Kenntnisnahme - FB 61/0324/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU beantragt in ihrer Anfrage, dass die Verwaltung zur Sicherung des Einzelhandelsstandortes Rathausplatz ein Konzept erarbeitet.

 

Wie im neu überarbeiteten Zentrenkonzept aufgeführt (s. Vorlage FB 61/0293/WP16), befindet sich im Zentrum von Richterich ein kleiner Lebensmittelmarkt (Spar), der zwar

zentral gelegen ist, jedoch nur eine beschränkte Nahversorgungsfunktion übernimmt. Ergänzt wird diese durch den neu errichteten Lebensmitteldiscounter (Penny) an der Roermonder Straße.  Das Zentrum von Richterich ist aufgrund der städtebaulich integrierten Lage und der vorhandenen weiteren Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote (Apotheke,  Drogeriemarkt, Bäckerei, Optiker, Schreibwaren) als Versorgungszentrum zu definieren. 

Als bedeutsamer Einzelhandelsstandort außerhalb des Versorgungszentrums sind die Discounteransiedlungen (Aldi, Plus) im Bereich des Gewerbegebietes Roder Weg zu nennen. Die hier vorhandenen bzw. genehmigten Lebensmittelmärkte mit insgesamt  ca. 2.800 m² Verkaufsfläche stellen die Nahversorgung des Stadtteils Richterich sicher. Außerdem wird durch die verkehrlich günstige Lage an der Ausfallstraße Kaufkraft auch aus den angrenzenden Stadtteilen (Herzogenrath / Kohlscheid, Laurensberg) gebunden. Da es sich beim Standort Roder Weg jedoch um eine  städtebaulich nicht integrierte Lage handelt, sollen in diesem Bereich über das heute bestehende bzw. genehmigte Maß hinaus keine weiteren Ansiedlungen mehr ermöglicht werden. Dies wird über die Bauleitplanung gesichert.

 

Es ist festzustellen, dass der noch im Zentrum vorhandene Nahkauf aufgrund seiner geringen Größe, vor allem aber durch die Konkurrenz der nah gelegenen Discounter schwierige Standortbedingungen hat. Seine Existenz ist jedoch wichtig für die Attraktivität des Bereich Rathausplatz und den hier vorhandenen Einzelhandelsbetrieben und Dienstleistungen. Durch den neu aufgestellten Bebauungsplan Roder Weg und durch die Festlegung als Nahversorgungszentrum besteht zwar ein Schutz vor neuen Ansiedlungen, die vorhanden Bedingungen werden dadurch jedoch nicht verändert. Um einen Lebensmittelmarkt am Rathausplatz langfristig zu sichern, müsste dieser über ein größeres, attraktiveres Flächenangebot verfügen. Dies ist im direkten Umfeld nicht realisierbar. Außerdem kann die Verwaltung auf private Flächen bzw. Eigentümer keinen Einfluss nehmen. Vor allem aber kann kein Einfluss auf das Kaufverhalten genommen werden.

Die oben aufgeführten Maßnahmen (Zentrenkonzept, Bebauungsplan) sind die Mittel, die der Stadt Aachen zur Steuerung des Einzelhandels zur Verfügung stehen.

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Anlagen

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