Entscheidungsvorlage - B 03/0033/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von Restmitteln aus dem Konjunkturpaket II
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung; FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- Herr Larosch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Es wird im Wesentlichen auf die Vorlage B03/0029/WP16 für die Ratssitzung am 16.11.2010 Bezug genommen.
Nach nunmehr weitergehender Prüfung ist folgendes festzustellen:
Stand 06.12.2010 stehen noch rd. 445.000 als Zuschussmittel zur Verfügung.
Diese ergeben sich im Wesentlichen aus Wenigerkosten bei den Projekten Feuerwehr 515.000 .
Zusätzlich sind bei Lärmschutzmaßnahmen Mehrkosten in einer Höhe von 70.000 angefallen.
Dies ergibt den aktuellen Stand von 445.000 zur Verfügung stehender Zuschussmittel.
Im Rahmen der Abwicklung wurde zu den in der Vorlage B03/0029/WP16 genannten Projekten folgendes festgestellt:
1. nach näherer Prüfung ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Umrüstung von Signalanlagen auf LED-Technik nicht förderfähig im Sinne der Förderbestimmungen ist. Signalanlagen sind wesentlicher Bestandteil von Straßen und die Förderbestimmungen lassen in diesem Bereich nur Lärmschutzmaßnahmen zu. Dies wurde durch die Bezirksregierung bestätigt.
2. Die Beschaffung der Hubrettungsbühne wird über die Restmittel komplett finanziert.
Für den Kauf der Hubrettungsbühne wird eine zusätzliche Summe aus dem Konjunkturpaket II von etwa 190.000 benötigt.
Der Rest finanziert sich aus Versicherungsleistungen und dem Restwert der alten Hubrettungsbühne.
Damit verbleibt ein noch offener Restbetrag von rd. 255.000 .
3. Der Verwaltungsvorstand hält es nicht für sinnvoll, diesen Betrag für die Schaffung von Barrierefreiheit in den Bezirksämtern einzusetzen, da dieser Betrag nicht ausreicht, die Bezirksämter entsprechend umzurüsten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, diese letzten Restmittel für die Beschaffung weiterer zusätzlicher Feuerwehrfahrzeuge zu investieren.
Weiterhin wird geprüft, in wie weit absehbar entstehende Mehrkosten beim HII im Rahmen der Zuschussfinanzierung eingesetzt werden können. Da dieses Projekt bereits bei der Bezirksregierung als Zuschussobjekt angemeldet ist, bedarf es hierfür keines separaten Ratsbeschlusses.