Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0036/WP16-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die textliche Änderung des Friedhofsgebührentarifs zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die textliche Änderung des Friedhofsgebührentarifs .

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Hinsichtlich des am 17.11.2010 vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen Gebührentarifs für Leistungen im Bereich der Friedhöfe bzw. des Krematoriums der Stadt Aachen ergibt sich ein textlicher Anpassungsbedarf.

 

 

 

Gebührentarif für Leistungen im Bereich der Friedhöfe der Stadt Aachen

 

Alt

 

NEU

6.14

Unterstellung von Särgen für Beisetzungen die außerhalb Aachens stattfinden

Ab dem ersten Werktag,

 

je Tag

 

 

 

 

 

26,00 €

6.14

Unterstellung von Särgen für Beisetzungen die außerhalb Aachens stattfinden

Ab dem ersten Tag nach Einlieferung,

 

je Tag

 

 

 

 

26,00 €

 

Gebührentarif für Leistungen im Bereich des Krematoriums der Stadt Aachen

 

Alt

 

NEU

1.3

Sargaufbewahrung zur Einäscherung oder bis zur Leichenschau

-            ab dem 6. Werktag vor der Einäscherung, oder

-            ab dem 4. Werktag vor der  Leichenschau zwecks der Überführung

-            ab dem 1. Werktag nach der Leichenschau zwecks der Überführung

je Tag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

26,00 €

1.3

Sargaufbewahrung zur Einäscherung ab dem 6. Werktag vor der Einäscherung

 

je Tag

 

 

 

 

 

 

26,00 €

 

Die Anpassung erfolgt zur Wahrung einer höheren Rechtssicherheit, da die Leichenschau für die Überführung eines Leichnams ins Ausland keine Krematoriumsleistung ist, sondern dem Gebührentarif für Friedhofsleistungen zuzuordnen ist. Eine Veränderung der vom Rat der Stadt Aachen am 17.11.2010 beschlossenen Tarifhöhe erfolgt nicht.

 

Loading...