Entscheidungsvorlage - FB 61/0333/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 46.500€ beim PSP-Element 5-120202-800-00600-400-1, Kostenart 78350000 „Maßnahmen zum Fußgängerschutz an Lichtsignalanlagen“ sowie zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen in gleicher Höhe beim PSP-Element 1-120102-900-4, Kostenart 52560000 „Aufwendungen für Festwerte“.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In den Jahren 2008/09 wurden 18 LSA mit Blindensignalen ausgestattet. Im damaligen Zuwendungsantrag waren 34.000€ für die bauliche Anpassung/ Ergänzung der Noppenplatten angesetzt.

Die Umsetzung der vorgesehenen taktilen Elemente wurde nach Einrichtung der Kommission Barrierefreies Bauen zunächst zurückgestellt, um die Ergebnisse der Diskussion mit den Behindertenverbänden noch berücksichtigen zu können. Nach dem nun geltenden Standard (Aufmerksamkeitsfeld an der  Gebäudekante, Leitstreifen bis zur LSA, Aufmerksamkeitsfeld und Richtungsfeld etc.) betragen die Baukosten 141.500€, die bei einem entsprechenden Kostenänderungsantrag zuwendungsfähig sind.

Da der Einbau der Signalgeber günstiger war als veranschlagt, stehen beim PSP-Element 5-120202-800-00600-400-1 „Maßnahmen zum Fußgängerschutz an Lichtsignalanlagen“ unter Kostenart 78350000 noch 95.000€ zur Verfügung, so dass ein Fehlbedarf im investiven Bereich in Höhe von 46.500€ entsteht.

 

Bei der blindengerechten Ausstattung der Signalanlagen handelt es sich in erster Linie um eine signaltechnische Maßnahme, auch wenn in diesem Fall verhältnismäßig umfangreiche bauliche Anpassungsarbeiten auszuführen sind. Da die Signalanlagen als Festwert bewertet sind, sind die Anschaffungs-/ Herstellungskosten investiv anzusetzen und im gleichen Haushaltsjahr konsumtiv in voller Höhe in der Ergebnisrechnung zu berücksichtigen. Aus diesem Grund werden in der Höhe der investiv entstehenden Mehrkosten auch zusätzliche Aufwendungen für Festwerte im konsumtiven Bereich benötigt.

 

Da die Maßnahme mit 75% förderfähig ist, kann eine Teildeckung der Fehlbedarfe in Höhe von 34.875€ durch Mehreinnahmen an Fördermitteln erfolgen. Dies geschieht durch eine investive Einzahlung, die konsumtiv in gleicher Höhe als Ertrag verbucht wird.

 

Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 11.625€ kann im investiven Bereich aus dem PSP-Element 5-120202-800-00200-400-1, Kostenart 78520000 „Verbesserung der grünen Wellen“ und im konsumtiven Bereich aus dem PSP-Element 1-120102-900-8, Kostenart 52110000 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ gedeckt werden, wo jeweils die in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel nicht in voller Höhe benötigt werden.

 

Da sowohl die Bereitstellung der investiven Mittel als auch der dann benötigten Aufwendungen für Festwerte die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NW überschreiten, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsjahr 2010 werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 46.500€ beim PSP-Element 5-120202-800-00600-400-1, Kostenart 78350000 „Maßnahmen zum Fußgängerschutz an Lichtsignalanlagen“ sowie in gleicher Höhe beim PSP-Element 1-120202-900-4, Kostenart 52560000 „Aufwendungen für Festwerte“ benötigt. Ein Deckungsvorschlag ergibt sich aus der Sachverhaltsdarstellung.

 

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