bei dauerhaftem Verbleib auch mittel- bis langfristig saniert werden. Die vom Bezirk angesprochene energetische Sanierung ist in dem Zusammenhang als ein positiver Nebenaspekt zu erwähnen.
Aus den genannten Gründen ist aus Sicht der Verwaltung das Anliegen zu unterstützen und detaillierter zu untersuchen.
Die Verwaltung schlägt vor, noch im Jahr 2010 eine externe Planung zu beauftragen, die auf der Grundlage eines aktualisierten Raumprogramms zum einen die für den erforderlichen Umbau der Germanusstraße entstehenden Kosten, zum anderen die in dem Zusammenhang auch sinnvoller Weise durchzuführende grundlegende Sanierung der Germanusstraße zu kalkulieren.
Auf dieser Basis kann eine abschließende Aussage zur Wirtschaftlichkeit getroffen und die Haushaltsmittel für den Haushalt 2011 oder Folgejahre verlässlich kalkuliert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens darstellbar ist, zumal neben der Veräußerung des Bezirksamtes gegebenenfalls auch ein in der Germanusstraße nicht benötigtes Teilgebäude (Wohngebäude) aufgegeben werden kann.
Eine grundlegende Sanierung und Herrichtung der Germanusstraße kann als Investition gewertet und somit über den Investitionshaushalt finanziert werden. Die entsprechenden Planungsmittel können somit - bei Realisierung des Projekts - ebenfalls als investiv gewertet werden.
Der Bezirk hat aus seinen Mitteln eine Deckung im Jahr 2010 von 14.500,00 Euro für die erforderliche Planung angeboten. Für die übrigen Planungsmittel 35.500,00 Euro kann eine Deckung aus dem im Jahr 2010 begonnenen Reparaturprogramm an städtischen Gebäuden angeboten werden, bei dem aufgrund der späten Haushalsfreigabe nicht alle im Jahr 2010 verfügbaren Mittel verarbeitet werden können. Auch ist ein sachlicher Zusammenhang zu dem Programm gegeben.
Da es sich um eine neue Maßnahme handelt, die weder im Haushalt noch im Wirtschaftsplan 2010 veranschlagt ist, bedarf die Ausgabe gemäß § 15 Absatz 4 Buchstabe c) der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen der Zustimmung des Betriebsausschusses.