Kenntnisnahme - FB 61/0329/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach von einer Vollsperrung der Straße Uersfeld abgesehen wird, da sich die bestehende Verkehrsführung bewährt hat zur Kenntnis. Der Bürgerantrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Verschiedene Anwohner des Ortsteils Uersfeld haben einen Bürgerantrag auf Sperrung der Straße Uersfeld unter der Eisenbahnunterführung gestellt.

 

Die Straße Uersfeld verbindet die Roermonder Straße mit der Banker-Feld-Straße. Im Abschnitt zwischen der Roermonder Straße und der Zufahrt zum Gewerbegebiet ist beidseitig Wohnbebauung vorhanden. Ab der Eisenbahnunterführung verläuft die Straße durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Bereich der Wohnbebauung ist die Fahrbahn abschnittsweise so schmal, dass sich zwei Fahrzeuge nicht konfliktfrei begegnen können.

 

In der Vergangenheit ist es Im Begegnungsverkehr vielfach zum Überfahren der schmalen Gehwege gekommen, wobei es auch zu Beschädigungen an Häuserfassaden und Dächern gekommen ist.

Daher haben sich die Bezirksvertretung Aachen-Richterich und die Verwaltung mehrfach mit einer durch die Anwohner geforderten Sperrung auseinandergesetzt, um das Überfahren der Gehwege und die Beschädigungen an den umliegenden Häusern zu unterbinden.

 

Im Jahre 2002 wurde versuchsweise eine Einbahnregelung im Bereich der Eisenbahnunterführung und der Banker-Feld-Straße in Fahrtrichtung Roermonder Straße eingerichtet.

Ziel dieser Verkehrsführung war die Unterbindung des Durchgangsverkehrs, um den Begegnungsverkehr innerhalb der Wohnbebauung zu reduzieren. Eine Ausdehnung der Einbahnregelung auf den gesamten Bereich war zum einen nicht gewünscht, um den Anwohnern die damit verbundenen Umwege zu ersparen und zum anderen nicht möglich, da eine Erschließung des Gewerbegebiets auch für größere Fahrzeuge, die die Eisenbahnunterführung im weiteren Verlauf aufgrund ihrer Abmessungen nicht passieren können, sichergestellt werden musste. Innerhalb der Testphase musste die Einbahnführung jedoch aufgehoben werden, da die Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen durch die Landwirte bemängelt wurde.

 

Daraufhin wurde die Durchfahrt in Richtung Banker-Feld-Straße auf Höhe der Eisenbahnunterführung mittels eines Verbotes für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge in Verbindung mit einer Freigabe für den landwirtschaftlichen Verkehr beschildert.

Nach Ablauf der Testphase wurde diese Verkehrsbeschränkung durch die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beibehalten. Zusätzlich wurden die Gehwege mittels Sperrpfosten und Mini-Leitbaken gegen Überfahren gesichert und die Engstelle entsprechend beschildert.

 

Wie die aktuell bei der Polizei erfragten Unfallzahlen bestätigen, zeigen die getroffenen Maßnahmen Wirkung. Die Unfalllage im gesamten Straßenstück ist als unauffällig zu bezeichnen. Eine Nachfrage beim Aachener Stadtbetrieb, wie oft in den letzten 3 Jahren im Rahmen der Unterhaltung Reparaturen an den Sperrpfosten und Minileitbaken durchgeführt werden mussten, bestätigen ebenfalls die erfreulich unauffällige Unfalllage.

 

Die Anwohner bemängeln in ihrem Bürgerantrag die hohe Zahl der Verstöße gegen das Einfahrverbot, die vor allem zu Zeiten des „Feierabendverkehrs“ erfolgen würden, zu welchem die Roermonder Straße und Kohlscheider Straße dann überlastet sei, was zu Schleichfahrten durch die Ortslage führen würde und fordern daher eine Vollsperrung unterhalb der Eisenbahnunterführung.

 

Eine aktuell über einen Zeitraum von einer Woche durchgeführte Verkehrserhebung hat ergeben, dass in Fahrtrichtung Banker-Feld-Straße durchschnittlich ca. 560 Fahrten pro Tag stattfinden. Von diesen Fahrten ist der Anteil des landwirtschaftlichen Verkehrs in Abzug zu bringen, der jedoch aufgrund der maschinellen Erhebung nicht exakt ermittelt werden kann. Des weiteren kann nicht ermittelt werden, wie viele Fahrzeuge aus dem Gewerbegebiet nach rechts in Richtung Banker-Feld-Straße fahren und somit nicht durch die Ortslage Uersfeld fahren.

