Entscheidungsvorlage - FB 01/0104/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2.       Der Oberbürgermeister und Stadtdirektor Rombey werden ermächtigt, mit der StädteRegion Aachen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) zur Wahrnehmung der Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (ZensG 2011 AG NRW) im Zuständigkeitsbereich der StädteRegion Aachen mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Stadt Aachen abzuschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Jahre 2011 findet in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU eine Volks-,

Gebäude- und Wohnungszählung (der sog. Zensus 2011) statt. Gesetzliche Grundlage

ist das Zensusgesetz 2011 vom 08. Juli 2009 (ZensG 2011 - BGBl. I S. 1781), das am

16. Juli 2009 in Kraft getreten ist.

 

Die endgültige und verbindliche Regelung der Organisations- und Verfahrensfragen

erfolgte im Rahmen des ZensG 2011 AG NRW, das am 26.11.2010 in Kraft getreten ist (GV. NRW. S. 553).

 

Zwischen der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen besteht Einigkeit, dass die Stadt

Aachen die Durchführung des Zensus 2011 für das gesamte Städteregionsgebiet

übernehmen wird.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Beteiligten für den Zuständigkeitsbereich der

Stadt Aachen bereits eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung entsprechend der

Regelungen in § 6 Abs. 3 Satz 3 des Aachen Gesetzes, § 3 Abs. 1 Ziffer 3 Halbsatz 2

ZensG 2011 AG NRW geschlossen, wonach die Stadt Aachen die Ausführung des

Zensusgesetzes 2011 in ihrem Geltungsbereich in eigener Zuständigkeit übernimmt.

 

Die nachfolgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung dient der Durchführung des Zensus

2011 im übrigen Zuständigkeitsbereich der StädteRegion durch die Stadt Aachen.

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Anlagen

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