Entscheidungsvorlage - BA 6/0051/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung  zur Kenntnis.

Der Antrag der SPD-BF vom 30.10.2010, lfd. Nr. 34, gilt damit als behandelt.

 

 

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

An der Roermonder Straße 559, 52072 Aachen, Gemarkung Richterich, Flur  4, Flurstück 1111, befinden sich das Bezirksamt und der Bauhof des Aachener Stadtbetriebs für den Stadtbezirk Richterich.

Neben einer kleinen Werkstatt und den Gemeinschaftsräumen umfasst der Bauhof besonders  3 große Garagen.

In diesen sind dauerhaft folgende dienstliche Fahrzeuge untergestellt:

 

2 LKW  (12 t)

2 Schmalspurfahrzeuge

1 Pritschenwagen

4 Schneepflüge

 

Je nach Bedarf: 1 LKW-Anhänger

 

Zudem gehört zum städtischen Grundstück ein befestigter Hof. Dieser dient  zum einen als Parkplatz für die Besucher des Bezirksamtes.

Über diesen Hof werden ebenfalls die Garagen und Werkstätten des Bauhofs angefahren. Darüber hinaus dient

dieser Platz zum Rangieren der o.g. Fahrzeuge und kurzfristigem Abstellen von zusätzlich im Einsatz befindlichen Fahrzeugen.

 

Der Baubetriebshof ist ganzjährig zu den unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten im Einsatz, so z.B.  frühmorgens und an den Wochenenden im Sommer während der Hitzeperioden. Vor allem aber im Rahmen des Winterdienstes mit 24-Stunden Rufbereitschaft muss gewährleistet sein, dass die benötigten Flächen für den Betrieb des Bauhofs frei bleiben und dass das Betriebsgelände des Bauhofs behinderungsfrei mit dienstlichen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten befahren werden kann. 

 

Da diese Einsätze nicht planbar sind, kann bei einer Freigabe der Parkflächen außerhalb der Dienstzeiten des Bezirksamtes nicht sichergestellt werden, dass der Bauhof seinen Dienst ungehindert ausüben kann.

Die bestehende Parkregelung  kann daher nicht ausgeweitet werden.

 

Anlage

Antrag lfd. Nr. 34

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Anlagen

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