Auffällig ist dabei, dass die Spitzenbelastung in der Morgenstunde und nicht, wie von den Anwohnern angeführt zum „Feierabendverkehr“ ermittelt wurde.

 

Eine Vollsperrung der Straße Uersfeld unterhalb der Eisenbahnunterführung könnte sicherlich das vorhandene Einfahrverbot wirkungsvoll durchsetzen, hätte jedoch zur Folge, dass die noch erlaubten Verkehre aus Richtung Banker-Feld-Straße ebenfalls unterbunden würden und über benachbarte Straßen abgewickelt werden müssten.

Dies würde nicht nur für die Anwohner in Uersfeld selbst, sondern auch für die Bewohner des Ortsteils Herzogenrath-Bank und Anwohner aus Richterich, die über Banker-Feld-Straße, Uersfeld und Roermonder Straße in Richtung Autobahn bzw. Innenstadt fahren möchten, erhebliche Umwegfahrten bedeuten.

Diese Verkehre würden zum Teil auf die Horbacher und Roermonder Straße durch den Ortsteil Alt-Richterich verlagert und hier zu einer Mehrbelastung führen. Kritisch ist dies vor allem im Engstellenbereich von Alt-Richterich zu sehen, bei dem es sich überdies um eine Schulwegbeziehung mit den entsprechenden Fußgängerquerungsbeziehungen handelt.

 

Von der Vollsperrung wären ebenfalls landwirtschaftliche Fahrzeuge betroffen. Die Kreisbauernschaft Aachen e.V. hat sich vehement gegen eine Vollsperrung unterhalb der Eisenbahnunterführung ausgesprochen und nochmals darauf hingewiesen, dass die heutige Verkehrsführung aus berufsständischer Sicht gewählt wurde, um die Sicherheit und Leichtigkeit des landwirtschaftlichen Verkehrs zu gewährleisten. Aus Sicht der Landwirte hat sich die Verkehrsführung bewährt, eine Vollsperrung führe zu nicht zumutbaren Umwegen mit schwerem landwirtschaftlichem Gerät, insbesondere von Schleppern mit Erntemaschinen, Ladewagen oder Mähdreschern.

Eine Durchfahrmöglichkeit mittels herausnehmbarer Poller bzw. verschließbarer Absperrschranke zu schaffen, hat sich in vergleichbaren Fällen nicht bewährt und zu erhöhtem Unterhaltungsaufwand geführt, da die Sperrpfosten häufig beschädigt werden bzw. abhanden kommen. Zudem stellt sich aufgrund der Vielzahl der Nutzungen durch die Landwirtschaft eine derartige Lösung in der Praxis problematisch dar. Ein ständiges Verschließen der Sperre durch die berechtigten Nutzer, um den restlichen Verkehr zu verhindern, ist nicht zu gewährleisten.

 

Auch aus Sicht der Polizei hat sich die bisherige Verkehrsführung bewährt. Obwohl die durchgeführte Verkehrserhebung die Missachtung des Durchfahrverbots bestätigt hat, ist aus Sicht der Polizei, in Anbetracht der hohen Verkehrsmengen auf der Roermonder Straße, die Anzahl der Verstöße als eher gering einzustufen. Da es sich auch nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt, wird die Ahndung derartiger Verstöße aus der allgemeinen Aufgabenzuweisung heraus, nur im Rahmen der routinemäßigen Streife erfolgen.

 

Die Verwaltung schließt sich der Auffassung der Kreisbauernschaft Aachen e.V. und der Polizei an. Die Unfalllage ist als unauffällig und die seinerzeit getroffenen Maßnahmen zur Absicherung der Fußgänger und der Häuserfassaden sind als wirkungsvoll zu bezeichnen. Insgesamt gesehen hat sich die bestehende Verkehrsführung trotz der zahlreichen Verstöße gegen das Durchfahrverbot bewährt. Unter Hinsicht auf die nicht unerheblichen Auswirkungen, die eine Vollsperrung auf die Ausweichstrecken und den landwirtschaftlichen Verkehr hätte, hält die Verwaltung daher an der bestehenden Verkehrsführung fest.

Sollte durch die Bezirksvertretung Aachen-Richterich eine abweichende Verkehrsführung beschlossen werden, ist aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen auf das übergeordnete Straßennetz zunächst der Mobilitätsausschuss anzuhören.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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