Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0036/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Gebührentarifs für Leistungen im Bereich der Friedhöfe bzw. des Krematoriums der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die textliche Änderung des Friedhofsgebührentarifs zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die textliche Änderung des Friedhofsgebührentarifs .
Erläuterungen
Erläuterungen:
Hinsichtlich des am 17.11.2010 vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen Gebührentarifs für Leistungen im Bereich der Friedhöfe bzw. des Krematoriums der Stadt Aachen ergibt sich ein textlicher Anpassungsbedarf.
Gebührentarif für Leistungen im Bereich der Friedhöfe der Stadt Aachen | |||||
Alt |
NEU | ||||
6.14 | Unterstellung von Särgen für Beisetzungen die außerhalb Aachens stattfinden Ab dem ersten Werktag,
je Tag |
26,00 | 6.14 | Unterstellung von Särgen für Beisetzungen die außerhalb Aachens stattfinden Ab dem ersten Tag nach Einlieferung,
je Tag |
26,00 |
Gebührentarif für Leistungen im Bereich des Krematoriums der Stadt Aachen | |||||
Alt |
NEU | ||||
1.3 | Sargaufbewahrung zur Einäscherung oder bis zur Leichenschau - ab dem 6. Werktag vor der Einäscherung, oder - ab dem 4. Werktag vor der Leichenschau zwecks der Überführung - ab dem 1. Werktag nach der Leichenschau zwecks der Überführung je Tag |
26,00 | 1.3 | Sargaufbewahrung zur Einäscherung ab dem 6. Werktag vor der Einäscherung
je Tag
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26,00 |
Die Anpassung erfolgt zur Wahrung einer höheren Rechtssicherheit, da die Leichenschau für die Überführung eines Leichnams ins Ausland keine Krematoriumsleistung ist, sondern dem Gebührentarif für Friedhofsleistungen zuzuordnen ist. Eine Veränderung der vom Rat der Stadt Aachen am 17.11.2010 beschlossenen Tarifhöhe erfolgt nicht.